Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-22713

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Der Planung, dem Bau und der Finanzierung der Kreuzstraße (West) und der Schüßlerstraße wird zugestimmt. Die Kosten in Höhe von ca. 1,1 Mio. Euro (Kreuzstraße (West) und von ca. 310.000 Euro (Schüßlerstraße) werden aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert, wobei ein Drittel der Kosten als Eigenanteil bei der Stadt verbleibt.“

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

Beide Straßen befinden sich im Sanierungsgebiet "Westliches Ringgebiet - Soziale Stadt". Für die Planungen zum Einsatz von Fördermitteln liegt die Beschlusskompetenz damit gem. § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 4 lit. e der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig beim Ausschuss für Planung und Hochbau.

 

Planung

  • Kreuzstraße:

Es handelt sich um eine Wohnstraße mit Tempo 30, in der vereinzelt Kleinbetriebe, Vereinsheime und Handwerksbetriebe ansässig sind. Die vorgelegte Planung befasst sich mit dem Bereich zwischen Hausnummer 40 und 52 B. Zwischen Hausnummer 40 und dem Altstadtring wurde die Kreuzstraße bereits 2011 saniert. Der Bereich der Kreuzstraße westlich der vorgelegten Planung kann aus Kostengründen derzeit nicht umgebaut werden.

 

Die meisten der Wohngebäude sind viergeschossig. Der verpflichtende zweite Rettungsweg ist in diesen Gebäuden überwiegend nicht vorhanden. Daher muss es im Einsatzfall möglich sein, jede Wohneinheit über die Drehleitern der Feuerwehrfahrzeuge zu erreichen. Für diese Aufgabe benötigen die Rettungsfahrzeuge Aufstellflächen im Straßenraum. Diese müssen mindestens 5,50 m breit sein; hieraus ergibt sich die Fahrbahnbreite in der Kreuzstraße.

 

Beidseitig sind Parkstreifen und Gehwege vorgesehen, jeweils mit 2,00 m Parkstreifenbreite und einer Gehwegbreite von ca. 1,80 m. Die Unterschreitung der nach Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) vorgegebenen Mindestbreiten ergibt sich aus der Abwägung der verschiedenen Ansprüche an den Straßenraum. Die Fahrbahnbreite ist durch die Sicherstellung des zweiten Rettungswegs nicht weiter zu reduzieren, so dass es also nur die Möglichkeiten, entweder den Gehweg oder das Längsparken nur einseitig auszuführen, um die anderen Flächen in gewünschter Breite realisieren zu können. Bei einer auf beiden Straßenseiten überwiegend für das Wohnen genutzten Straße bedeutet ein nur einseitiger Gehweg eine deutliche Reduktion der Nutzungsqualität und ist nicht zielführend.

 

Ein Wegfall von etwa 50 % der heute vorhandenen Parkplätze durch nur noch einseitiges Parken ist grundsätzlich realisierbar. In der Abwägung schlägt die Verwaltung vor, ähnlich des Bestandes auf beidseitiges Parken und auf beidseitige Gehwege zu setzen, auch wenn die Breiten dieser Querschnittsbestandteile den grundsätzlich wünschenswerten Mindestmaßen dann nicht mehr entsprechen.

 

Auf der Südseite werden in regelmäßigen Abständen Bäume in bewässerbare Baumscheiben gepflanzt, die den Anforderungen der Schwammstadt entsprechen. Die vorhandenen Gasleitungen auf der Nordseite der Straße lassen Baumpflanzungen hier nicht zu. Um dennoch eine optische Anpassung an den östlich angrenzenden, beidseitig begrünten Teil der Kreuzstraße zu ermöglichen, sind auf der Nordseite große Pflanzinseln vorgesehen, die mit Büschen und Bodendeckern bepflanzt werden sollen. Zusammen mit den gegenüberliegenden Baumscheiben engen sie die Fahrbahn punktuell ein und schaffen so eine bauliche Verkehrsberuhigung.

 

In der Mitte des Abschnitts wird solch eine Einengung mit einer barrierefreien Querungsstelle kombiniert. Die Querungsstelle vor Nr. 69 entsteht zu Lasten zweier Längsparkplätze, die zwölf längs zur Fahrbahn geplanten Pflanzinseln je zu Lasten eines Parkplatzes. Am westlichen Ende des Planungsbereichs befindet sich heute eine ungeordnet beparkte Asphaltfläche; dort befinden sich zukünftig drei Längsparkplätze, eine Baumscheibe und ein Gehweg mit Fahrradabstellanlagen.

 

Verteilt über den gesamten Planungsbereich werden Fahrradständer und Bänke an geeigneten Stellen aufgestellt. Die Straßenbeleuchtung entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und wird komplett erneuert.

