Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-22832-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Stadtbezirksrat 310 wurden in den Jahren 2022 und 2023 zwei Wettbewerbe durchgeführt. Die Auswahl der Preisrichter:innen erfolgte nach folgenden Kriterien:

 

r ein Preisgericht muss sichergestellt sein, dass die Anzahl der Fachpreisrichter die Anzahl der Sachpreisrichter übersteigt und die Gesamtzahl der Preisrichter eine ungerade ist. Um als Fachpreisrichter:in zugelassen zu werden, muss diese Person die fachliche Qualifikation r die Bewältigung der Aufgabe besitzen. Üblicherweise nehmen verwaltungsseitig neben dem Stadtbaurat und i. d. R. einem weiteren Vertreter der Verwaltung aufgabenbezogen unabhängige externe Vertreter:innen mit Preisgerichterfahrung (z .B. Architekt:innen oder Stadtplaner:innen etc.) teil.

 

Die Besetzung der Sachpreisrichter erfolgt jeweils in Abhängigkeit von der gestellten Aufgabe, von einer besonderen (räumlichen) Betroffenheit oder unter Würdigung sonstiger Umstände. Die großen Fraktionen im Stadtrat werden jeweils um Benennung einer Vertreter:in gebeten.

 

Die Auswahl der Sachverständigen ohne Stimmrecht bestimmt sich vornehmlich durch die jeweils gestellte Aufgabe. Vertreter:innen der zuständigen Organisationseinheiten der Stadtverwaltung stehen für das Preisgericht zur Beratung zur Verfügung. Für besondere Fragestellungen ist es denkbar, zusätzliche externe Fachexpertise einzukaufen. Mitunter sind die Sachverständigen auch an der Vorprüfung beteiligt gewesen und können entsprechend berichten.
 

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