Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 24-23046

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Das Angebot „Braunschweiger Senior*innen selbstbestimmt – Präventive Hausbesuche“ wird 2024 fortgesetzt. Hierfür werden Mittel in Höhe von bis zu 58.000 € bereitgestellt.

2. Im Hinblick auf zukünftige Hochwasserereignisse wird der Anschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) der Feuerwehrleute (etwa Einsatzstiefel mit Nässesperre, Overalls und Wetterschutzhüte gegen Sonnenschein und Regen), wie in der städtischen Pressemitteilung vom 12.01.2024 beschrieben, im Haushaltsjahr 2024 zugestimmt. Hierfür werden Mittel in Höhe von bis zu 400.000 € bereitgestellt.

3. Dem Awo-Bezirksverband Braunschweig wird auf der Grundlage seines Antrags vom 29.08.2023 für den Betrieb des Nachbarschaftsladens Heidberg (Produkt 1.31.3517.10) für 2024 eine um 37.200 € erhöhte Zuwendung gewährt.

4. Dem Verein Ambet – Ambulante Betreuung von hilfs- und pflegebedürftigen Menschen e. V. wird auf der Grundlage seines Antrags vom 08.11.2023 für die gerontopsychiatrische Beratungsstelle (Produkt 1.31.3151.20) für 2024 eine um 10.000 € erhöhte Zuwendung gewährt.

5. Dem Verein Frauen BUNT e. V. wird auf der Grundlage seines Antrags vom 30.11.2023 für 2024 eine um 9.900 € erhöhte Zuwendung (Produkt 1.31.3517.20) gewährt.

6. Dem Verein Internationales Filmfest Braunschweig e. V. wird auf der Grundlage seines Antrags vom 06.12.2023 für 2024 eine um 13.000 € erhöhte Zuwendung (Produkt 1.25.2522.09) gewährt.

7. Dem Verein Mondo X e. V. wird auf der Grundlage seines Antrags vom 06.12.2023 für die Jugendberatung Mondo X für 2024 eine um 4.500 € erhöhte Zuwendung (Produkt 1.36.3630.06.05) gewährt.

8. Der Frauenberatungsstelle wird auf der Grundlage ihrer E-Mail vom 20.12.2023 an die Verwaltung und die Fraktionen für 2024 eine um 33.300 € erhöhte Zuwendung (Produkt 1.31.3157.10) gewährt.

9. Den unter Nr. 1 bis 8 genannten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen wird zugestimmt.

10. Überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 26.400 € zur Umsetzung des Ratsbeschlusses „Verstetigung der Förderung für die Hebammenzentrale Braunschweig“ vom 27.06.2023 (Drs. 23-21288-01) wird zugestimmt.

11. Überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von bis zu 500.000 € zur Umsetzung des Ratsbeschlusses „Anpassung der leistungsgerechten Bezahlung der Kindertagespflege“ vom 19.09.2023 (Drs. 23-21516-01) wird zugestimmt.

12. Die Deckung der in den Nummern 1 bis 11 genannten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen erfolgt unter Inanspruchnahme der im Teilhaushalt „Allgemeine Finanzwirtschaft“ ausgewiesenen Deckungsreserve zur Flexibilisierung der Bewirtschaftung für Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von bis zu 1.092.300 €.

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Rat hat im März 2023 einen Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 beschlossen. Die Vor- und Nachteile eines Doppelhaushalts sind in der Mitteilung der Verwaltung vom 13.03.2017 (Drs. 17-04062) ausführlich beschrieben.

