Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 24-23207

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss

  1. Der Bezirksrat lehnt die von der Verwaltung vorgesehenen straßenausbaubeitragspflichtigen Fahrbahnerneuerungsarbeiten nach Abschluss der Kanalarbeiten im Straßenzug Feuerbrunnen/Kirchblick ab. Die Verkehrsflächen sind nach Abschluss der Kanalarbeiten, vorbehaltlich einer Entscheidung nach Vorstellung zur Ausführung als verkehrsberuhigter Bereich des Pkt.2 , in dem ursprünglichen Zustand (Ist-Zustand) technisch gleichwertig wiederherzustellen.

 

  1. Darüber hinaus bittet der Bezirksrat die Verwaltung in der nächsten Bezirksratssitzung um Vorstellung (auch mit Gelegenheit für mündliche Nachfragen und Beantwortung) einer Vorplanung für eine Ausführung als verkehrsberuhigter Bereich (VB) einschl. Realisierungshorizont, basierend auf den von der Verwaltung in der Informationsveranstaltung am 23.01.2024 benannten Kosten.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben des Baureferates Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht vom 12.12.23 wurde der Bezirksrat wie auch die betroffenen Grundstückseigentümer:innen/ Anliegenden des Straßenzuges Feuerbrunnen und Kirchblick über straßenausbaubeitragspflichtige Fahrbahnerneuerungsarbeiten für Anfang 2024 in Kenntnis gesetzt. Die Fahrbahnerneuerungsarbeiten sollen nach Kanalerneuerungsarbeiten durch die Stadtentwässerung der Stadt Braunschweig erfolgen.

 

Wie die Verwaltung in der DS 23-22736 mitteilte, entspricht der Straßenzug baulich dem Stand von 1975. Der Hinweis, dass der Straßenzug auch nur den damaligen Ansprüchen an Straßenraum entspricht, blieb unerwähnt. Seit 1975 haben sich neben den Regeln der Technik auch die Anliegerstrukturen, die Bedürfnisse und Anforderungen der Bevölkerung an den öffentlichen Straßenraum mit seiner Aufenthaltsqualität verändert.

 

Bei dem Straßenzug Feuerbrunnen/Kirchblick handelt es sich um eine innerbezirkliche Anliegerstraße im alten Dorfkern von Waggum, die lt. Satzung in der Zuständigkeit für verkehrsberuhigte Maßnahmen eines Bezirksrates fällt. Verwaltungsintern fallen Fahrbahnsanierungsmaßnahmen unter das sog. gliche Geschäft der Verwaltung. Abweichend hiervon hätte die Verwaltung stärker berücksichtigten müssen, dass bei der Baumaßnahme die annähernd ähnlichen Kosten für Wiederherstellung im Bestand und Neugestaltung des Straßenraums z. B. als (abschnittsweiser) verkehrsberuhigter Bereich vorliegen. Mit dem erheblichen Zuwachs an Aufenthaltsqualität für den Bereich rund um die Kirche und mitten im alten Ortskern.

 

r eine zukunftsorientierte und städtebauliche Weiterentwicklung des Ortskerns hätte der zuständige Bezirksrat vorab und frühzeitig zur Abwägung aller Möglichkeiten mit einbezogen werden sollen. Durch dieses Verwaltungsvorgehen wird dem Bezirksrat, die ohnehin durch finanzielle Hürden sehr eingeschränkte Möglichkeit vom Gestaltungsrecht für verkehrsberuhigte Bereiche Gebrauch zu machen, versagt. Und damit die zukünftige städtebauliche Weiterentwicklung des Ortsteils durch Abwägung der Vor- und Nachteilen einer (wirtschaftlich vergleichbaren) Neugestaltung der Straße gegenüber einer Fahrbahnsanierung im Bestand.

 

Eine wirtschaftlichere Lösung für die Stadt Braunschweig, den Stadtbezirk oder den Ortsteil Waggum ergibt sich nach Ansicht des Bezirksrates aus der Fahrbahnerneuerung derzeit nicht. Das Gegenteil ist hierbei der Fall, denn das Vorgehen der Verwaltung mit der vorzeitigen Festlegung auf die straßenausbaubeitragspflichtige Fahrbahnerneuerung verhindert auf Jahrzehnte in dem Bereich eine (wirtschaftliche) Umgestaltung des Straßenraums mit einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität nach heutigen oder zukünftigen Anforderungen.

 

Im Interesse aller Bürger:innen ist zum derzeitigen Zeitpunkt daher die Wiederherstellung des Istzustandes vertretbar, auch um zukünftigen Entwicklungen nicht entgegenzuwirken. Die Vorplanung für einen verkehrsberuhigten Bereich soll weiteren Aufschluss für Gestaltungsräume geben.

 

 

gez.    gez.

 

Antje Keller   Gerhard Masurek  

partei-/ fraktionslos  B90/ Grüne          

 

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