Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22429-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Vorbemerkung

 

Für die Flächen südlich der Schefflerstraße werden der Flächennutzungsplan geändert (154. Änderung) und der Bebauungsplan „Schefflerstraße-Süd“, AW 117, aufgestellt. Als besondere Herausforderung hat sich die Entwässerung der geplanten Stadtstraße sowie der neuen Bauflächen herausgestellt. Es wird daran gearbeitet, ein integriertes Erschließungs-, Entwässerungs- und Nutzungskonzept zu erstellen. Dabei sollen soweit wie möglich alle bekannten Belange und Bedarfe beachtet werden. Nach einer Behördenbeteiligung zu dem Konzept wird der Stadtbezirksrat zu der Planung beteiligt und angehört.

 

Vor diesem Hintergrund beantwortet die Verwaltung die gestellten Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1

 

Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Schefflerstraße-Süd“, AW 117, ist für Ende 2024 vorgesehen. Ein Baubeginn für die neue Entlastungsstraße ist wegen der vorbereitenden Arbeiten (Ausführungsplanung, Ausschreibungen, Beauftragungen, Ersatzgärten, Baufeldfreiräumung etc.) voraussichtlich ab 2026 möglich.

 

Zu Frage 2

 

Die Ersatzgärten sollen nördlich und westlich des Vereinsheims angelegt werden, so dass sie unmittelbar in das Vereingsgelände integriert werden können. Sie werden in der Bauphase der Entlastungsstraße temporär über die vorhandene Zufahrt an der Schefflerstraße erschlossen. Erst mit Fertigstellung der Entlastungsstraße erfolgt die Umlegung der Erschließung zur neuen Straße.

 

Zu Frage 3

 

Der Stadtgarten Bebelhof soll grundsätzlich erhalten bleiben und auch erweitert werden. Es können sich jedoch Verschiebungen in der konkreten Lage von Teilflächen ergeben, da an der Schefflerstraße auch eine teilweise neue Bebauung ermöglicht werden soll. Darunter fallen ggf. auch neue Räumlichkeiten für den Stadtgarten.

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