Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 24-23177

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Viele Eltern berichten von fortwährenden zum Teil auch sehr kurzfristigen Ausfällen vertraglich geschuldeter Betreuungszeiten in den Kinderkrippen und Kindergärten unseres Stadtbezirkes. Die Einrichtungen sind durch gesetzliche Änderungen und einem Fachkräftemangel oder auch hohen Ausfallszeiten seitens des Betreuungspersonals kontinuierlich an einer Personaluntergrenze. Dies führt dazu, dass Betreuungszeiten kurzfristig reduziert oder teilweise ganze Gruppen zeitweise geschlossen werden müssen. Berufstätige Eltern müssen dann ihrerseits die Arbeitszeiten anpassen und bei diesem dauerhaften Betreuungsmissstand ggfls. ihr Arbeitszeitmodell auf Teilzeit umstellen.

 

Die Ziele einer verlässlichen Ganztagsbetreuung und einem gleichberechtigten Zugang von Eltern zum Arbeitsmarkt geraten aus unserer Sicht in Braunschweig immer weiter ins Hintertreffen. Statt einer Verbesserung der Betreuungssituation schildern betroffene Eltern, dass selbst Betreuungszeiten bis 14.00 oder 15.00 Uhr nicht wie vertraglich vereinbart eingehalten werden können.

 

In diesem Zusammenhang ergeben sich nachfolgende Fragen:

 

  1. Müssen die ausgefallenen vertraglich geschuldeten Betreuungszeiten der Einrichtungen durch die Träger an die Stadt gemeldet werden?

 

  1. Wertet die Stadt diese Daten systematisch aus und kann ein aktuelles Lagebild über die Verlässlichkeit der Kinderbetreuung in den Krippen und Kindergärten liefern?

 

  1. Müssen einzelne Träger darlegen, warum es bei Ihnen überproportional höhere Ausfallzeiten gibt und wie sie dem in Zukunft entgegenwirken wollen?

 

 

Gez.    Gez.

 

T. Wendt (CDU) Zimmer (FDP)
 

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