Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-22906
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierungsgebiet "Soziale Stadt - Westliches Ringgebiet", Gehwegverbindung an der Broitzemer Straße zwischen Münchenstraße und Westbahnhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat; 20 Fachbereich Finanzen; 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Anhörung
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05.03.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Entscheidung
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13.03.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Der Planung und Finanzierung der Gehwegverbindung an der Broitzemer Straße zwischen Münchenstraße und Westbahnhof, entsprechend der Anlage, wird zugestimmt. Die Kosten in Höhe von ca. 120.000 Euro werden aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert, wobei ein Drittel der Kosten als Eigenanteil bei der Stadt verbleibt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Broitzemer Straße befindet sich im Sanierungsgebiet „Westliches Ringgebiet - Soziale Stadt". Für die Planungen zum Einsatz von Fördermitteln liegt die Beschlusskompetenz damit gem. § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 4 lit. e der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig beim Ausschuss für Planung und Hochbau.
Planung:
Die Broitzemer Straße zwischen Münchenstraße und Westbahnhof ist eine Einbahnstraße in Richtung Westen, welche für den Radverkehr auch in Gegenrichtung freigegeben ist. In diesem Abschnitt liegt die Broitzemer Straße zwischen zwei Stützwänden, es sind in diesem Bereich keine Gehwege vorhanden.
Südlich der Stützmauer zur Münchenstraße gibt es zur Straße Westbahnhof eine sehr steile Rampe, die nicht barrierefrei ist. Um eine barrierefreie Verbindung zwischen der Münchenstraße mit der nahegelegenen Stadtbahnhaltestelle „Am Jödebrunnen“ und der Straße Westbahnhof mit den anliegenden kulturellen und sozialen Einrichtungen zu schaffen, soll entlang der Broitzemer Straße in diesem Bereich ein 2,00 m bis 2,50 m breiter Gehweg errichtet werden. Dabei sollen die Befahrbarkeit der Broitzemer Straße für Fahrräder in Gegenrichtung und für Sattelzüge erhalten bleiben.
Informationsveranstaltung:
Am 09.01.2024 fand im KufA Haus eine Informationsveranstaltung statt. In der gut besuchten Veranstaltung wurden zahlreiche Fragen gestellt; die unmittelbar auf die vorliegende Planung bezogenen Anregungen werden hier zusammengefasst.
Da man zum Erreichen des neuen Fußweges an der Broitzemer Straße von der Münchenstraße aus auf der Fahrbahn das Ende der vorhandenen Stützmauer umgehen muss, wurde angeregt, die Stützmauer auf einem Teilstück zu kürzen. Eine solche Entfernung ist aufgrund der Höhenentwicklung der beiden Straßen und der damit einhergehenden Höhendifferenzen aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
Es wurde kritisiert, dass die südliche Stützmauer sehr unansehnlich sei und verschönert werden sollte. Diese Maßnahme ist nicht Teil dieses Projektes. Möglicherweise kann diese Anregung im Sanierungsbeirat oder Stadtbezirksrat weiterverfolgt werden.
Um die Funktion der Broitzemer Straße als Einbahnstraße deutlicher zu machen und das Einbiegen vom Westbahnhof in Richtung Münchenstraße zu erschweren wurde angeregt, am westlichen Ende des Planungsbereiches Parkstände anzuordnen. Diese Anregung wurde geprüft. Unter Berücksichtigung der anzusetzenden Fahrkurven kann diese Anregung nicht umgesetzt werden.
Finanzierung und Realisierung:
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt abhängig vom Bauprogramm im Zeitraum 2024/2025. Die Kostenschätzung beträgt ca. 120.000 Euro. Die Kosten werden zu zwei Dritteln aus Städtebaufördermitteln des Bundes und Landes Niedersachsen finanziert, ein Drittel verbleibt als städtischer Eigenanteil.
Im Projekt FB 61: „Soziale Stadt – Westliches Ringgebiet“ (4S.610009) stehen für die Maßnahme Haushaltsmittel im Jahr 2024 zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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425 kB
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