Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-22946-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zu der Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 211 vom 17.01.2024 nimmt die

Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Die für die Reparatur des Schiebers erforderlichen Maßnahmen werden durch die Stadtverwaltung durchgeführt.

 

Zu 2.:

Ziel ist, langfristig eine tragfähige Lösung zur Sicherung des Badebetriebes im Kennel-Bad zu schaffen.

 

Durch die SE|BS wurden verschiedene Varianten technisch geprüft und festgestellt,

dass der Schieber defekt und eine Reparatur nicht möglich ist. Erforderlich ist daher die Installation eines neuen Schiebers mit Antriebseinheit, Anschluss an den vorhandenen Kanal, Tiefbauarbeiten zur Errichtung der Baustelle und Wiederherstellung des Radweges sowie die Kampfmitteberwachung und die verkehrliche Umleitung während der Baumaßnahme. Die erforderliche Zustimmung zur Okerwasserentnahme wurde durch die Stadtverwaltung bereits in Aussicht gestellt. Zu gegebener Zeit ist dazu durch den Kennel-Bad e.V. ein entsprechender formloser Antrag zu stellen.

Die Baumaßnahme wird ca. 4 Wochen dauern und kann nur im späten Herbst/Winter

oder im Frühjahr erfolgen, wenn die Frequentierung des Radweges nicht so hoch ist.

 

Die Gesamtkostenschätzung beläuft sich auf ca. 100.000 €. Haushaltsmittel in dieser Höhe

stehen in 2024 voraussichtlich nicht zur Verfügung. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt daher

beabsichtigt, die Umsetzung der Maßnahme in 2025 vorzunehmen.

Bis zur Installation eines neuen Schiebers besteht für den Kennel-Bad e.V. zum Befüllen des

Badeteiches die Möglichkeit, mit den örtlichen freiwilligen Feuerwehren oder der städtischen

Feuerwehr einen Pumpenlehrgang vor Ort durchzuführen.

 

In der Badesaison 2023 war jedoch kein Auffüllen des Naturteichs erforderlich, da der Wasserstand nicht gesunken ist.

 

Zu 3.:

 

a)      Zuwegung und Fahrradabstellplatz

 

Der Fahrradabstellplatz sowie ungefähr die halbe Zufahrt bis vor den Eingang zum Kennel -

Bad gehören zum Pachtgrundstück. Der Kennel-Bad e.V. ist auf dieser Fläche für

die Unterhaltung und die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich.

Der Pachtvertrag zwischen der Stadtverwaltung und dem Kennel-Bad e.V. trifft dabei keine Regelung zur Zuwegung.  Der Kennel-Bad e.V. ist in der Vergangenheit davon ausgegangen, dass die Zuwegung eine öffentliche Verkehrsfläche sei. Die Kosten für die Sanierung der Zuwegung sowie des Fahrradabstellplatzes hat die Verwaltung auf rd. 100.000 € geschätzt. Der Kennel-Bad e.V. hat signalisiert, dass er die zu erwartenden Kosten für die Sanierung nicht tragen kann.

 

Zur Bereinigung dieser unklaren Situation beabsichtigt die Verwaltung daher, mit dem Verein

einen Nachtrag zum Pachtvertrag zu schließen und die Zuwegung aus dem Pachtvertrag

mit dem Kennel-Bad e.V. herauszunehmen. In diesem Fall geht die Unterhaltungs- und

Verkehrssicherungspflicht auf die Stadtverwaltung über.

 

Die erforderlichen Mittel für die Sanierung der Zuwegung und des Fahrradabstellplatzes stehen im Haushalt 2024 nicht zur Verfügung und eine Aufnahme in den Doppelhaushalt 2025/2026 ist wegen der derzeitigen Finanzsituation nicht umsetzbar.

 

b)      Entwässerungssituation

 

Es wird auf die Antwort zu 3.) in der Drucksache 24-22945-01 (Zustand des Vorplatzes und

der Zufahrt zum Kennelbad e.V.) verwiesen.
 

 

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