Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-23094-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Bei dem Einsatz „Fund eines USBV“ am 24.01.2024 handelte es sich um eine allgemeine Gefahrenlage, zu deren Bewältigung die Bundespolizei, die Polizeiinspektion Braunschweig sowie die Berufsfeuerwehr Braunschweig zur Gefahrenabwehr tätig waren. Aus Sicht der Stadtverwaltung stellt sich der mit der Anfrage der AfD-Fraktion vom 07.02.2024

(DS 24-23094) thematisierte Vorgang folgendermaßen dar:

 

Im Laufe des späten Vormittags des 24.01.24 wurde der Feuerwehr der mögliche Fund eines Sprengsatzes, einer sogenannten unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtung (USBV), im Bereich des Brodwegs in der Nähe zum Bahndamm über die Polizei mitgeteilt. Hierzu wurde zunächst ein B-Dienst zur Lageerkundung und Abstimmung mit der Polizei entsandt. Beim Eintreffen des B-Dienst hatte die Polizei bereits umfangreich abgesperrt. Um den Delaborierer (Entschärfer) abzusichern, wurde zunächst ein Löschzug inkl. RTW und NEF zur Einsatzstelle entsandt. Der Delaborierer hat den Sprengsatz im Verlauf zusätzlich geröntgt, um die Gewissheit zu erhalten, dass es sich um einen „scharfen Sprengsatz“ handelte, welcher an Ort und Stelle gesprengt werden müsste.

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Stadtverwaltung die Fragen wie folgt:

 

Aus welchem Grund wurde nicht bereits ab Mittag des 24. durch die online-Kanäle und eigene, proaktive Pressemitteilungen auf die Absperrungssituation, Gefahrenlage und mögliche Evakuierungsnotwendigkeit hingewiesen?

 

Nachdem die Lage durch den Delaborierer bestätigt war, fand eine Abstimmung der Pressesprecher der beteiligten Organisationen statt. Um 16:18 Uhr hat die Feuerwehr nach Abstimmung mit der Polizei über die Social-Media-Kanäle der Feuerwehr Braunschweig informiert. Dies war auf Grund der unklaren Lage zur Beginn des Einsatzes nicht früher möglich.

 

Ab wann wurde der umliegenden Bevölkerung (in Kleingärten wie auch Wohnhäusern), beispielsweise durch Lautsprecherwagen, die Gefahrensituation mitgeteilt?

 

Beim Eintreffen der Feuerwehr hatte die Polizei bereits umfassende Absperrmaßnahmen um den Fundort veranlasst. In Abstimmung mit der Polizei wurde durch die Feuerwehr am frühen Nachmittag eine Technische Einsatzleitung eingerichtet und mit der Polizei der gemeinsame Absperr- und Evakuierungsbereich festgelegt. Da nördlich des Sprengsatzes der Bahndamm als natürliches Hindernis lag, konnte der Sperrbereich aufgrund der fachlichen Einschätzung des Delaborierers der Polizei auf den südlich gelegenen Teil von etwa 300 m beschränkt werden.

Hier waren nur wenig bewohnte Gebäude (etwa 5-10) anzutreffen, jedoch viele Freiflächen im Bereich von Kleingartenverein und Friedhöfen. Dieser Bereich wurde durch Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr begangen und die angetroffenen Personen wurden angewiesen, den betroffenen Bereich zu verlassen. Schließlich teilte der Delaborierer mit, dass er die USBV gerichtet sprengen könne. Hierdurch könnten die wenigen Bewohner der Gebäude in diesen bleiben, sofern sie sich von den in Richtung USBV gelegenen Fenstern fernhalten würden. Die betroffenen Bewohner wurde entsprechend durch die Feuerwehr unterrichtet und wollten alle in den jeweiligen Gebäuden verbleiben.

 

Wieviel Zeit beanspruchte die Evakuierung des Gefahrenbereichs?

 

Im Verlauf des Einsatzes stellte sich heraus, dass niemand evakuiert werden musste.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die betroffenenrgerinnen und Bürger durch die Einsatzkräfte direkt informiert wurden. Von einer Kommunikationspanne kann nicht die Rede sein.


 

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