Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22578-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage „Einstürzende Parkbauten“ der Gruppe Direkte Demokraten im Rat der Stadt vom 15.11.2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu a)

Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Braunschweiger Parkhäuser standsicher sind. In jedem Bauwerk, so auch in den städtischen Parkhäusern, sind immer statische Lastreserven eingerechnet. Unter der Voraussetzung, dass die Bauwerke noch keine tragmindernden Schäden aufweisen verfügen sie daher über ausreichend Sicherheiten.

 

Zu b)

Alle städtischen Tiefgaragen sind mit den erforderlichen Brandschutzeinrichtungen ausgestattet (z. B. Sprinkleranlagen). Darüber hinaus gibt es keine speziellen Maßnahmen im Hinblick auf brennende Elektroautos. Als Richtschnur zur Bekämpfung von entsprechenden Bränden, dienen die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes AGFB.

 

Zu c)

Ja, die Richtlinien sind bekannt. Im Hinblick auf die Standsicherheit sowie den Brandschutz wurden die städtischen Parkhäuser nach deutschem Baurecht errichtet und erfüllen somit den Stand der aktuellen Anforderungen. Grundlage für die funktionale Sicherheit bei der Elektromobilität bilden hierfür u. a. die einschlägigen DIN EN-Normen (61508) und VDE-Bestimmungen (z. B. 0803), die auf den Richtlinien der IEC (International Electrotechnical Commission) beruhen. Da es sich bei den Richtlinien der Institution of Structural Engineers um keine eingeführten deutschen Bestimmungen handelt, finden sie somit formal keine Berücksichtigung. Gleichwohl sind die inhaltlichen Aspekte der Richtlinien, insbesondere der perspektivisch höheren Belastungen durch schwerere Fahrzeuge, bekannt. Es muss derzeitig jedoch davon ausgegangen werden, dass die städtischen Parkhäuser über ausreichend Lastreserven verfügen. Grundsätzlich wäre eine überschlägige Überprüfung der Tragfähigkeit der Parkhäuser möglich. Allerdings hat sich hierfür aktuell kein zwingender Anlass geboten.

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