Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-23027
Grunddaten
- Betreff:
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Verlängerung des Überlassungs- und Mietvertrages mit dem FC Wenden 1920 e. V. über die Sportanlage Hauptstraße 46b
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sportausschuss
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Vorberatung
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15.03.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt hat mit dem FC Wenden 1920 e. V. im Jahr 1989 einen Überlassungs- und Mietvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren über die Sportanlage Hauptstraße 46b abgeschlossen. Seit Ablauf der ursprünglichen Vertragsdauer im Jahr 2009 verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr.
Der Verein hat die Verwaltung nunmehr gebeten, den Pachtvertrag für die Dauer von mindestens zwölf Jahren zu verlängern. Hintergrund dieses Antrages ist die geplante energetische Sanierung der Flutlichtanlage. Die Anlage soll auf LED-Technik umgestellt werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt erfüllt die Vertragssituation für die gemietete Sportanlage nicht die Voraussetzungen nach Ziffer 3.6.2 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig.
Demnach kann die Stadt für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von vereinseigenen Sportstätten oder Teilen von Sportstätten wie z.B. Sportfunktionsgebäuden, die sich im Eigentum von Sportvereinen befinden oder dem Eigentum gleichstehende langfristige Rechte (z.B. aus Erbbaurechtsverträgen) bzw. langfristig vertraglich eingeräumte Nutzungsrechte (z.B. aus Pachtverträgen) mit einer Laufzeit von in der Regel noch mindestens zwölf Jahren ab dem Jahr der Antragstellung bestehen, Zuwendungen gewähren.
Ein langfristig vertraglich eingeräumtes Nutzungsrecht besteht nach der aktuellen Vertragslage zwischen der Stadt und dem FC Wenden 1920 e. V. allerdings nicht. Um einen prüffähigen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses einreichen zu können, ist der aktuelle Mietvertrag in einen langfristigen Mietvertrag mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren abzuändern.
Ebenso soll der bislang fehlende Hinweis auf die Umsatzsteuer in den Änderungsvertrag aufgenommen werden.
Durch die Verlängerung des Mietvertrages würde der FC Wenden 1920 e. V. auch die gleichlautende Fördervoraussetzung des Landessportbundes Niedersachsen e. V. erfüllen.
Die Verwaltung bewertet aus sportfachlicher Sicht das energetische Sanierungskonzept des Vereins als sinnvoll, insbesondere in Hinblick auf die Herausforderungen des Klimawandels. Daher wird empfohlen, der Verlängerung des Mietvertrages bis zum Ende des Jahres 2044 zuzustimmen.
Als Anlage ist der Entwurf des 1. Änderungsvertrages zum Überlassungs- und Mietvertrag vom 20. Juli 1989 beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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109,2 kB
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