Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-22832-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kriterien zur Besetzung von Preisgerichten bei Städtebaulichen, Architektonischen und Landschaftsplanerischen Realisierungswettbewerben
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Schmidbauer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
05.03.2024
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Stadtbezirksrat 310 wurden in den Jahren 2022 und 2023 zwei Wettbewerbe durchgeführt. Die Auswahl der Preisrichter:innen erfolgte nach folgenden Kriterien:
Für ein Preisgericht muss sichergestellt sein, dass die Anzahl der Fachpreisrichter die Anzahl der Sachpreisrichter übersteigt und die Gesamtzahl der Preisrichter eine ungerade ist. Um als Fachpreisrichter:in zugelassen zu werden, muss diese Person die fachliche Qualifikation für die Bewältigung der Aufgabe besitzen. Üblicherweise nehmen verwaltungsseitig neben dem Stadtbaurat und i. d. R. einem weiteren Vertreter der Verwaltung aufgabenbezogen unabhängige externe Vertreter:innen mit Preisgerichterfahrung (z .B. Architekt:innen oder Stadtplaner:innen etc.) teil.
Die Besetzung der Sachpreisrichter erfolgt jeweils in Abhängigkeit von der gestellten Aufgabe, von einer besonderen (räumlichen) Betroffenheit oder unter Würdigung sonstiger Umstände. Die großen Fraktionen im Stadtrat werden jeweils um Benennung einer Vertreter:in gebeten.
Die Auswahl der Sachverständigen ohne Stimmrecht bestimmt sich vornehmlich durch die jeweils gestellte Aufgabe. Vertreter:innen der zuständigen Organisationseinheiten der Stadtverwaltung stehen für das Preisgericht zur Beratung zur Verfügung. Für besondere Fragestellungen ist es denkbar, zusätzliche externe Fachexpertise einzukaufen. Mitunter sind die Sachverständigen auch an der Vorprüfung beteiligt gewesen und können entsprechend berichten.
