Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22321-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu 1.:

Gibt es bereits Überlegungen, im Stadtbezirk 212 neue Senioreneinrichtungen zu schaffen?

 

Durch den Bebauungsplan RA 29 werden neue Baurechte geschaffen, innerhalb derer auch Senioreneinrichtungen grundsätzlich zulässig sind. Dabei handelt es sich zunächst um ein Angebot. Eine weitergehende Konzeption ist derzeit nicht vorgesehen. Die Stadt hat keine Möglichkeiten, solche Nutzungen verbindlich durch den Bebauungsplan vorzugeben. Im Rahmen der angestrebten nachfolgenden Konzeptvergaben zur Vergabe der Grundstücke kann die Stadt darauf hinwirken, eine entsprechende Ausstattung im Plangebiet zu realisieren.

 

Zu 2.:

Welche Art von Betreuungsangeboten ist ggf. denkbar?

 

Es ist ein Bedarf an alternativen Wohnformen gegeben. Vorstellbar ist in diesem Zusammenhang sowohl ein Angebot des Betreuten Wohnens (häufig auch Service-Wohnen, Betreutes Wohnen Plus etc. genannt) als auch alternative Pflegeformen wie eine ambulant betreute Wohnpflegegemeinschaft (Pflege-WG).

 

Im Rahmen der städtischen Altenhilfe- und Pflegeplanung ist die Stadt bestrebt, keine neuen stationären Pflegeeinrichtungen entstehen zu lassen, sondern möglichst flächendeckend wohnortnahe, quartiersorientierte alternativen Wohnformen zu schaffen.

 

Zu 3.:

An welchen Stellen ist eine Einrichtung möglich, ggf. auch im Bereich „Alte Gärtnerei“ oder „Rautheim-Möncheberg“?

 

Im Baugebiet „Rautheim-Möncheberg“ wird die Stadt bzw. die städtische Grundstücksgesellschaft zum späteren Zeitpunkt als Eigentümerin der zu veräußernden Wohnbauflächen in der Lage sein, die Ansiedlung der neuen Senioreneinrichtungen zu steuern, zum Beispiel im Rahmen der nachfolgenden Konzeptvergaben.

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