 

  • Schüßlerstraße:

Die Schüßlerstraße ist eine reine Wohnstraße und liegt auf einem schmalen Flurstück. Im Bestand weist sie beidseitig Gehwege mit Breiten unter 1,50 m und einseitiges Parken auf. Der Straßenbelag ist in baulich auffallend schlechtem Zustand. Die teilweise noch vorhandene Fahrbahnpflasterung aus rotem Ziegel ist dringend erneuerungsbedürftig. Analog zur Kreuzstraße benötigt auch die Schüßlerstraße im Straßenraum Aufstellflächen für die Feuerwehr mit einer Mindestbreite von 5,50 m.

 

Da das Straßenflurstück nur über eine Gesamtbreite von 9,00 m verfügt, lässt sich ein Aufbau mit ausreichend breiten Gehwegen nicht realisieren. Um eine sichere Erschließung der Hauseingänge zu beiden Seiten der Straße zu schaffen, wird die Schüßlerstraße als VB ausgewiesen und mit Längsparkplätzen versehen. Zugunsten der Verkehrsberuhigung wird das Längsparken abwechselnd auf beiden Straßenseiten angelegt.

 

Die Feuerwehrflächen, die Leitungslagen und die Wurzelräume der großen Bestandsbäume auf Privatgrund lassen keine zusätzliche Begrünung im Straßenraum zu. Der hohe Parkdruck lässt erwarten, dass die geplanten Parkplätze hoch ausgelastet sein werden und damit die im verkehrsberuhigten Bereich erforderlichen Hindernisse gegeben sein werden.

 

Informationsveranstaltung

Am 11.09.2023 fand im Madamenweg 70 auf Einladung der Verwaltung über die Medien eine Bürgerinformationsveranstaltung statt. In der gut besuchten Veranstaltung wurden zahlreiche Fragen gestellt; die unmittelbar auf die vorliegende Planung bezogenen Anregungen werden hier zusammengefasst.

 

  • Kreuzstraße:

Die gegenwärtig unzureichende Beleuchtung der Straße wurde kritisiert. Die Beleuchtung wird vollständig erneuert und auf den aktuellen technischen Standard gebracht.

 

Die Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung wurden positiv aufgenommen, es gab Rückfragen zur Befahrbarkeit durch LKW. Diese wurden mit Verweis auf die RASt beantwortet: die entsprechende Befahrbarkeit wurde im Planungsprozess geprüft und ist gegeben.

 

Der Wegfall der insgesamt etwa 16 Parkplätze im Planungsbereich wurde mit Verweis auf die heute schon angespannte Parkplatzsituation deutlich kritisiert. Dieser Wegfall resultiert fast ausschließlich aus den vorgesehenen Pflanzinseln. Zugunsten der Aufwertung des Straßenraums insgesamt hält die Verwaltung es für vertretbar, dass etwas geringere Parkplatzangebot in Kauf zu nehmen.

 

Mit Verweis auf das hohe Durchschnittsalter der Anwohnenden wurde die Einrichtung einer behindertengerechten Querungsstelle angeregt. Diese Idee wurde aufgegriffen und in die Planung integriert.

 

  • Schüßlerstraße:

Es wurden weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im VB gewünscht. Die Zusammenhänge zwischen Anleiterbarkeit und Flächenbedarf im Straßenraum wurden daraufhin erläutert.

 

Die Befahrbarkeit der Stre durch LKW genannt wurden Müllfahrzeuge und die Fahrzeuge der Eventfirma im Kreuzungsbereich der Kreuz- und Schüßlerstraße wurde angezweifelt.

 

Der Hinweis wurde in der Planung aufgegriffen und die Befahrbarkeit mit LKW planerisch verbessert.

 

Eine Anregung, die viel Anklang bei den Anwesenden fand, war der Wunsch nach einer Einbahnstraßenregelung für die Schüßlerstraße, möglicherweise betrachtet in Verbindung mit den Parallelstraßen.

 

Diese Überlegung ist der Verwaltung bekannt und wird geprüft. Allerdings wird aufgrund der zu erwartenden veränderten Verkehrssituation durch die Baugebiete Feldstraße und An der Schölke gegenwärtig keine Entscheidung darüber angestrebt. Die jetzt vorgeschlagene Infrastrukturplanung ermöglicht alle denkbaren Richtungsverkehre.

 

Beteiligung

Der Sanierungsbeirat „Westliches Ringgebiet wird in seiner Sitzung am 29.02.2024 in die Beratungsfolge einbezogen.

 

Finanzierung und Realisierung

Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in den Jahren 2024/2025. Die Kostenschätzung beträgt ca. 1,1 Mio. Euro (Kreuzstraße (West) und ca. 310.000 Euro (Schüßlerstraße). Die Kosten werden zu zwei Dritteln aus Städtebauförderungsmitteln des Bundes und). Landes Niedersachsen finanziert, ein Drittel verbleibt als städtischer Eigenanteil.

 

Im Projekt FB 61: „Soziale Stadt – Westliches Ringgebiet“ (4S.610009) stehen für die Maßnahme nach derzeitigem Planungsstand (Haushalt 2023/IP 2022 - 2027) ausreichend Haushaltsmittel im Jahr 2024 zur Verfügung.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise