Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-22745
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierungsgebiet "Soziale Stadt - Westliches Ringgebiert", Sanierung der Ekbertstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat; 20 Fachbereich Finanzen; 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Anhörung
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05.03.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Entscheidung
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13.03.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Ekbertstraße befindet sich im Sanierungsgebiet "Westliches Ringgebiet - Soziale Stadt". Für die Planungen zum Einsatz von Fördermitteln liegt die Beschlusskompetenz damit gem. § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 4 lit. e der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig beim Ausschuss für Planung und Hochbau.
Anlass
Die Ekbertstraße befindet sich durchgängig in einem baulich schlechten Zustand. Die Fahrbahn ist teilweise abgängig und auch die Gehwege sind sanierungsbedürftig, da diese teilweise nur geschottert sind. Zusätzlich entspricht der Aufbau der Straße nicht den technischen Anforderungen, die heute an Anliegerstraßen gestellt werden. Unter diesen Voraussetzungen hat sich die Verwaltung dazu entschlossen, die Straße mit dem Ziel einer grundhaften Erneuerung zu überplanen.
Planung
Der Straßenquerschnitt soll auf der gesamten Breite (von Haus zu Haus bzw. Grundstücksgrenze) neugestaltet werden. Die zukünftige Aufteilung sieht eine 5,50 m breite asphaltierte Fahrbahn vor. Daran angrenzend sind beidseitig Parkstreifen (2,20 m breit) und Gehwege mit Betonpflaster geplant. Die Gehwegbreiten variieren zwischen 2,50 m und ca. 3 m. In den Einmündungsbereichen sind Querungsmöglichkeiten mit differenzierter Bordhöhe für Zufußgehende eingeplant.
In den Parkstreifen sind insgesamt 12 neue Baumstandorte vorgesehen, die teilweise als „Baumtor“ ausgebildet werden und die Fahrbahn auf 4 m Durchfahrtsbreite einengen. Dies dient der Geschwindigkeitsreduzierung in dieser Tempo 30-Zone. Die Baumscheiben sollen so ausgebildet werden, dass entsprechend des Schwammstadtkonzeptes dort Niederschlagswasser versickert. Teilweise werden unterirdische Wurzelkammersysteme angelegt. Als mögliche Baumarten (je nach Verfügbarkeit) kommen die Folgenden in Betracht: Sorbus commixta ‚Dodong‘ (Mehlbeere), Sorbus aria ‚Maginifica‘ (Mehlbeere), Malus ‚Red sentinel‘ (Zierapfel), Fraxinus ornus (Blumenesche), Carpinus betulus ‚Frans Fontaine‘ (Säulenhainbuche).
Durch die Planung verringert sich das Angebot an öffentlichen Parkplätzen um 23 Stück. Im Bestand wird durchgehend auf beiden Straßenseiten am Fahrbahnrand geparkt ohne Baumscheiben und Querungsmöglichkeiten für Zu-Fuß-Gehende. Zu einem Zeitpunkt, an dem im Wesentlichen Anwohner den Parkraum nutzen (an einem Sonntag im November um 6 Uhr morgens), wurden in einem Radius von 300 m zum Planungsbereich alle nicht belegten Parkplätze erhoben. Dabei hat sich gezeigt, dass insbesondere in der Straße Am Alten Bahnhof ausreichend freie Parkflächen zur Verfügung stehen. Der Entfall dieser 23 Parkstände ist folglich aufgrund dieser freien Kapazitäten im direkten Umfeld als unkritisch einzustufen.
Im Einmündungsbereich zur Frankfurter Straße sollen Fahrradanlehnbügel errichtet werden. Der Radweg entlang der Frankfurter Straße bleibt im Einmündungsbereich auf Fahrbahnniveau. Eine alternative Führung auf Gehwegniveau hätte zur Folge, dass aufgrund der erforderlichen Rampensteine die ohnehin schon geringen Breiten für Geh- und Radweg noch weiter reduziert werden müssten.
Informationsveranstaltung
Am 29.11.2023 hatte die Verwaltung zu einer Bürgerinformation eingeladen, um die Planung zu erläutern, Fragen zu beantworten und mit den Anwesenden zu diskutieren. Es wurden hauptsächlich die folgenden Fragen diskutiert:
- „Wie wird mit den bestehenden Wurzeln umgegangen? Wurzeln und deren Ableger wuchern schon in den Vorgärten.“ Im Rahmen der Straßenraumumgestaltung werden die Wurzeln soweit möglich entfernt. Wurzeln auf nicht städtischem Grund, sprich in den Vorgärten, werden nicht entfernt.
- „Hat die Umgestaltung Auswirkungen auf die Abwassersituation bei Starkregen?“ Da die Baumscheiben insbesondere bei heftigen Niederschlägen nicht das gesamte Niederschlagswasser aufnehmen können, wird die Straße auch über einen
- Regenwasserkanal entwässert, der nach dem gültigen Stand der Technik dimensioniert ist.
- „Könnten auch Schrägparkplätze angelegt werden (um insgesamt die Anzahl zu erhöhen), da der Gehweg recht breit ist?“ Die Gehwege sind mit der Mindestbreite von 2,50 m geplant. Schrägparken wurde überprüft – würde aber insgesamt zu weniger Parkplätzen führen.
- „Können die neu gepflanzten Bäume erhalten bleiben?“ Es wird im Zuge der Maßnahme überprüft, ob ein Versetzen der Bäume sinnvoll und durchführbar ist.
- „Werden die Bewohnerparkplätze wiederhergestellt?“ Die Anzahl der Bewohnerparkplätze bleibt bestehen.
- „Können die Standorte der späteren Straßenbeleuchtung im Plan dargestellt werden?“ Die genaue Position der Beleuchtung ist standardmäßig noch nicht in diesem Planungstand enthalten. Die Straßenbeleuchtung wird im Zuge des Umbaus erneuert und nach dem aktuellen Stand der Technik entsprechend geplant. Diese Planung beginnt erst nach dem Beschluss der Vorlage.
Es wurden mehrere Vorschläge zur Verringerung des Durchgangsverkehrs gemacht (Poller, Durchfahrtsverbot für Lkw, Einbahnstraßenregelung). Diese werden von der Verwaltung auch im Hinblick auf den Mobilitätsentwicklungsplan geprüft, sind aber nicht Gegenstand dieser Beschlussvorlage. Zusätzlich wurde von einem ortsansässigen Unternehmer gefragt, ob die Zufahrt zu seinem Betrieb mit einem Lkw möglich sein wird. Die Zufahrtsbreite zu dem Betrieb wird auf 6 m verbreitert (gegenüber 4 m für eine normale Grundstückszufahrt).
Die Verwaltung hatte den Eindruck, dass die Planung der Straße überwiegend positiv begleitet wird.
Der Sanierungsbeirat „Westliches Ringgebiet“ wurde bzw. wird in seiner Sitzung am 29.02.2024 in die Beratungsfolge einbezogen.
Finanzierung
Die Umsetzung soll in den Jahren 2024 und 2025 erfolgen. Die Kostenschätzung beträgt ca. 1,04 Mio. Euro. Die Kosten werden zu zwei Dritteln aus Städtebauförderungsmitteln des Bundes und des Landes Niedersachsen finanziert, ein Drittel verbleibt als städtischer Eigenanteil.
Im Projekt FB 61: „Soziale Stadt – Westliches Ringgebiet“ (4S.610009) stehen für die Maßnahme nach derzeitigem Planungsstand (Haushalt 2023/IP 2022 - 2027) ausreichend Haushaltsmittel im Jahr 2024 und 2025 zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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459,6 kB
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