Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-22992
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierungsgebiet "Soziale Stadt" - Westliches Ringgebiet", Begrünungsmaßnahme Bugenhagenstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat; 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation; 20 Fachbereich Finanzen; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Anhörung
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05.03.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Entscheidung
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13.03.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Bugenhagenstraße befindet sich im Sanierungsgebiet „Westliches Ringgebiet - Soziale Stadt". Für die Neupflanzung ist der Einsatz von Städtebaufördermitteln vorgesehen. Für die Planungen zum Einsatz von Fördermitteln liegt die Beschlusskompetenz damit gem. § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 4 lit. e der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig beim Ausschuss für Planung und Hochbau.
Anlass:
Zur Steigerung der Lebensqualität im Westlichen Ringgebiet zählt u. a. die Aufwertung des öffentlichen Raumes. Im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Soziale Stadt" wurden entsprechend der Sanierungsziele Grünflächen angelegt und Straßenzüge umgestaltet. Diese Maßnahmen zur Aufwertung sollen weitergeführt werden.
Planung
Mit der Vorlage 19-11488 wurde über die Pflanzung von Bäumen in der Bugenhagenstraße entschieden. Vor dem Hintergrund vielfältiger Maßnahmen im westlichen Ringgebiet musste die Planung zunächst zurückgestellt werden und wird jetzt fortgeführt.
Die Pflanzflächen werden auf der östlichen Straßenseite hergestellt. Es werden Baumgruben mit einer Größe von 2,0 x 6,0 m und einer Tiefe von 1,50 m angelegt. Zum Schutz von Leitungen werden Wurzelschutzbahnen verlegt. Durch die engen Leitungslagen kann die Leitungsfreiheit der Pflanzinseln nicht garantiert werden.
Zur Bewässerung der Baumscheiben wird zur wasserführenden Gosse hin ein Bereich der die Baumscheibe umfassenden Hochbordanlage abgesenkt, um die Bewässerung mit Niederschlagswasser zu ermöglichen.
Es sollen fünf Hainbuchen (Carpinus betulus „Frans Fontaine“) gepflanzt werden. Diese Baumsorte weist mit einer Breite von drei bis vier Metern einen sehr schmalen Wuchs auf und ist besonders für schmale Straßen geeignet. Die Höhe beträgt acht bis zehn Meter. Der Baum trägt keine Früchte und verträgt die vermehrt auftretenden heißen Sommermonate gut.
Eine Realisierung der Baumstandorte im Gehwegbereich, wie ursprünglich geplant, ist aufgrund der erforderlichen Durchgangsbreiten von 2,50 m und Leitungslagen nicht möglich. Eine Realisierung auf der westlichen Straßenseite kann aufgrund der Leitungslagen nicht stattfinden.
Durch die Anlage der Baumscheiben entfallen fünf Parkplätze, dieser Entfall wird aufgrund der Aufwertung des Straßenraumes als vertretbar angesehen und wird nicht kompensiert.
Nach Mitteilung der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) wird der Regenwasserkanal in der Bugenhagenstraße in naher Zukunft (ab 2026) saniert werden müssen. Dies steht der Baumpflanzung nicht entgegen, ein Baumschutz ist dann während der Sanierungsarbeiten erforderlich.
In mehr als 20 Jahren steht dann die Sanierung des Schmutzwasserkanals an. Bereits jetzt ist abzusehen, dass die Bäume für diese Maßnahme gefällt werden müssen, im Nachgang aber ersetzt werden könnten. Der Zeitraum bis zur Sanierung des Schmutzwasserkanals entspricht dem unteren Durchschnitt der Lebenserwartung eines Straßenbaumes aus heutiger Sicht, welche ca. 20 - 40 Jahre beträgt. Heute neu gepflanzte Stadtbäume haben eine bis zu 50 % niedrigere Lebenserwartung als noch vor Jahrzehnten (Quelle: Balder et. al. 1997 und Roloff 2013). Die Pflanzung der Bäume erscheint daher auch mit Blick auf die von vorn herein begrenzte Lebensdauer sinnvoll.
Realisierung und Finanzierung:
Die Maßnahme soll 2024 umgesetzt werden. Die Kostenschätzung beträgt ca. 38.000 Euro. Die Kosten werden zu zwei Dritteln aus Städtebauförderungsmitteln des Bundes und Landes Niedersachsen finanziert, ein Drittel verbleibt als städtischer Eigenanteil.
Im Projekt FB 61: „Soziale Stadt - Westl. Ringgebiet“ (4S.610009) stehen für die Maßnahme nach derzeitigem Planungsstand (Haushalt 2023/IP 2022-2027) ausreichend Haushaltsmittel im Jahr 2024 zur Verfügung.
Beteiligung:
Der Sanierungsbeirat „Westliches Ringgebiet“ wurde bzw. wird in seiner Sitzung am 29.02.2024 in die Beratungsfolge einbezogen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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305,6 kB
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