Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-23013-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2024 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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08.02.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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20.02.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
4. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.21 Neu –Lessinggymnasium / Errichtung AUR Container
Sachkonto 421110 Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen
Bei dem o.g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1.440.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2024 0,00 €
außerplanmäßig beantragte Aufwendungen: 1.440.000,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 1.440.000,00 €
Nach dem bisherigen Zeitplan ist aktuell mit einer Fertigstellung des Erweiterungsbaus für das Lessinggymnasium (2. Bauabschnitt) frühestens im Schuljahr 2026 / 2027 zu rechnen. Für eine Übergangszeit muss der bestehende bzw. künftig steigende Raumbedarf des Lessinggymnasiums mit einem Interim bestmöglich gedeckt werden. Von einem steigenden Raumbedarf, der nicht mit dem Bestand an Räumen (26 AUR am Hauptstandort, 11 in der GS Wenden) abzudecken ist, ist aus den folgenden Gründen auszugehen:
- geplante durchwachsende Fünfzügigkeit des Lessinggymnasiums. Die Notwendigkeit ergibt sich aus steigenden Schülerzahlen im Primarbereich
- die 6. IGS geht erst 2027 / 2028 an den Start. Mit dem Start der 6. IGS verringert sich gemäß der Schulverwaltung die Nachfrage nach Gymnasialplätzen erwartungsgemäß etwas
- notwendige Sechszügigkeit in einzelnen Schuljahren, um vorübergehende Kapazitätsengpässe bei Gymnasialplätzen insgesamt im Stadtgebiet abzufedern
- schrittweiser Wegfall der räumlichen Ressourcen, die das Lessinggymnasium zurzeit in der benachbarten GS Wenden nutzt, wenn dort die Anzahl der Klassen infolge des Neubaugebiets „Wenden-West“ steigt
- fast vollständiger Wegfall der vorgenannten Ressourcen in der GS Wenden mit der geplanten Einführung des Ganztagsbetriebs ab ggf. 2027 /2028
Aktuell nutzt das Lessinggymnasium noch 11 AUR in der GS Wenden. Mit jeder zusätzlichen Klasse, die an der GS Wenden aufgrund des Neubaugebietes „Wenden-West“ eingerichtet werden muss, muss das Lessinggymnasium einen Raum an der Grundschule zurückgeben. Die Grundschule hat bereits alle eigenen Klassenräume vollständig belegt. Mit der Realisierung des Neubaugebietes „Wenden-West“ steigen die Schüler- und Klassenzahlen der Grundschule Wenden z.T. deutlich. Ab dem Schuljahr 2027 / 2028 benötigt die Grundschule annähernd alle Unterrichtsräume selbst.
Zum Zeitpunkt des Raumprogrammbeschlusses für die Erweiterung des Lessinggymnasiums (DS 21-17178) war die verzögerte Fertigstellung des 2. Bauabschnittes, der vorübergehende allgemeine Kapazitätsengpass bei Gymnasialplätzen, der zu einer notwendigen Sechszügigkeit des Lessinggymnasiums führen wird, sowie der Zeitpunkt der Fertigstellung der 6. IGS nicht vorhersehbar. Diese Ereignisse führen kurzfristig zu einem Bedarf an Räumen, der nur mit einem zusätzlichen Interim annähernd gedeckt werden kann.
Das Interim wird ab dem Schuljahr 2024 / 2025 benötigt. Zunächst wären 4 AUR ausreichend. Ab 2025 / 2026 müssen bereits 7 AUR vorgehalten werden, ein Jahr später liegt der Bedarf bereits bei 11 AUR. Die geplante Interimsanlage darf aus bauordnungsrechtlichen Gründen maximal 8 AUR umfassen. Der zusätzliche Bedarf kann kurzfristig nur durch eine zeitlich befristete Containeranlage gedeckt werden.
Für die Schaffung der Voraussetzungen (Herrichtung des Grundstücks, Montage und Demontage der Containeranlagen, Ausstattung und Ausbau) wird mit Gesamtkosten von 1,44 Mio. € gerechnet. Es sind keine Haushaltsmittel eingeplant, so dass die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel erforderlich wird. Die Finanzierung ist aus den Gründen der Gewährleistung der Unterrichtsbereitschaft sachlich und zeitlich unabweisbar. Die Objekt- und Kostenfeststellung soll im nächstmöglichen APH erfolgen.
Es ist geplant, die Containeranlagen für einen Zeitraum von gut 4 Jahren anzumieten (jährliche Mietkosten: 180.000 € netto). Insgesamt wird mit Mietkosten von 875.000 € brutto gerechnet. Für 2024 können die Mietkosten aus dem Budget der Schulverwaltung gezahlt werden. Die ab 2025 erforderlichen Haushaltsmittel für die Mietkosten sollen haushaltsneutral in den Haushalt 2025 ff. eingebracht werden.
Um die Kosten der Errichtung und Einrichtung der gemieteten Containeranlagen zu decken, stehen folgende freie Haushaltsmittel zur Verfügung.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € |
Minderaufwendungen | 4E.210429.00.505 / 421110 | GS Veltenhof / energetische Sanierung / Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen | 1.000.000,00 |
Minderaufwendungen | 4E.210430.00.505 / 421110 | Oswald-Berkhan-Schule / energet. Sanierung/ Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen | 440.000,00 |
5. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.21 Neu –GS Altmühlstraße / Errichtung AUR Container
Sachkonto 421110 Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen
Bei dem o.g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1.120.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2024 0,00 €
außerplanmäßig beantragte Aufwendungen: 1.120.000,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 1.120.000,00 €
Bei der Grundschule Altmühlstraße handelt es sich um eine vierzügige kooperative Ganztagsgrundschule (KoGS), die aktuell im 1. und 3. Schuljahrgang sogar schon fünfzügig geführt wird. Somit werden an der Schule zurzeit insgesamt 18 Klassen beschult. Nach der Schulorganisationsverordnung des Landes Niedersachsen dürfen Grundschulen maximal vierzügig geführt werden. Eine höhere Zügigkeit kann aus besonderen Gründen zeitlich nur begrenzt erlaubt werden.
An der Grundschule Ilmenaustraße gibt es insgesamt 16 Klassen, davon 9 im 1. und 2. Schuljahrgang, die gemäß des pädagogischen Konzepts der Schule jahrgangsübergreifend (flexible Eingangsstufe) geführt werden. Die Schule ist im Schuljahr 2022 / 2023 mit dem Ganztagsbetrieb gestartet.
Die Grundschule Rheinring bietet Platz für eine zweizügige Grundschule und verfügt über 8 AUR. Sie arbeitet seit dem Schuljahr 2014 / 2015 im Ganztagsbetrieb. Im aktuellen Schuljahr werden dort 11 Klassen beschult, 3 Schuljahrgänge sind dreizügig. Dies ist nur möglich, weil 2 Schulraumcontainer auf dem Schulgrundstück stehen und auch Fachunterrichtsräume als Klassenräume genutzt werden.
Die Schülerzahl der Grundschulen in der Weststadt liegen aktuell bei 932 Schülerinnen und Schüler. Alle drei Schulen arbeiten an ihrer räumlichen Kapazitätsgrenze oder haben diese bereits überschritten. Nach Auswertung der Geburtenzahlen kann stadtweit in den kommenden Schuljahren mit einer Zunahme von Schülerinnen und Schülern, die der Aufnahme in den Primarbereich bedürfen, gerechnet werden. Dies gilt auch für die Weststadt. Außerdem gibt es in der Weststadt Flächen, die für Wohnungsneubauvorhaben vorgesehen sind, so dass aufgrund des zu erwartenden zusätzlichen Schüleraufkommens mit einem weiteren Bedarf an Schulraum in der Weststadt zu rechnen ist.
Für eine Übergangszeit – bis zur Fertigstellung eines bereits in Planung befindlichen Neubaus einer weiteren Grundschule in der Weststadt (DS 22-20030) – kann das Schüleraufkommen nur mit einer zeitlich befristet aufzustellenden Schulraumcontaineranlage mit zusätzlichen Unterrichtsräumen, die in den kommenden Jahren dringend benötigt werden, räumlich versorgt werden.
Nach der Prognose zur Schülerzahlentwicklung werden ca. 6 zusätzliche AUR benötigt. Für die Aufstellung dieser Containeranlage ist nur an der Grundschule Altmühlstraße ausreichend Platz.
