Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23124

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Dem o. a. Bauvorhaben wird gemäß den Plänen vom 05.02.2024 zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten – einschl. der Eigenleistung des Fachbereiches Gebäudemanagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes – werden aufgrund der Kostenberechnung vom 08.02.2024 auf 1.120.000 € festgestellt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 4 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.

 

 

2. Begründung und Beschreibung des Bauvorhabens

 

Bei der Grundschule Altmühlstraße handelt es sich um eine vierzügige kooperative Ganztagsgrundschule (KoGS), die aktuell im 2. und 4. Schuljahrgang sogar schon fünfzügig geführt wird. Somit werden an der Schule zurzeit insgesamt 18 Klassen beschult. Nach der Schulorganisationsverordnung des Landes Niedersachsen dürfen Grundschulen maximal vierzügig geführt werden. Zeitlich begrenzt können Schulen aber aus besonderen Gründen in einer höheren Zügigkeit geführt werden. An der Grundschule Ilmenaustraße gibt es insgesamt 16 Klassen, davon 9 im 1. und 2. Schuljahrgang, die gemäß dem pädagogischen Konzept der Schule jahrgangsübergreifend (flexible Eingangsstufe) geführt werden. Die Schule ist im Schuljahr 2022/2023 mit dem Ganztagsbetrieb gestartet. Die Grundschule Rheinring bietet Platz für eine zweizügige Grundschule und verfügt über 8 AUR (allgemeine Unterrichtsräume). Sie arbeitet seit dem Schuljahr 2014/2015 im Ganztagsbetrieb. Im aktuellen Schuljahr werden dort 11 Klassen beschult, 3 Schuljahrgänge sind dreizügig. Dies ist nur möglich, weil dort zwei Schulraumcontainer auf dem Schulgrundstück stehen und auch Fachunterrichtsräume als Klassenräume genutzt werden. Die Schülerzahl der drei Grundschulen in der Weststadt liegt aktuell bei 932 Schüler:innen. Alle drei Schulen arbeiten an ihrer räumlichen Kapazitätsgrenze bzw. haben diese bereits überschritten. Nach Auswertung der Geburtenzahlen kann stadtweit in den kommenden Schuljahren mit einer Zunahme von Schüler:innen, die einer Aufnahme in den Primarbereich bedürfen, gerechnet werden. Das gilt auch für die Weststadt.

Außerdem gibt es in der Weststadt Flächen, die für Wohnungsneubauvorhaben vorgesehen sind, so dass aufgrund des zu erwartenden zusätzlichen Schüler:innenaufkommens mit einem weiteren Bedarf an Schulraum in der Weststadt zu rechnen ist.

 

Für eine Übergangszeit - bis zur Fertigstellung eines bereits in Planung befindlichen Neubaus einer weiteren Grundschule in der Weststadt (s. Ds. 22-20030) - kann das Schüler:innenaufkommen nur mit einer zeitlich befristet aufzustellenden Schulraum-containeranlage mit zusätzlichen Unterrichtsräumen, die in den kommenden Jahren dringend benötigt werden, räumlich versorgt werden. Nach der Prognose zur Schülerzahlentwicklung werden ca. 6 zusätzliche AUR benötigt. Für die Aufstellung dieser Containeranlage ist nur an der Grundschule Altmühlstraße ausreichend Platz. Das Interim wird ab dem Schuljahr 2024/2025 mindestens für drei Schuljahre benötigt und stellt die schnellstmögliche Lösung dar. Die Maßnahme ist unabweisbar. Um die vorhandenen Schulen bestmöglich auszulasten, werden die Schulbezirke der beiden GS Altmühlstraße und Ilmenaustraße ab dem Schuljahr 2024/2025 vorübergehend zu einem gemeinsamen Schulbezirk zusammengelegt. Zudem soll die GS Altmühlstraße bei Bedarf temporär bis zu sechszügig geführt werden können (s. Ds. 23-20759). So kann eine wohnortnahe Beschulung bis zur Fertigstellung der weiteren Grundschule in der Weststadt gewährleistet werden.

 

 

3. Angaben zum Raumprogramm

 

- 6 Klassenräume Grundschule

- 2 Toilettenanlagen (J/M)

- 1 Toilettenanlage barrierefrei

- 1 Technikraum

 

   Die Entwurfsplanung ist als Anlage enthalten.

 

 

4. Erläuterungen zur Planung

 

Bei dem Hochbauvorhaben handelt es sich um die baulichen Begleitmaßnahmen zur Aufstellung einer anzumietenden Containeranlage. Die eingeschossige Containeranlage soll befristet auf dem südlichen Schulhof der Grundschule errichtet werden. Zur Zuwegung und Erschließung der Anlage ist geplant, dass diese über die zentrale Schulzufahrt und weiter über den vorhandenen Weg zwischen Sporthalle und Bolzplatz erfolgt.

 

Das Gebäude besteht aus 6 Klassenräumen sowie WC-Anlagen und einem Technikraum.

Die Erschließung erfolgt nordseitig über die einzelnen Klassenraum- und WC-Eingänge und erfolgt barrierefrei über gepflasterte Rampen. Der Technikraum ist von der Südseite zu erreichen.

 

Die Klassenräume verfügen über einen Windfang mit Garderobe und über einen direkten Ausgang ins Freie als 2. Rettungsweg. Die Eingänge der Klassenräume werden farblich abgesetzt.

 

Die Bereitstellung der Stromversorgung, der Heizung und des Trinkwassers erfolgt über die nahe gelegene Sporthalle. Datentechnik ist aus der Schule zu entnehmen. Einläufe für Schmutzwasser befinden sich unweit des Bauorts. Die Regenwasserentwässerung erfolgt über einen Rigolenanschluss.

 

Die Container werden im Werk vorgefertigt und bestehen aus kerngedämmten Profilblechwänden, ca. 25 cm dick. Sie werden als Bauteile angeliefert und vor Ort zusammengefügt.

 

Die Fenster sind aus Kunststoff mit Isolierverglasung. Über der Dämmung ist eine Deckung aus verzinktem Stahlblech angebracht. Die Anlage besitzt ein Flachdach.

Die Innenwände bzw. Decke sind mit Gipskartonplatten verkleidet. Der Fußboden hat einen Belag aus Linoleum.

 

Die Decke wird mit einer Raster-Abhangdecke inkl. integrierter Beleuchtung versehen.

Die Räume werden mit Strom versorgt und mittels Fernwärme beheizt. Die Gründung erfolgt mit Festlegung des Bodengutachters und der Tragwerksplanung über Flachgründung.

 

 

5. Techniken für regenerative Energien

 

Der Neubau wird an den vorhandenen Fernwärmeanschluss angebunden. Es werden keine regenerativen Energien berücksichtigt, da die Standzeit des Gebäudes befristet ist. 

 

 

6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen

 

Das Gebäude wird barrierefrei errichtet. Eine barrierefreie WC-Anlage ist enthalten.

 

 

7. Kosten

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung

vom 27.11.2023   1.120.0000 €. In der Kostenaufstellung sind keine Mietkosten enthalten. Einzelheiten sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.

 

 

8. Bauzeit

 

Die Maßnahme soll im Jahr 2024 durchgeführt werden.

 

 

9. Finanzierung

 

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

 

Die notwendigen Haushaltsmittel hat der Rat mit Entscheidung vom 20.02.2024 außerplanmäßig genehmigt (24-23013-01). Sie stehen auf dem Projekt „GS Altmühlstraße/Herrichtung f. AUR Container (4E.210454)“ zur Verfügung.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise