Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-22802-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der FDP-Fraktion vom 09.01.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Das Thema Paketschränke ist ein Baustein für die Gestaltung einer verbesserten Letzte-Meile-Logistik in Braunschweig. Grundsätzlich besteht das Ziel, Verkehr zu reduzieren und damit zur CO2-Reduktion beizutragen, gleichzeitig aber die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten. Seitens des Wirtschaftsdezernates wird angeraten, das Thema in einem übergreifenden Konzept zu betrachten.

 

Konzeptionelle Ansätze sind in der Logistikstudie für die Innenstadt und im Integrierten Klimaschutzkonzept 2.0 für die gesamte Stadt enthalten und werden auch in dem derzeit in Erarbeitung befindlichen Mobilitätsentwicklungsplan berücksichtigt. Die Verwaltung und die Braunschweig Zukunft GmbH sind nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens dabei, ein gemeinsames Vorgehen zum Thema City-Logistik zu erarbeiten. Dieses wird auch, neben einem einheitlichen Vorgehen zu Paketschränken, bspw. das Thema Lieferzonen und die Initiierung einer Dialogplattform Lieferlogistik beinhalten. Erste Ergebnisse sind im Laufe des Jahres 2024 zu erwarten.

 

Dies vorweggeschickt, beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt. 

 

Zu 1.

Der Verwaltung liegen keine Informationen darüber vor, wie viele Paketstationen aktuell in Braunschweig betrieben werden. Dies liegt darin begründet, dass gemäß Anhang zu § 60 Abs. 1 Punkt 10.8 Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) Paketstationen, die weniger als 10 qm3 umbauten Raum aufweisen, verfahrensfrei sind. Sie müssen somit zwar dem öffentlichen Baurecht entsprechen, jedoch nicht genehmigt oder angezeigt werden.

Da Paketstationen in der Regel eine Größe von weniger als 10 qm3 umbautem Raum aufweisen, fallen sie unter diese Vorschrift und die Verwaltung erhält keine Kenntnis über ihre Errichtung.

 

Zu 2.

Nach Auskunft sowohl der Liegenschafts- als auch der Tiefbauverwaltung befinden sich weder auf fiskalischen noch auf öffentlichen Flächen der Stadt Braunschweig Paketstationen. 

 

Zu 3.

Die Braunschweig Zukunft GmbH hat eine Anfrage von einem externen Anbieter von Paketstationen vorliegen, der diese auf städtischen Flächen errichten möchte. Für die Errichtung auf städtischem Grund müsste abhängig von der Einordnung der konkreten Fläche als fiskalische oder öffentliche Fläche ein Pacht- oder Gestattungsvertrag geschlossen bzw. eine Sondernutzungsgenehmigung erteilt werden.

 

Im nächsten Schritt sollen jedoch zunächst das eingangs erwähnte ganzheitliche Vorgehen abgestimmt werden, bevor mit Einzellösungen agiert wird. Erst danach würden relevante Standorte identifiziert, die Errichtung der Paketstationen geprüft und mit den beteiligten Akteuren abgestimmt. Hierbei würden auch stadtgestalterische Belange berücksichtigt werden müssen, insbesondere die mögliche Integration in Bestandsgebäude.

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