Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-22770
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung-Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen an Existenzgründer
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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05.03.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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09.04.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Förderrichtlinie zur Unterstützung von Existenzgründerinnen und -gründern stammt aus dem Jahr 2007 und wurde zuletzt im Jahr 2012 überarbeitet. Die Förderung aus dieser Richtlinie ist nach wie vor ein geeignetes Mittel, um Existenzgründungen in Braunschweig bei dem Weg in die Selbstständigkeit zu unterstützen. Bei dem Zuschuss zur Existenzgründung handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Braunschweig, die keinen rechtlichen Anspruch für Antragsteller begründet.
Seit der letzten Überarbeitung haben sich im Laufe der Jahre in der Umsetzung einige Aspekte ergeben, die eine Nachschärfung der Richtlinie sinnvoll erscheinen lassen und dementsprechend aufgenommen werden sollen.
Die angepasste Förderrichtlinie umfasst folgende wesentlichen Änderungen:
- Förderfähige Ausgaben:
Bislang wurden als Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Zuschusses ausschließlich Investitionen, die im Rahmen einer Existenzgründung, Unternehmenserweiterung oder Unternehmensnachfolge vorgenommen wurden, herangezogen. Mit der geänderten Richtlinie können zukünftig Mietkosten, die mit der Gründung im Zusammenhang stehen, anteilig bis maximal 20% der Gesamtsumme des Vorhabens, berücksichtigt werden. Damit wird die Zielrichtung der Richtlinie zum Mietkostenzuschuss, die zum 31.12.2023 ausgelaufen ist, in das neue Verfahren integriert. Darüber hinaus können auch Personalkosten für die Schaffung eines neuen, unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes, anteilig bis maximal 20% der Gesamtsumme des Vorhabens, als förderfähig anerkannt werden.
Dadurch ergeben sich zukünftig mehr und passgenauere Möglichkeiten, finanziell auf dem Weg in die Selbstständigkeit zu unterstützen.
- Die grundsätzlich förderfähigen und nicht förderfähigen Ausgaben werden in einer Anlage zu der Richtlinie der Stadt Braunschweig aufgeführt. So lassen sich zukünftig kleinere Veränderungen flexibler gestalten und die Richtlinie bleibt im Ganzen unberührt.
- Änderung im Verfahren zur Auszahlung des Zuschusses:
Die Auszahlung des Existenzgründungszuschusses erfolgt nach ordnungsgemäßer Einreichung des Verwendungsnachweises durch den Antragssteller und nach Prüfung durch die Verwaltung. So stellt die Verwaltung sicher, dass die Existenzgründerinnen und -gründer zukünftig Verwendungsnachweise fristgerecht einreichen und der gesamte Prozess zügiger abgewickelt werden kann. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass sich die Höhe des Zuschusses nach dem Verwendungsnachweis richtet und damit die öffentlichen Fördermittel passgenau für das Gründungsvorhaben gewährt werden können. Eine Rückforderung von Mitteln wird damit vermieden und es ist möglich, den Förderzuschuss ggf. bis zur maximalen Fördersumme von 7.500 € zu erhöhen, sofern der Antragssteller die entsprechenden Nachweise erbringt. Außerdem lehnen wir uns damit an die bewährte Verfahrenspraxis anderer Fördermittelgeber, wie z.B. der NBank, an.
Die Ratszuständigkeit für die Richtlinie ergibt sich aus § 58 (1) Nr. 2 NKomVG. Die optimale Wirksamkeit des neuen Verfahrens wird sich im Laufe des Jahres 2024 genauer beurteilen lassen. Die Verwaltung behält sich daher kleinere Änderungen bezüglich der Richtlinienanwendung vor, um möglichst effizient vorgehen zu können - ohne die Zielrichtung der Richtlinie zu verändern.
Die politischen Gremien werden über den Fortgang informiert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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111,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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80,6 kB
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