Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-20274-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger im Bereich Bevenroder Str./ Im Gettelhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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29.02.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates 112 vom 10.01.2023 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
Der Bezirksrat bittet die Verwaltung, die Verkehrssicherheit für Fußgänger an der Ampel (Lichtsignalanlage LSA) Bevenroder Straße/Im Gettelhagen durch geeignete Maßnahmen zu verbessern (z. B. wie an der LSA in Wenden Gifhorner Straße/Hauptstraße). Mit dem Ziel einer Verbesserung der Sichtbarkeit der LSA für den sich annähernden Kfz-Verkehr sowie eine Reduzierung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit in dem Bereich.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach Prüfung vor Ort ist die Sichtbarkeit der LSA Bevenroder Straße/Im Gettelhagen sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts jederzeit gegeben. Das Sichtfeld wird nicht durch parkende Fahrzeuge oder herausragenden Äste beeinträchtigt und der sich nähernde Kfz-Verkehr kann die Signalgeber am Auslegermast in der Regel frühzeitig erkennen.
Aufgrund der mehrfach bemängelten Geschwindigkeitsüberschreitungen auf diesem Streckenabschnitt wurden über eine Woche im Frühjahr 2023 die gefahrenen Geschwindigkeiten aufgezeichnet. Im Ergebnis liegt der überwiegende Teil der erfassten Geschwindigkeiten im Bereich bis zu 50 km/h. Die Geschwindigkeitsübertretungen liegen größtenteils bei bis zu 10 km/h. Um eine Sensibilisierung bezüglich der gefahrenen Geschwindigkeiten zu erreichen, wurden im zweiten Quartal 2023 Geschwindigkeitsmesstafeln für beide Fahrtrichtungen temporär installiert. Die Geschwindigkeitsaufzeichnungen sowie die mehrfache Rotlichtüberwachung der Polizei konnten die in der Begründung des Antrages beschriebene Situation nicht belegen.
Der Vorschlag, an dieser Stelle eine „geschwindigkeitsabhängige Ampelschaltung“ einzusetzen, ist aufgrund rechtlicher Grundlagen nicht möglich. Lichtsignalanlagen werden zum Zweck der Verkehrsregelung von Verkehrsströmen und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit eingesetzt, nicht zur Regulierung von Geschwindigkeiten.
Die Anordnung einer LSA zur Herabsetzung der Geschwindigkeit auf ein Niveau unterhalb der innerorts generell geltenden Höchstgeschwindigkeit oder der durch Zeichen 274 StVO streckenbezogenen abgesenkten Geschwindigkeit sowie zur Durchsetzung der tatsächlichen Fahrgeschwindigkeit auf das zulässige Niveau ist mit dem Zweck einer LSA nicht vereinbar (festgesetzt vom Deutschen Bundestag, Drucksache 15/288).
Zitat:
„Insbesondere Beschränkungen des fließenden Verkehrs dürfen abgesehen von Tempo 30-Zonen oder anderen Zonen mit Geschwindigkeitsbeschränkungen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt.“
Diese Gefahrenlage spiegelt sich jedoch in der Überwachung des Rotlichts sowie der Geschwindigkeitsaufzeichnung nicht wieder. Dadurch dass die Bevenroder Straße (K3) die Verbindungsstrecke zwischen den Ortsteilen Querum und Hondelage sowie dem Flughafen ins Zentrum darstellt, auf der ein getakteter Buslinienverkehrs zu gewährleisten ist, ist eine Anforderung des Kfz-Verkehrs mit einer relativ hohen Verkehrsmenge gegenüber dem querenden Fußgängerverkehr nicht vertretbar.
Die bauliche Realisierung einer Mittelinsel ist mit einer Verschwenkung der Fahrbahn, Reduzierung des Parkstreifens sowie einer Erweiterung der LSA mit einem zusätzlichen Signalmast auf der Mittelinsel möglich. Der Knotenpunkt wird bei der Polizei nicht als Unfallhäufungsstelle geführt und zeigt auch sonst keine weiteren Auffälligkeiten, so dass ein kostenaufwändiges Handeln in der aufgezeigten Form nicht vertretbar ist.
Weder eine bauliche Änderung der Überquerungsstelle, noch die Änderung in der Signalisierung sind vertretbar. Um trotzdem eine Verbesserung der Sichtbarkeit der Lichtzeichen, und damit der Verkehrssicherheit für den Fußgänger zu erhöhen, wird eine Kontrastblende am Auslegermast hinter dem Signalgeber in Fahrtrichtung Süd montiert.
Die Umsetzung erfolgt im ersten Halbjahr 2024.