Zu den Vorteilen zählt, dass Politik und Verwaltung im zweiten Jahr von dem aufwändigen Verfahren der Aufstellung und Beratung des Haushaltsplans befreit sind und dass im zweiten Jahr kein Zeitraum einer vorläufigen Haushaltsführung anfällt, sodass insbesondere die Bauverwaltung deutlich früher mit Ausschreibungen und Baumaßnahmen beginnen kann. Zu den Nachteilen zählt vor allem die bei Haushaltsplanaufstellung relativ große Planungsunsicherheit für das zweite Planungsjahr: Gesetzesänderungen, unerwartete konjunkturelle Veränderungen, Tarifabschlüsse und Erkenntnisfortschritte bei Projekten können zu erheblichen Veränderungen führen. Sofern diese Veränderungen eine Korrektur von Haushaltsansätzen erfordern, stehen gem. NKomVG und KomHKVO folgende Anpassungsinstrumente zur Verfügung: 1. Umsetzungen innerhalb der allgemeinen Deckungsregeln (z. B. innerhalb der Teilhaushalts-Budgets), 2. über- oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen und 3. der Erlass von Nachtragshaushaltssatzungen. In dem Zusammenhang regelt § 13 KomHKVO, dass Mittel zur Deckung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen in angemessener Höhe als Deckungsreserve veranschlagt werden können.

Für Unvorhergesehenes im zweiten Planungsjahr des Doppelhaushalts wurden daher im Teilhaushalt „Allgemeine Finanzwirtschaft“ Deckungsreserven eingeplant. Die Deckungsreserve zur Flexibilisierung der Bewirtschaftung für Aufwendungen im Ergebnishaushalt wurde durch den Rat bereits im Dezember 2023 bei seinem Beschluss zu Karnevalsaktivitäten (Drs. 23-22678) in Anspruch genommen.

Die antragstellenden Fraktionen haben die Beratungen in den Ratsgremien und die eingegangenen Anträge von Zuwendungsempfängern ausgewertet und haben sich entschlossen, in den im Beschlussvorschlag genannten Fällen über- oder außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu beantragen.

Der Beschlussvorschlag sieht insgesamt elf über- oder außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen im Gesamtumfang von bis zu 1.092.300 € vor. In den Nummern 1 bis 8 wird zunächst jeweils eine Entscheidung in der Sache getroffen. Der Rat hat zudem nach § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG über die über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen zu entscheiden (Nrn. 9, 10 und 11) und nach § 117 Abs. 1 Satz 1 Hs. 2 NKomVG eine Deckung zu gewährleisten (Nr. 12). Zu der Frage, wie die außerplanmäßig bereitgestellten Mittel für die Kindertagespflege (Nr. 11) verwendet werden sollen, hat der Rat die Verwaltung bereits mit Beschluss vom 19.09.2023 (Drs. 23-21516-01) beauftragt, die laufenden Geldleistungen an die Kindertagespflegepersonen differenziert zu erhöhen und ihm eine Beschlussvorlage dazu vorzulegen.

Zu den Punkten im Einzelnen:

Nr. 1 Präventive Hausbesuche bei Senior*innen:
Das Thema wurde mehrfach im Ausschuss für Soziales und Gesundheit (AfSG) behandelt, insbesondere am 23.11.2023 (Drs. 23-22466). In dieser Sitzung fasste der AfSG folgenden einstimmigen Beschluss: „Die Verwaltung wird gebeten, zur Fortführung des Projekts ‚Braunschweiger Senior*innen selbstbestimmt – Präventive Hausbesuche‘ über das Jahresende 2023 hinaus entsprechende personelle und sächliche Voraussetzungen zu schaffen.“ Aus der Drucksache 23-22466 geht hervor, dass der FB 50 keine eigenen Mittel zur Fortführung der „Präventiven Hausbesuche“ hat und dass nach intensiver Prüfung auch keine alternativen Finanzierungsmöglichkeiten über Bundes- oder Landesmittel oder über die Präventionsmittel der Kranken- und Pflegekasse bestehen. Dieses wird noch einmal bestätigt durch die E-Mail der Verwaltung (Dez. VII) vom 26.01.2024 an die Fraktionen und Gruppen. Wenn das Angebot, wie vom Ausschuss beschlossen, 2024 weitergeführt werden soll, sind die erforderlichen Mittel daher über-/außerplanmäßig unter Inanspruchnahme der Deckungsreserve bereitzustellen.

Nr. 2 Persönliche Schutzausrüstung der Feuerwehrleute:
Der zugrunde liegende Sachverhalt kann der ausführlichen Pressemitteilung der Stadt Braunschweig vom 12.01.2024 entnommen werden: „Braunschweig hat das Hochwasser über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel gut bewältigt. Schutzmaßnahmen, die im Rahmen des nach dem Sommerhochwasser 2017 erstellten Hochwasserschutzkonzeptes umgesetzt wurden, zeigten Wirkung. Gleichwohl sind weitere Maßnahmen erforderlich, um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger auch bei zukünftigen und stärkeren Hochwasserereignissen sicherzustellen... Dies umso mehr, als nach Expertenmeinung aufgrund des Klimawandels in Zukunft mit häufigeren Hochwasser- und Starkregenereignissen zu rechnen sei... Was die Sandsacklogistik betrifft, so ist eine Verbesserung in diesem Jahr bereits absehbar: Das Land stellt der Feuerwehr Braunschweig einen 40-Tonnen-Logistik-Gliederzug unentgeltlich zur Verfügung. Im städtischen Haushaltsplan ist darüber hinaus die Beschaffung von zwei Logistik-Lkw für insgesamt rund 300.000 Euro vorgesehen. Im Blick auf künftige Ereignisse müsse auch die Persönliche Schutzausstattung der Feuerwehrleute verbessert werden, etwa durch Einsatzstiefel mit Nässesperre, Overalls und Wetterschutzhüte gegen Sonnenschein und Regen, fügt Feuerwehrchef Malchau hinzu. Die vorhandene Schutzkleidung sei auf Brandbekämpfung und Technische Hilfeleistung optimiert. Die entsprechenden Kosten werden auf zirka 400.000 € beziffert.“

Die antragstellenden Fraktionen greifen diese Analyse der Stadtverwaltung auf und regen hiermit an, auch die PSA der Feuerwehrleute möglichst zeitnah zu verbessern, um für künftige Hochwasser- und Starkregenereignisse gewappnet zu sein.

Nr. 3 Nachbarschaftsladen Heidberg:
Der Haushaltsantrag FWE 081 der BIBS-Fraktion zum Doppelhaushalt 2023/2024 betraf den Awo-Nachbarschaftsladen Heidberg. Nachdem der Antrag in der FPDA-Sitzung am 02.03.2023 zurückgezogen worden war, wurde die Förderung der Einrichtung nicht, wie beantragt, erhöht. Mit Schreiben vom 29.08.2023 an die Verwaltung und die Fraktionsvorsitzenden hat der Awo-Bezirksverband Braunschweig klargestellt, dass für 2024 daher weiter ein Zusatzbedarf in Höhe von 37.200 € besteht. Die antragstellenden Fraktionen sind sich einig, dass diese Mittel dem Awo-Bezirksverband 2024 zusätzlich gewährt werden sollen.

Nr. 4 Gerontopsychiatrische Beratungsstelle Ambet:
Die gerontopsychiatrische Beratungsstelle von Ambet ist im Bereich der psychiatrischen Alterserkrankungen tätig. Häufigste Diagnose sind hier Demenzerkrankungen (ca. 90% der Kontakte der Beratungsstelle), ca. 9% der Kontakte erfolgen aufgrund depressiver Erkrankungen. Die Arbeit der Beratungsstelle richtet sich an pflegende und betreuende Angehörige und sonstige Kontaktpersonen, Menschen mit Demenz, Depressionen und anderen Erkrankungen im Alter sowie an Einrichtungen der Psychiatrie, Altenhilfe und Gesundheitsversorgung. Die Stadt Braunschweig fördert die Einrichtung seit 1992. Dem Verein Ambet ist in Zukunft die Finanzierung eines Eigenanteils von zuletzt 22.000 €, insbesondere bedingt durch die zunehmend schwierigere Refinanzierung von Pflegevergütungen, nicht mehr möglich. Mit Schreiben vom 08.11.2023 an die Verwaltung, das auch den Fraktionen zugeleitet wurde, beantragt Ambet daher für 2024 eine um 10.000 € erhöhte Förderung.

Nr. 5 Frauen BUNT:
Der Verein Frauen BUNT e. V. setzt sich für ein freies und selbstbestimmtes Leben von Frauen insbesondere mit Flucht- und Migrationsgeschichte ein und will die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ein internationales Weltbild und das inter- und transkulturelle Zusammenleben fördern. Dazu dienen viele Projekte wie zum Beispiel Sprachförderung, Müttergruppen, Malateliers und Theaterperformances. Die Vorsitzende des Vereins wurde erst kürzlich für ihr ehrenamtliches Engagement mit der Bürgermedaille der Stadt Braunschweig ausgezeichnet. Dem Verein entstehen für 2024 erhöhte Kosten in der genannten Höhe, die er nicht aus eigenen Mitteln auffangen kann.

Nr. 6 Internationales Filmfest Braunschweig:
Das Braunschweig International Film Festival (BIFF) ist sowohl ein unverzichtbarer Bestandteil des kulturellen Lebens als auch ein bedeutendes Element für die Wirtschaftsentwicklung der Stadt Braunschweig. Für das 38. Filmfestival im Jahr 2024 besteht jedoch eine erhebliche Finanzierungslücke. Mit einer Erhöhung der städtischen Förderung um 13.000 € aus der Deckungsreserve könnte die Finanzierungslücke des BIFF deutlich verringert werden.

Nr. 7 Mondo X:
Die Jugendberatung Mondo X berät nach einem Konzept von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen (Studierende der Psychologie und der Pädagogik) Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 26 Jahren. Die Schulung, Supervision und Anleitung der ca. 25 Ehrenamtlichen erfolgt durch zwei festangestellte fachliche Mitarbeiterinnen, die sich eine Vollzeitstelle teilen. Hinzu kommen die Personalausgaben für eine Verwaltungskraft mit zehn Wochenstunden. Jährlich wird die Jugendberatung Mondo X von ca. 360 Klient*innen in der Einzelberatung aufgesucht. Hinzu kommen ca. 100 Präventionsangebote für Schulen. Zweimal jährlich findet zudem ein Training sozialer Kompetenzen statt. Seit der Corona-Pandemie hat die Nachfrage nach Beratung deutlich zugenommen, sodass auch die Zahl der angebotenen Beratungstermine deutlich erhöht werden musste. Der Trägerverein Mondo X ist ein sehr kleiner Verein, der die 2024 anstehenden Tariferhöhungen nicht aus eigener Kraft auffangen kann. Er hat daher eine um 4.500 € erhöhte Zuwendung beantragt.

Nr. 8 Frauenberatungsstelle:
In ausführlichen Schreiben (inkl. Wirtschafts- und Stellenplänen) an die Verwaltung und die Fraktionen hat die Frauenberatungsstelle ihre (bekannte) wichtige Arbeit dargestellt und einen für 2024 um 33.300 € erhöhten Zuwendungsbedarf erläutert. Die Abdeckung des Mehrbedarfs durch eine zuvor in Aussicht gestellte Großspende konnte leider nicht realisiert werden.

Nr. 9 Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen:
Neben der Zustimmung zum Sachverhalt/Thema (Nr. 1 bis 8) ist nach § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG die explizite Zustimmung des Rates zu den über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen erforderlich, wenn sie nicht von unerheblicher Bedeutung sind (s. § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG). Auf die Erläuterungen in den E-Mails der Verwaltung (Dez. VII) vom 20.11.2023 und 26.01.2024 wird verwiesen.

Nr. 10 Verstetigung der Förderung für die Hebammenzentrale Braunschweig:
Der Rat hat sich in seiner Sitzung am 27.06.2023 mit der „Verstetigung der Förderung für die Hebammenzentrale Braunschweig“ befasst. Laut Verwaltungsvorlage (Drs. 23-21288) sollte der Haus der Familie GmbH ab dem Haushaltsjahr 2024 eine jährliche Zuwendung in Höhe von bis zu 56.300 € für den Betrieb der Hebammenzentrale gewährt werden. „Die Bereitstellung des Mehrbedarfs von 6.300 € erfolgt aus dem Budget des Teilhaushalts 50“, heißt es in der Vorlage. Der Rat hat jedoch einstimmig den Änderungsantrag (Drs. 23-21288-01) beschlossen, eine jährliche Zuwendung in Höhe von bis zu 82.700  zu gewähren, also noch einmal 26.400 € mehr als in der Verwaltungsvorlage vorgeschlagen. Im Beschluss heißt es abschließend: „Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit dies im Haushalt dargestellt werden kann.“ Mit E-Mail vom 26.01.2024 hat die Verwaltung (Dez. VII) den Fraktionen nun das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt und ausgeführt, dass der Mehrbedarf nicht aus dem Budget des Fachbereichs 50 finanziert werden kann. Daher ist die Deckungsreserve in Anspruch zu nehmen.

