Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 24-22984
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der Reihenfolge Nachbarschaftszentren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Rat der Stadt / Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Gestoppt
|
|
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
|
Vorberatung
|
|
|
|
01.02.2024
| |||
|
|
13.03.2024
| |||
|
●
Bereit
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Bereit
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
Da das im Ratsbeschluss für 2023/2024 vorgesehene Nachbarschaftszentrum in der Südstadt wegen nicht vorhandener Räumlichkeiten im Jahr 2024 nicht in Betrieb gehen kann, wird im „Umsetzungsplan Nachbarschaftszentrum“ aus der Bewertungsmatrix (DS 22-19739 „Nachbarschaftszentren in Braunschweig - Planung des weiteren Ausbaus“) eine Einrichtung vorgezogen, in der die räumlichen Voraussetzungen, die potentielle Trägerschaft und damit die Inbetriebnahme im Jahr 2024 gesichert ist. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Vorschlag zu machen.
Das geplante Nachbarschaftszentrum in der Südstadt wird eingerichtet, sobald geeignete Räumlichkeiten gefunden und hergerichtet sind und die Trägerschaft gesichert ist. Dafür werden im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 entsprechende Mittel bereitgestellt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Haushalt 2023/2024 wurde beschlossen, insgesamt vier Nachbarschaftszentren in den Jahren 2023 und 2024 an den Start zu bringen. Bei der Auswahl aus einer Bewertungsmatrix (DS 22-19739) wurde nach der dort vorgeschlagenen Reihenfolge vorgegangen, obwohl auch konkrete Umsetzungsanträge aus anderen Stadtteilen vorlagen. Die notwendigen Haushaltsmittel für den Betrieb der vier Einrichtungen wurden im Doppelhaushalt bereitgestellt. Es stellt sich jetzt heraus, dass es zu Verzögerungen kommt. Das gilt insbesondere für das Nachbarschaftszentrum in der Südstadt, weil sich hier der vorgesehene Einrichtungsort nicht umsetzen lässt. Erst muss nach geeigneten neuen Räumen Ausschau gehalten werden. Sicher ist, dass es 2024 nicht zur Eröffnung und damit Nutzung der im Haushalt vorgesehenen Mittel kommt.
Da es sich bei dem Beschluss zu den Nachbarschaftszentren um einen Ausbauplan handelt, wird vorgeschlagen, ein 2024 umsetzbares Zentrum aus der Bewertungsmatrix vorzuziehen. Gleichzeitig soll aber damit die Einrichtung in der Südstadt nicht gefährdet und die Umsetzung nur auf das Haushaltsjahr 2025 verschoben werden.
