Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23013

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NkomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.
 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


1. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen

 

 

Zeile 15     Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Projekt      4E.21 Neu Vienna-House / Umbau + Sanierung

Sachkonto     421110 Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen

 

Bei dem o.g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1.450.000,00 € beantragt.

 

Haushaltsansatz 2024: 0,00 €

außerplanmäßig beantragte Aufwendungen: 1.450.000,00 €

neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 1.450.000,00 €

 

 

Ende Dezember 2023 ist der Kaufvertrag zum Ankauf des „Vienna-House“, Salzdahlumer Straße 137, 38126 Braunschweig unterzeichnet worden. Der Übergang von Besitz und Nutzen der bisherigen Hotelanlage erfolgte am 02.01.2024. Es ist als nächster Schritt geplant, für die Gesamtliegenschaft ein Gesamtkonzept mit Raumprogramm nach den Bedarfen der Verwaltung zu erstellen.

 

Im Rahmen der Gesamtmaßnahme ist aktuell vorgesehen, im ehemaligen Hotelgebäude eine Kindertagesstätte mit 4 Gruppen und Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete, Asylsuchende und Wohnungslose zu schaffen.

 

Die mittlere Halle der Sportgebäude soll nach derzeitigem Stand für den Trainingsbetrieb der Basketball Löwen hergerichtet werden. Durch die Errichtung der 6. IGS wird die Tunica-Sporthalle in 2025 abgerissen. Dadurch verlieren die Basketball Löwen Braunschweig ihre Stammtrainingsstätte sowie die Räume der Geschäftsstelle.

 

Die Schätzung der Gesamtkosten für die geplanten Maßnahmen beläuft sich grob auf 21,6 Mio. €. Genauere Kosten werden nach Vorliegen entsprechender Raumprogramme, die die zuständigen Ratsgremien zu beschließen haben, und den daraus resultierenden Planungen, ermittelt. Die Schätzkosten abzüglich der jetzt beantragten Haushaltsmittel werden zum Haushalt 2025 ff. haushaltsneutral angemeldet.

 

Um das erworbene und an die Stadt bereits übergebene Grundstück mit Aufbauten in seiner Substanz zu erhalten, den Verkehrssicherheitspflichten nachzukommen und erste Nutzungen in die Wege zu leiten, sind ad hoc Maßnahmen erforderlich. Es müssen Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von rd. 1,45 Mio. € vorgezogen werden. Im Rahmen der ad hoc Maßnahmen sollen auch Teile des Sportbereichs so hergerichtet werden (u.a. Reaktivierung vorhandener Umkleide-, Dusch- und WC-Bereiche), so dass bereits schon in 2024 eine Nutzung durch den Trainingsbetrieb der Basketball Löwen möglich erscheint.

 

r die Umsetzung der ad hoc Maßnahmen wurde ein grober Kostenrahmen ermittelt, der mit einer Summe von 1,45 Mio. € abschließt. Haushaltsmittel stehen für die ad hoc Maßnahmen nicht zur Verfügung, so dass die außerplanmäßige Mittelbereitstellung in die Wege zu leiten ist. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Maßnahmen ergibt sich durch die Notwendigkeit, die Verkehrssicherheit der erworbenen Gebäude zu gewährleisten. Der erforderliche Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss soll in der nächsten Sitzungen des APH eingeholt werden.

 

Zur Deckung stehen freie Haushaltsmittel unter dem folgenden Projekt zur Verfügung:

 

 

Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element / Kostenart

Bezeichnung

Betrag in €

Minderaufwendungen

4E.210420.00.505 / 421110

Flüchtlingsunterkunfte II/Neubau / Grundst.+baul.Anlagen Instandhaltungen

 

1.450.000,00

 

 

 

2. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen

 

 

Zeile 15     Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Projekt      4E.210314 DGH Rautheim / Erweiterung

Sachkonto     421110 Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen

 

Bei dem o.g. Projekt werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 685.000,00 € beantragt.

 

Haushaltsansatz 2024 (ohne Haushaltsreste): 0,00 €

überplanmäßig beantragte Aufwendungen: 685.000,00 €

neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 685.000,00 €

 

 

Der Ausschuss für Planung und Hochbau (APH) hat in seiner Sitzung am 08.12.2021 (DS 21-17027) der Erweiterung und dem Umbau des Dorfgemeinschaftshauses Rautheim zugestimmt. Zwischenzeitlich haben sich Mehrkosten in Höhe von 685.000 € ergeben, die dem APH am 07.02.2024 vorgelegt werden sollen (DS 24-22874). Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich damit auf 1.677.000 €.

 

Zu den Gründen der Mehrkosten gehören u. a. unvorhersehbare, notwendige Maßnahmen, die auf eine deutlich schlechtere Bausubstanz als ursprünglich erkennbar, zurückzuführen sind.

 

Das Projekt beinhaltet neben einer Erweiterung des Bestandsgebäudes auch Sanierungsmaßnahmen am Bestandsgebäude. Bei den Sanierungsmaßnahmen handelt es sich u.a. um substanzerhaltende Arbeiten, die keinen Aufschub dulden. Beim Dorfgemeinschaftshaus Rautheim müssen insbesondere die Drainage erneuert und erweitert, das Bestandsdach neu eingedeckt und die Kelleraußenwände aufgrund starker Durchfeuchtung abgedichtet werden.

