Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-22385-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates 321 vom 22.11.2023 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

"Es wird darum gebeten, die Geschwindigkeit vom von-Thünen-Institut bis Watenbüttel auf 50 zu reduzieren."

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Mit Drucksache 20-14698-01 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass eine durchgängige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h auf der Bundesallee, im Abschnitt von-Thünen-Institut bis Watenbüttel, unzulässig ist.

 

Die erforderlichen Voraussetzungen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 45 Abs. 9 Satz 3 der Straßenverkehrsordnung, haben sich für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung im fraglichen Abschnitt seit der o. g. Drucksache nicht verändert. Eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h kommt nach wie vor nicht in Betracht.

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Anlagen

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