Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 24-23147
Grunddaten
- Betreff:
-
Schaffung eines Jugendplatzes und ggf. Naherholungsgebiets südlich der Freyastraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 330
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
|
zur Beantwortung
|
|
|
|
29.02.2024
|
Sachverhalt
Seit geraumer Zeit versucht ein Investor, auf der zwischen Freyastraße und Wodanstraße gelegenen Freifläche ein Wohngebiet zu realisieren. Dabei ist es u.a. auch zu verschiedenen Streitigkeiten mit den bisherigen Nutzern der Fläche als Grabeland/Kleingarten gekommen.
Der Bezirksrat Nordstadt hat diesem Bestreben der weitgehenden Bebauung mit Beschluss vom 10.09.2020 (Vorlage 20-14141) eine Absage erteilt und stattdessen angeregt:
"Die vorhandenen Grünflächen und offenen Bereiche sind zu erhalten und sollen der
Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Aus Sicht des Bezirksrats Nordstadt sind daher
die Voraussetzungen zu schaffen, dass der Bereich Freyastraße/Wodanstraße auf Basis
des vorhandenen Bebauungsplanes wie auch der Bereich östlich der Endhaltestelle
Ottenroder Straße durch Schaffung entsprechenden Planungsrechts der Allgemeinheit
dauerhaft als naturnahe Erholungsgebiete zur Verfügung gestellt werden können".
Diese Anregung wurde später auch von weiteren Gremien unterstützt.
Auch die Stadtverwaltung hat einer dortigen Bebauung aus verschiedenen Gründen eine Absage erteilt. In dem Bereich wurde zudem ein Vorkommen der streng geschützten Knoblauchkröte festgestellt (Vorlage 20-13808-01).
Seit der Investor dort den Bereich mit teilweise alter Bepflanzung abgeräumt hat, wird das nur schlecht gesicherte Gebiet als Auslaufzone für Hunde genutzt und zunehmend leider auch als Müllkippe. Insgesamt ergibt sich das Bild einer zunehmend verkommenden Brachfläche.
Zugleich werden Stimmen laut, die sich angesichts der Verdichtung in dem Bereich (Stichwörter "Baugebiet Nördliches Ringgebiet", "Co-Living-Campus", "Baugebiet Mittelweg Südwest") die Umsetzung der in der Vorlage 20-14141 im Sachverhalt geschilderten Idee eines Naherholungsgebiets wünschen:
Zitat aus der Vorlage 20-14141: "Durch die Gestaltung z.B. als Naturerlebnispark mit zunehmender Naturnähe von West nach Ost beginnend mit einem Kleingartenpark westlich der Spargelstraße bis hin zu Bereichen, die weitgehend der Natur überlassen werden, können Kinder und Erwachsene mitten in der Stadt NaturWiederErLeben. Informationstafeln und pädagogische Aktionen könnten und sollten das Angebot ergänzen. Auch ein Jugendplatz sollte in den Bereich eingebettet werden."
Der gültige Bebauungsplan HA 103 sieht im dortigen Gebiet tatsächlich einen solchen Jugendplatz vor, der für das Siegfriedviertel dringend benötigt wird. Für den vorgesehenen Bereich des Jugendplatzes hat die Stadt Braunschweig u. W. ein Vorkaufsrecht und dieses auch ausgeübt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie ist der aktueller Stand bezüglich des ausgeübten Vorkaufsrechts für die Fläche des
vorgesehenen Jugendplatzes und wann könnte dieser realisiert werden?
2. Gibt es Erkenntnisse seitens der Stadt zu den aktuellen weiteren Besitzverhältnissen,
insbesondere auch was die weitere Nutzung der bisherigen Kleingartenflächen betrifft?
3. Könnten ggf. seitens der Stadt in dem Bereich (ggf. auch Richtung Wodanstraße) weitere
Flächen als Grundlage eines Naherholungsgebiets von den Eigentümern erworben
werden?
Die Beantwortung kann ggf. auch in einem nichtöffentlichen Teil erfolgen.
gez.
Jens Dietrich
