Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-23064
Grunddaten
- Betreff:
-
Wechsel der stellvertretenden Gemeindewahlleitung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0120 Referat Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabenplanung (Wahlen)
- Beteiligt:
- 0120 Referat Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabenplanung
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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20.02.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Ratsbeschluss vom 14. November 2023 wurde die Beschäftigte Vanessa Bollmann, stellv. Referatsleiterin 0120, zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin berufen. Zu diesem Zeitpunkt war die Stelle der Referatsleitung 0120, die traditionell die Wahlleitung bei politischen Wahlen vertritt, vakant und der Zeitpunkt der Wiederbesetzung unklar. Da die Gemeindewahlleitung jederzeit arbeitsfähig sein muss, um z. B. mögliche Mandatsnachfolgen in Rat und Stadtbezirksräten oder Verlustfeststellungen zu Ersatzpersonen in der laufenden Ratsperiode zeitnah und rechtsgültig durchführen zu können, wurde Vanessa Bollmann für die Übergangszeit zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin berufen.
Das Wahlorgan der Gemeindewahlleitung erledigt seine Aufgaben im Wahlverfahren nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, ohne an Weisungen gebunden zu sein. Eine Reihe rechtsverbindlicher Erklärungen kann nur die Wahlleitung selbst oder ihre vom Rat berufene Stellvertretung abgeben. Die Tätigkeit der Gemeindewahlleitung endet nicht nach der Wahl mit dem Beginn der Ratsperiode. Sie ist bis zu ihrer Abberufung oder bis zu der Berufung einer neuen Gemeindewahlleitung im Amt.
Zum 1. Februar 2024 hat der Beschäftigte Sebastian Hallmann die Referatsleitung 0120 übernommen. Daher wird vorgeschlagen, Herrn Hallmann in Fortführung der bewährten Tradition zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter zu berufen.
Wenn der Rat dem Vorschlag folgt, wird der Oberbürgermeister Herrn Hallmann der Landeswahlleitung als stellvertretenden Wahlleiter für die weiteren politischen Wahlen, insbesondere die Europawahl am 9. Juni 2024 vorschlagen.
