Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-22771-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu der Anfrage der Gruppe Direkte Demokraten vom 03.01.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

Im Mittel sind in den vergangenen Jahren ca. 2,2 Mio. Euro p. a. Straßenausbaubeiträge für Maßnahmen, u. a. aus dem Deckenprogramm und Straßenerneuerung mit Kanalbau (Programm 8), erhoben wurden.

 

Zu Frage 2:

Die Berechnung der Straßenausbaubeiträge erfolgt gemäß § 5 bis § 8 der Straßenausbaubeitragssatzung (ABS) der Stadt Braunschweig.* Die Straßenausbaubeiträge ergeben sich durch die Verteilung des Aufwands auf die beitragspflichtigen Flächen. Beitragspflichtig sind alle Grundstücke an einer Straße, die direkt angrenzen oder anderweitige Zugänge haben. Sie bilden das Abrechnungsgebiet.

 

Die Straßenausbaubeiträge berechnen sich dann nach der jeweiligen Grundstücksgröße unter Berücksichtigung der vorhandenen oder zulässigen Nutzung. Jede Grundstücksfläche wird mit einem von der Nutzung abhängigen Faktor 6 ff. ABS) multipliziert. Der Satzung ist zu entnehmen, mit welchem Faktor das Maß und die Art der Nutzung versehen sind.

 

Die Faktoren (Größe, Ausmaß, Nutzungsart) werden für jedes Grundstück miteinander multipliziert. Es ergibt sich daraus die gewichtete Quadratmeterzahl (=beitragspflichtige Fläche des Grundstücks).

 

Anschließend wird die Summe der gewichteten Quadratmeterzahl aller Grundstücke in der betroffenen Straße gebildet (= gesamte beitragspflichtige Fläche). Die von den Anliegern zu tragenden Kosten werden dann durch diese Summe geteilt, sodass sich der Straßenausbaubeitrag je gewichteten Quadratmeter ergibt. Im letzten Rechenschritt wird dieser Wert mit der Quadratmeterzahl der einzelnen Grundstücke multipliziert, wodurch sich der jeweilige Straßenausbaubeitrag ergibt.

 

Beitragshöhen sind daher immer Einzelfallbetrachtungen. Eine pauschale Aussage über die finanzielle Belastung der betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner ist nicht möglich. Bei der Berechnung der Straßenausbaubeiträge kann immer nur individuell das jeweilige Abrechnungsgebiet betrachtet werden sowie die jeweiligen beitragsfähigen Ausbaukosten.

 

*Link zur Straßenausbaubeitragssatzung:

https://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/stadtrecht/6_22_Strassenausbaubeitragssatzung_29.09.2020.pdf).

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