Um die vorhandenen Schulen bestmöglich auszulasten, werden die Schulbezirke der beiden Grundschulen Altmühlstraße und Ilmenaustraße ab dem Schuljahr 2024 / 2025 vorübergehend zu einem gemeinsamen Schulbezirk zusammengelegt. Zudem soll die Grundschule Altmühlstraße bei Bedarf temporär bis zu sechszügig geführt werden können (siehe DS 23-20759). So kann eine wohnortnahe Beschulung bis zur Fertigstellung der weiteren Grundschule in der Weststadt gewährleistet werden.
Das Interim wird ab dem Schuljahr 2024 / 2025 mindestens für drei Schuljahre benötigt und stellt die schnellstmögliche Lösung dar. Für die Schaffung der Voraussetzungen (Herrichtung des Grundstücks, Montage und Demontage der Containeranlagen, Ausstattung und Ausbau) wird mit Gesamtkosten von 1,12 Mio. € gerechnet. Es sind keine Haushaltsmittel hierfür eingeplant, so dass die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel erforderlich wird. Die Finanzierung ist aus den Gründen der Gewährleistung der Unterrichtsbereitschaft sachlich und zeitlich unabweisbar. Die Objekt- und Kostenfeststellung soll im nächstmöglichen APH erfolgen.
Es ist geplant, die Containeranlagen für einen Zeitraum von gut 4 Jahren anzumieten (jährliche Mietkosten netto: 108.000 €). Insgesamt wird mit Mietkosten von 525.000 € brutto gerechnet. Für 2024 können die Mietkosten aus dem Budget der Schulverwaltung gezahlt werden. Die ab 2025 erforderlichen Haushaltsmittel für die Mietkosten sollen haushaltsneutral in den Haushalt 2025 ff. eingebracht werden.
Um die Kosten der Errichtung und Einrichtung der gemieteten Containeranlagen zu decken, stehen folgende freie Haushaltsmittel zur Verfügung.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € |
Minderaufwendungen | 4E.210141.00.505 / 421110 | GY MK, Abt. Echternstr. / Sanierung/ Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen | 500.000,00 |
Minderaufwendungen | 4E.210184.00.505 / 421110 | Kita Bienrode / Ersatzbau / Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen | 10.000,00 |
Minderaufwendungen | 4E.210284.00.505 / 421110 | Kita BT AWO Stöckheim / Ersatzbau / Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen | 50.000,00 |
Minderaufwendungen | 4E.210430.00.505 / 421110 | Oswald-Berkhan-Schule/energet. Sanierung/ Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen | 560.000,00 |
6. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.210157 – GS Isoldestraße / Erweiterung
Sachkonto 421110 Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen
Zeile 26 Baumaßnahmen
Projekt 4E.210157 – GS Isoldestraße / Erweiterung
Sachkonto 787110 Hochbaumaßnahmen - Projekte
Bei dem o.g. Projekt werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 389.400,00 € und überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 1.558.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2024 (Aufwendungen) 241.800,00 €
Haushaltsansatz 2024 (Auszahlungen) 966.800,00 €
überplanmäßig beantragte Aufwendungen: 389.400,00 €
überplanmäßig beantragte Auszahlungen: 1.558.000,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 3.156.000,00 €
Der Ausschuss für Planung und Hochbau (APH) hatte in seiner Sitzung am 08.09.2023 der Kostenerhöhung für die Erweiterung der GS Isoldestraße in Höhe von 2.447.400 € zugestimmt und die neuen Gesamtkosten auf 16.972.000 € festgestellt – vgl. Vorlage 23-21845 -.
Mehrkosten bei dieser Baumaßnahme hatten sich bereits im Sommer 2022 abgezeichnet. Daher waren im Haushaltsplan 2023 ff. Mittel in Höhe von 500.000 € zusätzlich veranschlagt. Die Finanzierungslücke beträgt somit noch 1.947.400 €.
Die Mehrkosten resultieren aus Baukostensteigerungen einzelner Gewerke und der erwarteten Überschreitung der geschätzten Submissionsergebnisse.
In der APH-Vorlage im Dezember letzten Jahres ist die Bauverwaltung davon ausgegangen, dass die zusätzlich erforderlichen Mittel in den Folgejahren haushaltsneutral eingeplant werden. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass die Mittel bereits in 2024 benötigt werden.
Ohne die Bereitstellung der benötigten Mittel wird es ab Mitte 2024 zum Baustillstand kommen. Alle bis dahin beauftragten Unternehmen werden nicht mehr an ihre Verträge, Kosten und Termine gebunden sein. Dies betrifft u.a. alle TGA- und Elektro-Unternehmen und stellt ein hohes Kosten- und Terminrisiko vor.
Die Erweiterung der Grundschule Isoldestraße ist erforderlich, weil in der Nordstadt auf einem Areal zwischen Mitgaustraße, Wodanstraße, Ringgleis, Nordstraße, Mittelweg und dem BS-Energy-Gelände insgesamt bis zu 1.200 neue Wohneinheiten entstehen. Der erste Bauabschnitt mit 500 Wohneinheiten ist bereits fertiggestellt und bezogen. Er liegt im Schulbezirk der Grundschule Isoldestraße und wird dort zu steigenden Schülerzahlen führen. Das hat zur Folge, dass die vorhandenen räumlichen Kapazitäten und die Ressourcen für den Schulbetrieb zukünftig nicht ausreichen.
Der zweite Bauabschnitt mit ebenfalls 500 Wohneinheiten wird in Kürze fertiggestellt sein. Er liegt anteilig in den Grundschulbezirken Isoldestraße und Bültenweg. Auch dieser Bauabschnitt wird die Schülerzahlen ansteigen lassen. Um den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten, sind die Baumaßnahmen schnellstmöglich durchzuführen / zu beenden. Die Finanzierung der Mehrkosten bereits in 2024 ist daher sachlich und zeitlich unabweisbar und hat überplanmäßig zu erfolgen.
Zur Deckung stehen freie Haushaltsmittel auf folgenden Projekten zur Verfügung:
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € |
Minderaufwendungen | 4E.210334.00.505 / 421110 | Gebäude Dessaustr./Anbau+ San./ Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen | 115.000,00 |
Minderaufwendungen | 4E.210374.00.505 / 421110 | Ackerstr./Neubau 1,5 fach Sporthalle / Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen | 210.000,00 |
Minderaufwendungen | 4E.210402.00.505 / 421110 | Feuerw. Geitelde-Stiddien / Ersatzbau / Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen | 64.400,00 |
Minderauszahlungen | 4E.210420.00.500.213 / 787110 | Flüchtlingsunterkunfte II/ Neubau/ Hochbaumaßnahmen -Projekte | 1.558.000,00 |
7. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.210317 – Ricarda-Huch-Schule / Erweiterung
Sachkonto 421110 Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen
Zeile 26 Baumaßnahmen
Projekt 4E.210317 – Ricarda-Huch-Schule / Erweiterung
Sachkonto 787110 Hochbaumaßnahmen - Projekte
Bei dem o.g. Projekt werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 365.000,00 € und überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 5.031.600,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2024 (Aufwendungen) 0,00 €
Haushaltsansatz 2024 (Auszahlungen) 6.000.000,00 €
überplanmäßig beantragte Aufwendungen: 365.000,00 €
überplanmäßig beantragte Auszahlungen: 5.031.600,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 11.396.600,00 €
Der Erweiterungsbau für das Gymnasium Ricarda-Huch-Schule (RHS) an der Mendelsohnstraße 6, der in alternativer Beschaffung errichtet werden soll, befindet sich in der finalen Angebotsphase. Der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben soll der Zuschlagserteilung in seiner Sitzung am 12.03.2024 zustimmen. Vorher wird der Stadtbezirksrat 330 Nordstadt-Schunteraue wegen des erheblichen Umfangs der Baumaßnahme am 29.02.2024 angehört.
Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 34.313.500 € (inkl. Planung etc.) beziffert. Im Haushalt sind bisher lediglich 23.450.000 € eingeplant, so dass sich eine Finanzierungslücke in Höhe von 10.863.500 € ergibt.
Für die aktuell anstehenden Projektschritte „weitere Ausplanung und Bau“ soll ein Auftrag in Höhe von 31.314.517 € in 2024 vergeben werden, der zum größten Teil in 2025 und entgegen der bisherigen Annahme nur in geringfügigem Umfang in 2026 zahlungswirksam wird.
