Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-22694-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Rollstuhlampelmännchen und rollstuhlgerechte Ampeln
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Kenntnis
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06.02.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Gruppe Direkte Demokraten vom 29.11.2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Es gibt eine Vielzahl von Untersuchungen zur barrierefreien Gestaltung des Verkehrsraums. In einer vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr in Auftrag gegebenen Studie heißt es: „Ein Wegfall von Barrieren bedeutet für einige Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit zur selbstbestimmten Mobilität und für alle anderen eine vorausschauende sowie zukünftige Sicherung der Mobilität.“[1]
Die städtische Verkehrsplanung strebt eine ganzheitliche Verkehrsraumgestaltung an, die mit neuen Erkenntnissen und Entwicklungen kontinuierlich weiter optimiert wird mit dem Ziel der Barrierefreiheit für alle Verkehrsteilnehmenden. Deshalb bindet sie bei ihren baulichen Maßnahmen grds. den Behindertenbeirat Braunschweig e. V. ein.
Dies vorausgeschickt wird die Anfrage der Gruppe Direkte Demokraten wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Die Bauverwaltung hat auch zu dieser Fragestellung den Behindertenbeirat eingebunden. In dem Gespräch wurde deutlich, dass mobilitätseingeschränkte Personen, lt. Fragestellung hier insbesondere der auf den Rollstuhl angewiesene Personenkreis, mit einer Rollstuhlfahrerampel keinen Mehrwert für seine Teilnahme im Straßenverkehr erkennen kann. Vielmehr sind für mobilitätseingeschränkte Personen alle baulichen Maßnahmen wichtig, die zur Barrierefreiheit beitragen. Die angeregte Ausstattung einer Lichtsignalanlage (LSA) mit dem vorgeschlagenen Symbol tut dies nicht.
Darüber hinaus wurde deutlich, dass mobilitätseingeschränkte Personen als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmende angesehen und nicht durch gesonderte Symbolik hervorgehoben werden wollen. Gleichzeitig würden durch das Symbol auch innerhalb der mobilitätseingeschränkten Personengruppe, z. B. Personen mit Rollatoren oder Kinderwagen auf der LSA keine Berücksichtigung finden.
Vor diesem Hintergrund greift die Verwaltung den Vorschlag nicht auf. Sie wird auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt die vorhandenen Ressourcen engagiert nutzen, um die baulichen Maßnahmen weiter vorantreiben.
Zu 2.:
Die für die Stadt Leipzig festgelegten Maßnahmen decken sich z.T. mit dem Braunschweiger Standard.
Die Verwaltung berücksichtigt grundsätzlich die Koordinierung von Lichtsignalanlagen an Straßenquerungen, sowie die Querung des Straßenzugs in einer Grünphase. Dennoch gibt es viele Einflussfaktoren, die dieses nicht überall ermöglichen (z. B. ÖPNV-Bevorrechtigung). Ältere Anlagen, bei denen dies nicht der Fall ist, werden nach Möglichkeit sukzessive optimiert und angepasst.
Grundlage für die Arbeit der Verwaltung sind die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA). Sie betrachtet bei der Planung von Neu- und Umbauten jede LSA separat und wägt im Zuge dessen ab, ob eine Reduzierung der rechnerisch angesetzten Räumgeschwindigkeit für Zu-Fuß-Gehende notwendig ist.
Neben den genannten Maßnahmen berücksichtigt der Braunschweiger Standard bei der Neu- oder Umplanung von signalisierten Kreuzungen weitere Aspekte der Barrierefreiheit. Dazu zählen Taster für die Blindenleitakustik, taktile Leiteinrichtungen sowie die differenzierte Bordhöhe (für die Blinden und Sehbehinderten auf 3 cm, für die Rollstuhlfahrer 0 cm).
Eine Änderung der bisherigen Praxis sieht die Verwaltung nicht als erforderlich an.
[1] Quelle: https://www.forschungsinformationssystem.de, gelesen 1. Februar 2024
