Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 24-23045
Grunddaten
- Betreff:
-
Mittelbewirtschaftung; Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung für die Aufwertung des Ratssitzungssaals
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Rat der Stadt / Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt / CDU-Fraktion im Rat der Stadt / FDP-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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08.02.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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20.02.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Ratssitzungssaal ist in die Jahre gekommen. Es gibt technische Mängel, die Belüftungsanlage ist abgängig und die Möblierung und die Holzoberflächen sind stark abgenutzt. Der Ältestenrat hat sich in mehreren Sitzungen mit dem Thema befasst. In der Sitzung des Ältestenrats am 25. Januar 2024 lagen drei Varianten zur Aufwertung des Ratssitzungssaals vor. Die Fraktionen sind übereingekommen, 2024 zunächst mit einem Minimaleingriff eine schnelle Lösung herbeizuführen. Folgende Renovierungsarbeiten sollen in diesem Jahr stattfinden: Aufarbeitung des Parketts, der Wandtafeln und des Präsidiumsbereichs, Malerarbeiten (ohne Decke), Erneuerung der Vorhänge sowie der Tische und Stühle. Die Arbeiten sollen weitgehend in den Sommerferien stattfinden, damit der Sitzungsbetrieb so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. Die vorliegende Entscheidung duldet ebenso wie die genannten Arbeiten keinen Aufschub, da ansonsten der im Ältestenrat besprochene, mit der Hochbauverwaltung abgestimmte Zeitplan - auch für die zwingend erforderlichen Folgemaßnahmen - nicht darstellbar wäre.
Da im Doppelhaushalt 2023/2024 keine Mittel für die genannten Maßnahmen vorgesehen sind, müssen die Mittel außerplanmäßig unter Inanspruchnahme der Deckungsreserve bereitgestellt werden. Die Deckungsreserve ist gem. § 13 Abs. 2 KomHKVO veranschlagt und dient dazu, dass auch im zweiten Planjahr des Doppelhaushalts eine flexible Bewirtschaftung gewährleistet ist.
