Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 24-22784

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.   Das erfolgreiche Modell der kooperativen Ganztagsgrundschule (KoGS) soll auch nach Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab 2026 in Braunschweig weitergeführt und möglichst flächendeckend umgesetzt werden. Das Modell wird durch trilaterale Verträge zwischen der Stadt, den Trägern der freien Jugendhilfe und den (offenen) Ganztagsschulen umgesetzt. Dabei werden die Nachmittage an den Schultagen und die Ferienbetreuung in enger gemeinsamer Kooperation gestaltet. An Schulen, die bis zum Rechtsanspruch 2026 noch keine (offenen) Ganztagsschulen sind, werden die Betreuungsbedarfe mit dem Modell der „Schulkindbetreuung in und an Schulen“ bis zur Umwandlung in eine KoGS umgesetzt. Die Ratsbeschlüsse, insbesondere die Beschlüsse vom 05.07.2022 (Drs. 22-18486) und vom 16.02.2021 (Drs. 20-14846), sollen weiterhin bindend sein und, wenn notwendig, aktualisiert werden.

2.    Nach derzeitigen Planungen des Landes werden ab 2026 nur diejenigen Schulen Kofinanzierungen für die Nachmittagsbetreuung bis 16 Uhr erhalten, die (kooperative) Ganztagsgrundschulen sind. Daher sollten bis zum Schuljahr 2026/2027 möglichst viele Grundschulen in Braunschweig in kooperative Ganztagsschulen umgewandelt werden, um die Landesmittel für Braunschweig zu sichern. Um die Umwandlung von möglichst vielen Schulen zu erreichen, wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, welche baulichen Maßnahmen dafür unabdingbar sind, und - falls erforderlich - beauftragt, zusammen mit den Schulen zeitlich befristete Übergangslösungen zu erarbeiten. Zudem soll die Verwaltung in Gesprächen mit dem Land und den Schulvorständen darauf hinwirken, dass Genehmigungsbedingungen für offene Ganztagsschulen unter dem Aspekt des umzusetzenden Rechtsanspruches erleichtert werden, und in diesem Zusammenhang für Übergangslösungen werben. Grundsätzlich sollte jedoch klar sein, dass Provisorien keine Dauerlösung sein dürfen.

3.  Es ist davon auszugehen, dass die Betriebskosten der KoGS-Gruppen am Nachmittag auch ab 2026 anteilig von der Stadt getragen werden müssen. Die Anteilsfinanzierung des Landes erfolgt weiterhin über sogenannte „kapitalisierbare Mittel“ für die Nachmittagsangebote. Die Verwaltung wird gebeten, sobald die Richtlinien des Landes festgelegt sind, dem Rat einen Vorschlag für die Heranziehung eines angemessenen Teils der Ganztags-Landesmittel zur Gruppenfinanzierung zu machen. Nach bisherigen Erkenntnissen zu den Planungen des Landes ist von einer finanziellen Entlastung der städtischen Kosten pro Gruppe auszugehen. Allerdings sollten im Sinne von Kooperation und Qualität den Schulen genügend Mittel für den Einsatz von eigenem Lehrpersonal und für nur tageweise betreute Kinder und AG-/Projektangebote am Nachmittag in eigener Regie verbleiben.

4.  Aufgrund der guten Erfahrungen mit Kooperationen auf Augenhöhe zwischen Schule und Jugendhilfeträger soll zur Verbesserung der Qualität das Rahmenkonzept für die KoGS präzisiert sowie ein angepasstes Angebot von AGs und Projekten an den jeweiligen Schulen erarbeitet werden. Hierzu haben sich Workshops unter Beteiligung von freien Trägern, Schule, Eltern und Politik bewährt und sollten daher wieder aufgegriffen werden. Die Arbeit der bereits bestehenden Steuerungsgruppe sollte intensiviert werden und wenn notwendig sollten Einzelgespräche an den einzelnen Standorten geführt werden. Die Evaluation durch die Universität Hildesheim soll - wie geplant - unverzüglich in Auftrag gegeben werden. Der bereits 2023 geplante Workshop zur Qualitätsverbesserung soll zeitnah stattfinden.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird bundesweit ein stufenweise aufsteigender Rechtsanspruch für eine achtstündige Betreuung aller Grundschulkinder einschließlich der Ferien bestehen. Der Rechtsanspruch ist im SGB VIII verankert und verpflichtet die Kommunen rechtlich zur Umsetzung des Anspruchs. Dieser (einklagbare) Anspruch wird viele Kommunen vor große Herausforderungen stellen. Braunschweig bietet seit vielen Jahren mit der kooperativen Ganztagsgrundschule (KoGS) und der Schulkindbetreuung an anderen Grundschulen schon eine flächendeckende Betreuung an. Der Betreuungsgrad sowie die Betreuungsqualität haben bereits heute einen sehr hohen Standard erreicht, auf den die Stadt zu Recht stolz sein kann.