Im Haushaltsjahr 2024 sind kassenwirksame Haushaltsmittel in Höhe von 6.000.000 € veranschlagt (Investitionsmittel). Weiterhin ist eine Verpflichtungsermächtigung (VE) zu Lasten 2025 in Höhe von 7,5 Mio. € eingeplant. Die VE zu Lasten 2026 wird in Höhe von 4.918.000 € (bisher 8,5 Mio. €) als ausreichend angesehen und dementsprechend angepasst. Dies entspricht dem erwarteten Zahlungsabfluss für 2026.
Die Differenz zur Auftragssumme beträgt somit rd. 12.896.600 €, die zusätzlich bereits in 2024 / 2025 zu finanzieren ist.
Zur Auftragserteilung in 2024 müssen Haushaltsmittel in Höhe von 31.314.517 € durch Haushaltsmittel 2024 bzw. Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der Folgejahre abgesichert sein.
Sollte der Auftrag nicht wie geplant vergeben werden können, so kann das Vorhaben nicht wie vom Rat in seiner Sitzung am 14.07.2020 beschlossen – Vorlage 20-13632 – umgesetzt werden. Dies hätte erhebliche Konsequenzen in Bezug auf die Schule. Die Schulentwicklungsplanung sieht eine Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus für das Schuljahr 2026 / 2027 vor. Aufgrund der dringenden Bedarfe bei den Gymnasien ist dies zwingend einzuhalten. Andernfalls würden erhebliche Interimsmaßnahmen erforderlich, die ebenfalls kurzfristig zu finanzieren wären.
Des Weiteren würde die Bindefrist des Angebots ablaufen. Wegen der herrschenden Baupreisentwicklung wäre bei einer neu zu veranlassenden Angebotslegung mit deutlich höheren Kosten zu rechnen.
In den Kosten der Auftragsvergabe befinden sich auch konsumtive Kosten für den Abriss der Mehrzweckhalle etc. und für die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen.
Laut Zahlungsplan des Auftragnehmers wird ein großer Teil der jetzt zu beauftragenden Leistung 2025 fällig. Eine Einplanung für den Haushalt 2025 käme für die Auftragserteilung jedoch zu spät, so dass bereits für 2024 die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe 12.896.600 € bereitgestellt werden müssen. Im Gegenzug können die Haushaltsansätze 2026 reduziert werden, so dass lediglich Mehrkosten in Höhe von max. 10.863.500 € verbleiben.
Ein Teil der zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel kann durch Haushaltsreste aus dem Projekt „Ricarda-Huch-Schule / Erweiterung (4E.210317)“ gedeckt werden, da die für 2021 ursprünglich veranschlagten Haushaltsmittel nicht benötigt wurden, und es für die Jahre 2024-2027 eine Nachveranschlagung gegeben hat. Die Haushaltsmittel aus 2021 sollten verfallen, werden jedoch aktuell für die Deckung der Mehrkosten benötigt.
Es verbleibt eine Finanzierungslücke in Höhe von 5.396.600 €, die nur durch die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel geschlossen werden kann. Die Finanzierung der Maßnahme ist sachlich und zeitlich unabweisbar, da der Schulbetrieb im Gymnasium aufgrund der steigenden Schülerzahlen aufrechterhalten werden muss.
Zur Deckung stehen freie Haushaltsmittel auf folgenden Projekten zur Verfügung:
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € |
Minderauszahlungen | 4E.210334.02.500.213 / 787110 | Gebäude Dessaustr./Anbau+ San./ Hochbaumaßnahmen -Projekte | 300.000,00 |
Minderauszahlungen | 4E.210374.00.500.213 / 787110 | Ackerstr./Neubau 1,5 fach Sporthalle / Hochbaumaßnahmen -Projekte | 1.829.200,00 |
Minderauszahlungen | 4E.210382.00.500.213 / 787110 | Joh.-Selenka-Schule/Umbau - San. / Hochbaumaßnahmen -Projekte | 2.000.000,00 |
Minderauszahlungen | 4E.210420.00.500.213 / 787110 | Flüchtlingsunterkunfte II/ Neubau/ Hochbaumaßnahmen -Projekte | 902.400,00 |
Minderaufwendungen | 4E.210420.00.505 / 421110 | Flüchtlingsunterkunfte II/ Neubau/ Grundst.+baul.Anlagen – Instandhaltungen | 50.000,00 |
Minderaufwendungen | 4E.210428.00.505 / 421110 | GS Hondelage/energetische Sanierung / Grundst.+baul.Anlagen – Instandhaltungen | 315.000,00 |
