Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23064

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Beschäftigte Vanessa Bollmann wird als stellvertretende Gemeindewahlleiterin abberufen.

 

Der Beschäftigte Sebastian Hallmann, Referatsleiter 0120, wird mit sofortiger Wirkung zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter berufen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Ratsbeschluss vom 14. November 2023 wurde die Beschäftigte Vanessa Bollmann, stellv. Referatsleiterin 0120, zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin berufen. Zu diesem Zeitpunkt war die Stelle der Referatsleitung 0120, die traditionell die Wahlleitung bei politischen Wahlen vertritt, vakant und der Zeitpunkt der Wiederbesetzung unklar. Da die Gemeindewahlleitung jederzeit arbeitsfähig sein muss, um z. B. mögliche Mandatsnachfolgen in Rat und Stadtbezirksräten oder Verlustfeststellungen zu Ersatzpersonen in der laufenden Ratsperiode zeitnah und rechtsgültig durchführen zu können, wurde Vanessa Bollmann für die Übergangszeit zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin berufen.

 

Das Wahlorgan der Gemeindewahlleitung erledigt seine Aufgaben im Wahlverfahren nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, ohne an Weisungen gebunden zu sein. Eine Reihe rechtsverbindlicher Erklärungen kann nur die Wahlleitung selbst oder ihre vom Rat berufene Stellvertretung abgeben. Die Tätigkeit der Gemeindewahlleitung endet nicht nach der Wahl mit dem Beginn der Ratsperiode. Sie ist bis zu ihrer Abberufung oder bis zu der Berufung einer neuen Gemeindewahlleitung im Amt.

 

Zum 1. Februar 2024 hat der Beschäftigte Sebastian Hallmann die Referatsleitung 0120 übernommen. Daher wird vorgeschlagen, Herrn Hallmann in Fortführung der bewährten Tradition zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter zu berufen.

 

Wenn der Rat dem Vorschlag folgt, wird der Oberbürgermeister Herrn Hallmann der Landeswahlleitung als stellvertretenden Wahlleiter für die weiteren politischen Wahlen, insbesondere die Europawahl am 9. Juni 2024 vorschlagen.

 

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