Nr. 11 Anpassung der leistungsgerechten Bezahlung der Kindertagespflege:
Zum komplexen Thema „Kindertagespflege“ liegen Ratsbeschlüsse vom 12.06.2018 (Drs. 18-08480), vom 20.12.2022 (Drs. 22-19983) und vom 19.09.2023 (Drs. 23-21516-01) vor, die noch nicht oder zumindest nicht in allen Punkten abgearbeitet sind oder sein können; unter anderem fehlt noch die Evaluation aus Ziffer 4 der Drucksache 22-19983 (vgl. Drs. 23-21516-02). Basis aller genannten Beschlüsse war die gemeinsame Überzeugung von Politik und Verwaltung: „Insbesondere die Erhöhung der laufenden Geldleistung manifestiert die Rolle der Kindertagespflege innerhalb der gesamten Betreuungsinfrastruktur und dürfte diesen Bereich zukunftssicherer und ‚standfester‘, sowohl für die Kindertagespflegepersonen als auch in der notwendigen Planungssicherheit für die Stadt Braunschweig aufstellen“ (Stellungnahme der Verwaltung, Drs. 18-08175-01). Damit eine weitere Anpassung der leistungsgerechten Bezahlung der Kindertagespflege zum 01.08.2024, wie vom Rat am 19.09.2023 beschlossen, überhaupt im Rahmen des Doppelhaushalts 2023/2024 vorgenommen werden kann, müssen überplanmäßig Mittel unter Inanspruchnahme der Deckungsreserve bereitgestellt werden, wie auch aus der E-Mail der Verwaltung vom 26.01.2024 an die Fraktionen hervorgeht. Die antragstellenden Fraktionen gehen davon aus, dass der im o. g. Beschlussvorschlag für 2024 genannte Betrag als Obergrenze ausreicht, um eine nachhaltige Stärkung der Kindertagespflege in Braunschweig im Sinne der genannten Ratsbeschlüsse zu erreichen. Über die Verwendung der überplanmäßig bereitgestellten Mittel müsste der Rat noch auf Grundlage einer Beschlussvorlage der Verwaltung entscheiden; diese Beschlussvorlage wurde mit Ratsbeschluss vom 19.09.2023 (Drs. 23-21516-01) bereits beauftragt.

Nr. 12 Deckung:
Nach § 13 Abs. 2 KomHKVO kann der Rat Mittel zur Deckung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und entsprechender Auszahlungen in angemessener Höhe als Deckungsreserve veranschlagen. Davon hat der Rat in seiner Sitzung am 21.03.2023 beim Beschluss der Haushaltssatzung 2023/2024 Gebrauch gemacht. Im Teilhaushalt „Allgemeine Finanzwirtschaft“ ist für 2024 eine Deckungsreserve zur Flexibilisierung der Bewirtschaftung für Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von 2,0 Mio. € veranschlagt.

Priorisierung:
Alle oben genannten Maßnahmen sind aus Sicht der antragstellenden Fraktionen prioritär umzusetzen und dulden keinen Aufschub bis zum Inkrafttreten des nächsten (Doppel-)Haushalts, da hiermit eine Verzögerung bis in das Jahr 2025 verbunden wäre. Eine darüber hinausgehende Priorisierung, wie in der E-Mail der Verwaltung (Dez. VII) vom 26.01.2024 angesprochen, ist entbehrlich, da die Deckungsreserve von 2,0 Mio. € durch die vorliegenden Anträge nicht vollständig in Anspruch genommen wird. 

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