 

Stehen die fehlenden Haushaltsmittel erst Anfang 2025 zur Verfügung, drohen bis dahin zusätzliche Schäden, insbesondere bei Regen. Außerdem wären bereits vorgenommene Einbauten und sanierte Bereiche im Bestandsgebäude gefährdet.

 

Aufgrund der teilweise sehr langen Lieferzeiten für erforderliche Materialien sind die noch erforderlichen Vergabeverfahren kurzfristig zu starten und die Aufträge zu erteilen. Die Finanzierung der Mehrkosten ist sachlich und zeitlich unabweisbar.

 

Zur Deckung stehen freie Haushaltsmittel unter dem folgenden Projekt zur Verfügung:

 

Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element / Kostenart

Bezeichnung

Betrag in €

Minderaufwendungen

4E.210428.00.505 / 421110

GS Hondelage/energetische Sanierung / Grundst.+baul.Anlagen Instandhaltungen

 

685.000,00

 

 

 

3. Teilhaushalt Fachbereich Feuerwehr

 

 

Zeile 27     Erwerb von beweglichem Sachvermögen

Projekt      5S.370023 Rettungswagen-RTW (4 Stück)/ Beschaffung

Sachkonto     783110 Erw.imm.+bew.VermGgst.>1000Eur-Projekte

 

Bei dem o.g. Projekt wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von 400.000,00 € beantragt.

 

VE 2024 zu Lasten 2025: 0,00

außerplanmäßig beantragte VE 2024 zu Lasten 2025: 400.000,00

neu zur Verfügung stehende VE 2024 zu Lasten 2025: 400.000,00

 

Auf dem Projekt "Rettungswagen-RTW (4 Stück)/Beschaffung (5S.370023)" sind insgesamt 900.000 €r den Erwerb von vier Rettungswagen veranschlagt (2024: 500.000 €; 2025: 400.000 €). Eine Verpflichtungsermächtigung für 2024 zu Lasten 2025 existiert nicht.

 

r 2024 war vorgesehen, mindestens ein Rettungsdienstfahrzeug als Ersatz r einen abgängigen Rettungswagen zu beschaffen. Aufgrund seines Betriebsalters ist der vohandene Einsatzwagen nicht mehr wirtschaftlich instandzuhalten. Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes des Rettungsdienstes ist die Neubeschaffung des Rettungswagens dringend erforderlich.

 

r die Ersatzbeschaffung des Rettungswagens muss  von einer Lieferzeit von 24 Monaten ausgegangen werden. Dies bedeutet, dass die r 2024 und 2025 geplanten Beschaffungen  der Ersatzfahrzeuge ohnehin erst deutlich über dem Abschreibungszeitpunkt zur Verfügung stehen werden. Um diesen Zeitraum auf ein hinnehmbares Maß zu reduzieren, wird es für erforderlich gehalten, bereits in 2024 die Beschaffung aller vier Rettungswagen zu starten. Mit dem Mittelabfluss wird erst in 2025/2026 gerechnet, so dass eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für das Eingehen der Verpflichtung in 2024 ausreichen würde.

 

Die dringliche Beschaffung ergibt sich aus der bereits vorliegenden Laufleistung der aktuellen Fahrzeuge. Die Abschreibungsdauer eines RTW beträgt grundsätzlich sechs Jahre, sofern sie nicht bereits zuvor eine Kilometerleistung von 200.000 km erreichen. Eine Kilometerlaufleistung von 200.000 km erreichen die RTW bereits unterhalb von fünf Jahren, weswegen deutlich schneller Verschleißerscheinungen auftreten und die Fahrzeuge dadurch erhöhte Ausfallzeiten aufgrund von Werkstattaufenthalten vorweisen. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass in den letzten beiden Jahren eine deutliche Verschlechterung der kurzfristigen Ersatzteilversorgung aufgetreten ist, was die Werkstattzeiten zusätzlich verlängert. Dies wiederum führt zu einer erheblichen Mehrbelastung der technischen Fahrzeugreserve, die wiederum schneller an die Verschleißgrenze kommt. Aufgrund zusätzlich angestiegener Einsatzzahlen besteht ein erhöhter Verschleiß der Fahrzeuge und bei längeren Ausfallzeiten wäre eine Gewährleistung der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft des Rettungsdienstes nicht gegeben. Hieraus ergibt sich die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Finanzierung von bereits vier Rettungswagen in 2024 und nicht wie geplant von einem Fahrzeug.

 

Eine gemeinsame Beschaffung von vier baugleichen Fahrzeugen zum gleichen Zeitpunkt hat darüber hinaus auch verschiedene wirtschaftliche und logistische Vorteile.

 

Zur Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung steht eine in 2024 zu Lasten 2025 nicht mehr benötigte Verpflichtungsermächtigung zur Verfügung.

 

Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element / Kostenart

Bezeichnung

Betrag in €

Geminderte VE 2024 zu Lasten 2025

4E.210281.00.500.213/ 787110

Feuerwehrwache Süd-West / Neubau / Hochbau-maßnahmen Projekte

 

400.000,00 €

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise