Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-22320-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ärztliche Versorgung im Stadtbezirk 212
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Klockgether
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Kenntnis
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05.03.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktionen B90/Grüne und CDU im Stadtbezirksrat 212 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Sicherstellung der ambulanten, vertragsärztlichen Versorgung obliegt gemäß § 75 Absatz 1 SGB V den Kassenärztlichen Vereinigungen.
Aufgrund der räumlichen Kompaktheit des Stadtgebiets und des vorhandenen ÖPNV-Netzes ist die ärztliche Versorgung für das Stadtgebiet insgesamt und nicht nur für einzelne Stadtbezirke zu betrachten.
Die Stadt Braunschweig hätte grundsätzlich die Möglichkeit die Niederlassung von Ärzten freiwillig finanziell zu fördern. Hinsichtlich der hausärztlichen Versorgung sind in Braunschweig Stand Juli 2023 zwar 9,5 Sitze nicht besetzt, der Versorgungsgrad mit Hausärzten in Braunschweig beträgt damit laut KVN jedoch 104,9 %. Eine etwaige kommunale finanzielle Förderung der Niederlassung von Hausärzten durch die Stadt Braunschweig erscheint daher zum jetzigen Zeitpunkt weder notwendig noch zielführend.