Das Bundesgesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) wird von jedem Bundesland durch Umsetzungsbestimmungen konkretisiert. Das Land Niedersachsen hat vor einigen Monaten erklärt, den Rechtsanspruch über den Betrieb von (offenen) Ganztagsschulen (OGS) umsetzen zu wollen. Der Betrieb von Horten und anderen Modellen der Schulkindbetreuung außerhalb von Schulen soll zwar weiterhin zulässig sein, wird dann aber nur zu einem geringen Teil durch das Land kofinanziert werden (nur bei einer Betreuung bis 17 Uhr). Das Land wird für die Betriebskosten dann lediglich einen Anteil von 10 % von den Bundesmitteln für die Ferienbetreuung und für die Betreuung von mehr als acht Stunden an die Kommunen weiterleiten. Die restlichen Bundesmittel sollen für die „personelle Ausstattung“ der Ganztagsschulen am Nachmittag vorgesehen werden. Sollten diese Pläne so umgesetzt werden, setzt sich die bisher schlechte Ausstattung der Nachmittagsangebote an offenen Ganztagsschulen fort und wird lediglich zeitlich erweitert. So wird weder die Betreuung verlässlicher noch Qualität garantiert.

Die Aufgabe von Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter lässt sich nicht durch eine Aneinanderreihung unterschiedlicher Stundenangebote mit einem Betreuungsschlüssel wie in großen Schulklassen, ständig wechselnden Bezugspersonen über acht Zeitstunden am Tag und ohne Verlässlichkeit erfüllen. Nicht ohne Grund schreibt das Land für einen Hort zwei Fachkräfte für 20 Kinder vor und würde keine Einrichtung unterhalb dieses Schlüssels genehmigen. Dieses soll aber nun an Ganztagsgrundschulen über acht Stunden am Tag und an fünf Tagen die Woche festgeschrieben werden können. Angesichts der gesellschaftlichen Entwicklungen, in denen Familien vor einer Vielzahl von Herausforderungen stehen, und des zunehmend zu beobachtenden Förderbedarfes vieler Kinder braucht es gute Bildungseinrichtungen, die optimale Voraussetzungen für Kinder zur Entfaltung schaffen. Die Stadt Braunschweig sollte auch aus Gründen der Prävention die unzureichende Ausstattung der Ganztagsschulen mit dem bewährten Angebot des Braunschweiger Modells ergänzen. Das in Braunschweig entwickelte Modell der kooperativen Ganztagsgrundschule und der trilateralen Verträge sollte daher fortgeführt werden.

Das Land hat noch keine exakten Ausführungsbestimmungen für die (offenen) Ganztagsschulen erlassen. Wann diese kommen werden, ist nicht bekannt. Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass sich an den beschriebenen Rahmenbedingungen und der damit verbundenen unzureichenden Finanzierung nichts ändern wird. Die Schulen und die Betreuungseinrichtungen brauchen aber schon jetzt Planungssicherheit für die nächsten Jahre. Deshalb wollen wir mit diesem Antrag ein Bekenntnis zu unserem Braunschweiger Modell abgeben. Die Stadt sollte dem Land gegenüber deutlich machen, dass die in Aussicht gestellte Finanzierung völlig unzureichend ist und eine Kooperation auf gleicher Augenhöhe zwischen schulischer Struktur und Jugendhilfe erstrebenswert ist. Daher wollen wir in Braunschweig unser bewährtes Modell auch über das Jahr 2026 hinaus weiterführen.  

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