Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 24-23153
Grunddaten
- Betreff:
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Einrichtung der Rechts-vor-links-Regel and der Kreuzung Hohestieg/Goslarsche Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 310
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Entscheidung
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05.03.2024
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Sachverhalt
Begründung:
Die Goslarsche Straße ist ein Bereich, in dem eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h gilt. Mit Ausnahme der Kreuzung Goslarsche Straße/Hohestieg gilt die Vorfahrtsregelung rechts vor links, die zu einer Geschwindigkeitsreduktion beiträgt. Jedoch ist vor der Kreuzung Goslarsche Straße/Hohestieg, an der die Vorfahrtsregelung nicht gilt, häufig eine Missachtung der Geschwindigkeitsbeschränkung festzustellen.
Die Verwaltung begründet diese Ausnahme mit den Belangen des Buslinienverkehrs. Die Buslinie 422 fährt alle 30 Minuten und passiert im Quartier mehrere Kreuzungen mit der Rechts-vor-Links-Regel. Es ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet an der Kreuzung mit drei Schulen in Sichtweite eine Ausnahme gemacht wird.
Gez. Stefan Hillger, Fraktionsvorsitzender
