Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 24-23093

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Grundsätzlich übernehmen die Kommunen in Deutschland wichtige Aufgaben der Daseinsgestaltung und bestimmen damit maßgeblich die Lebensverhältnisse der Menschen. Dies gilt auch für die Gesundheit und die Gesundheitsversorgung ihrer Bürger:innen.

Dabei ist der Einfluss der Kommunen auf die Gesundheitsversorgung vor Ort, speziell auf die Ansiedlung von Hausärzten, aber gering. Die Kommunen haben im ambulanten Sektor keinen Einfluss auf die Bedarfsplanung, da diese nach § 99 SGB V von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen aufgestellt wird. Die Kommunen können somit nicht über die Anzahl und Verteilung der Arztsitze mitentscheiden.

Trotz dieser fehlenden Entscheidungsmacht stehen die Kommunen in der politischen Verantwortung, wenn die medizinische Versorgung vor Ort nicht ausreichend sichergestellt werden kann, z. B. wenn Arztsitze nicht nachbesetzt werden können.

Die Facharztversorgung in Braunschweig wird allgemein sicher als gut empfunden. Sorgen bereitet vielen Menschen in Braunschweig aber die Versorgung mit Hausärzten in Wohnortnähe, insbesondere in den Stadtteilen mit dörflichen Strukturen, und deren zukünftige Sicherstellung.

In diesem Zusammenhang fragen wir an:

1. Was sieht die aktuelle Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung (KVN) für die Hausarztversorgung in den Braunschweiger Stadtteilen vor, gibt es dort insbesondere eine Fortschreibung, die das Ausscheiden von alten Hausärztinnen und Hausärzten aus dem aktiven Dienst berücksichtigt?

2. Welche Maßnahmen hat die Stadt bereits ergriffen bzw. was kann sie zusätzlich tun, um die noch gute Hausarztversorgung vor Ort in den Stadtteilen Braunschweigs, eventuell in Zusammenarbeit mit der KVN, zu sichern?

3. Welche Rolle können die Krankenhäuser bei der Sicherstellung der Hausarztversorgung in der Stadt spielen? 

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