Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-23021-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der AfD-Fraktion vom 23.01.2024 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Der Einwegkunststofffonds wurde entwickelt, um die Auswirkungen bestimmter Einwegkunststoffprodukte auf die Umwelt zu reduzieren. Dabei soll insbesondere die Sauberkeit des öffentlichen Raums durch die Produktverantwortung der Kunststoffhersteller gefördert werden. Die Hersteller von Einwegkunststoffprodukten werden zu einer Einwegkunststoffabgabe verpflichtet (Einzahlung in einen Fonds).

 

Das Umweltbundesamt (UBA) verwaltet den Fonds und betreibt eine elektronische Plattform, auf der sich Anspruchsberechtigte künftig digital registrieren können. Ab 2025 werden auf Basis der abgefragten Daten von 2024 die Abgabehöhe für Hersteller sowie die Höhe der Auszahlung an Anspruchsberechtigte ermittelt.

 

Diesem vorangestellt werden die Fragen wie folgt beantwortet:

 

  • Gemäß § 15 Abs. 1 Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) sind Anspruchsberechtigte „Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger […] die eine Erstattung ihrer Kosten […] geltend machen wollen.“ Die Stadt Braunschweig ist der öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für das Stadtgebiet und somit anspruchsberechtigt.

Die Stadt ist bereits aktiv an der Bearbeitung des Sachverhalts und der Akquirierung der Mittel beteiligt. Eine Kostenerstattung gibt es grundsätzlich gem. § 3 EWKFondsG für Leistungen in den Bereichen Reinigung, Sammlung und Sensibilisierung.

 

  • Der sog. Leistungserbringer ist die Stadt Braunschweig, die sich als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgerin eines beauftragten Dritten bedient.

 

  • Die erforderliche Datenerhebung für das Jahr 2024 ist hierbei bereits z.T. erfolgt und wird gegen Ende des Jahres 2024 abgeschlossen sein. Eine Antragsstellung muss (für das Jahr 2024) bis zum 15. Mai 2025 beim UBA erfolgen.

 

  • Der Umfang den die Stadt selbst für die "Sensibilisierung" als Aufwand der Öffentlichkeitsarbeit geltend gemacht machen kann, kann hierbei noch nicht beziffert werden.

 

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