Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-23102

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Umwelt- und Grünflächenausschuss am 24.01.2024 wurde als mündliche Anfrage von Frau Mundlos das Anliegen eines Bürgers zum Moorhüttenteich in Volkmarode eingebracht. Die Verwaltung hat die Fragen wie folgt beantwortet.

 

Zu 1.

Die fragliche Landzunge, bietet einzelnen Besucher*innengruppen leider eine attraktive Badestelle, die zudem über einen linearen Flachwasserbereich begehbar mit dem gegenüberliegenden Ufer verbunden ist. Die Landzunge, die am Moorhüttenteich lebenden Vögeln ein wertvolles Habitat bietet, wurde im Rahmen der von der Verwaltung durchgeführten Maßnahmen zum Biotopschutz, die mit der UNB und dem zuständigen StBezR abgestimmt wurden, durch einen wasserführenden Graben vom Uferbereich getrennt. In diesem Zusammenhang wurde auch die Begehung von Trampelpfaden im Uferbereich durch Hindernisse (Geäst, Baumstämme, Brombeerpflanzungen etc.) erschwert.

Leider konnte der hier schon seit Jahrzehnten herrschende Begehungsdruck, der von einzelnen Besucher*innengruppen ausgeübt wird, durch die o.g. Maßnahmen nicht ausreichend eingeschränkt werden. Im Gegenteil wurden Hindernisse ignoriert, geräumt oder beschädigt und der o.g. Graben überbrückt. Auch eine Verbreiterung des Grabens sowie die Wiederherstellung von Hindernissen hat leider nicht die gewünschten Biotopschutzeffekte erzielen können.

Eine weitere Verbreiterung des Grabens bzw. ergänzende Maßnahmen zum Biotopschutz werden seitens der Verwaltung daher außerhalb der Schutzzeiten in der zweiten Jahreshälfte 2024 vorgesehen.

 

Zu 2.
Der bezeichnete Auf- bzw. Abgang vom Kruseweg führt Besucher bei erheblichem Gefälle hangseitig zum Moorhüttenteich-Rundweg.

Da diese Zuwegung die einzige direkte Verbindung zwischen Kruseweg und Rundweg darstellt, ist dieser bei den Besucher*innen beliebt und entsprechend frequentiert. Aufgrund des vorhandenen starken Gefälles sowie dessen unbefestigter Bauweise (Deckschichten werden abgespült, eine Versiegelung nicht sinnvoll) wurde seitens der Verwaltung ein stabiler, bislang vandalismusresistenter, einseitig verlaufender Handlauf hergestellt, der auch eingeschränkten Besucher*innen eine Nutzung erlaubt und somit die Sicherheit und Inklusionsqualität der Zuwegung deutlich verbessert.

 

Bei dem bezeichneten „kleinen Tümpel“ handelt es sich nicht um ein herkömmliches Stillgewässer. Der Fachbereich Stadtgrün und Sport fand heraus, dass hier ein Quelltopf (sog. Limnokrene) entstanden ist, in dem Bodenwasser aufstauenden Schichten zutage tritt.

Da dieser Quelltopf zu verschlammen drohte, was auch der Begehung von Besucher*innen geschuldet war (die Limnokrene liegt in einer Wegegabelung), wurde dieser mit einem Doppelstabmattenzaun gegen Betreten gesichert, Müll und Bruchholz aus dem Topf entfernt und das Bächlein, das von der Quelle aus den Rundweg quert durch Dielenbretter übergehbar gemacht.

Die Aufstellung einer Sitzbank und eine Erläuterungstafel sind für die zweite Jahreshälfte 2024 vorgesehen

 

Zu 3:

Wegebefestigungen (Bodenversiegelungen) und die Aufstellung weiterer Papierkörbe sind seitens der Verwaltung nicht vorgesehen.

Behälterleerungen und Müllsammlungen müssten aufgrund des in den Sommermonaten hohen Nutzungsdrucks zudem mindestens einmal wöchentlich durchgeführt werden. Entsprechendes Personal stehen nicht zur Verfügung, um häufigere Behälterleerungen oder Kontrollgänge durchführen zu lassen.

Da die meisten städtischen Wege rund um den Moorhüttenteich zudem nicht mit Fahrzeugen erreichbar sind, wäre hier mit erheblichen Kosten zu rechnen, so dass die o.g. Leistungen bis auf Weiteres nur unregelmäßig und auf Zuruf (z.B. durch Anrufe oder E-Mails der Besucherinnen und Besucher) erfolgen. Ausgenommen von den unregelmäßig durchgeführten Müllsammlungen sind die durch Bewohnerinnen und Bewohner z.B. des Neubaugebiets und des Krusewegs in die Hangbereiche des Moorhüttenteichs verbrachten Gartenabfälle, diese verbleiben vor Ort, da diese nicht ohne weiteres entfernt werden können.

Die Maßnahmen zum Biotopschutz werden fortgeführt.

 

Zu 4:

Die einzelnen Vorschläge des Bürgers bewertet die Verwaltung wie folgt:

a)      Sinnvoller Vorschlag, der von der Verwaltung umgesetzt werden wird.

b)      Vorschlag wurde bereits wie beschrieben durchgeführt.

c)      Vorschlag wurde bereits wie beschrieben durchgeführt. Weitere baulich-konstruktive Absperrungen sind jedoch nicht vorgesehen.

d)      Die Nutzung und Pflege der offenen Wasserflächen ist an einen Angelsportverein vergeben. Die Angelplätze fußen auf einem entsprechenden Pachtvertrag. Baulich-konstruktive Absperrungen sind daher nicht vorgesehen.

e)      Ein Angelverbot ist nicht vorgesehen, da die Vorteile der Gewässerpflege durch den Angelverein negative Einflüsse überwiegen. Camping, Lagern und Grillen sind bereits in der „Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz vor Lärm in der Stadt Braunschweig“ vom 20. Juni 2017 geregelt.

f)        Kontrollen werden bis auf Weiteres nur unregelmäßig durchgeführt. Eine Ausnahme stellen die Baumkontrollen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit außerhalb der Waldflächen dar.

 

Beim Moorhüttenteich inkl. dessen Ufer- und Hangbereichen handelt es sich mitnichten um das letzte naturnahe Biotop Braunschweigs. Die Verwaltung verweist auf die innerstädtischen Naturschutz- und FFH- sowie Vogelschutzgebiete, flächenhafte Naturdenkmale (z.B. Sandmagerrasen Kralenriede) oder geschützte Biotope wie die Schafbade. .

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise