Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 24-22926

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit längerer Zeit mehren sich Beschwerden von Anwohnern und Verkehrsteilnehmern über Verkehrsbehinderungen auf der Straße Im Steinkampe im Umfeld des Autohändlers "Autohaus Wenden" (Im Steinkampe 16). Hervorgerufen sind diese Behinderungen durch immer häufigere Ladetätigkeiten mit großen, aber auch kleineren Autotransportern, die sowohl die Zufahrt von der Hauptstraße als auch die Ausfahrt dorthin erheblich beeinträchtigen.

 

Aus diesen Gründen hat am 4.10.2023 ein Ortstermin stattgefunden, der zu folgendem Ergebnis hrte:

"Damit die Grundstückzufahrten der Anwohnenden und Gewerbetreibenden nicht durch Be- und Entladevorgänge versperrt oder eingeschränkt werden, wird das bestehende eingeschränkte Haltverbot auf der Nordseite zwischen Im Steinkampe 2 und 4 in ein absolutes Haltverbot umgewandelt und in östlicher Richtung bis zur Eichendorffstraße ausgeweitet. Damit temporär nach wie vor Be- und Entladevorgänge auch am Fahrbahnrand vorgenommen werden können, wird auf der Südseite, östlich des Grundstücks Im Steinkampe 17, ein eingeschränktes Haltverbot mit der zeitlichen Einschränkung Montag bis Freitag von 7 - 18 Uhr eingerichtet." (Ds. 23-22236, Mitteilung vom 30.102023)

 

Leider hatten diese Maßnahmen bisher wenig Erfolg und weitere Aspekte sind hinzugekommen:

- Auf einer Betriebsfläche von geschätzt insgesamt 13.000 qm stehen ca. 10.000 qm

  Freifläche zur Verfügung, auf der sich (nach Luftbildauswertung) ca. 400(!) Stellplätze für

  PKW befinden, von denen ca. 90% belegt sind (siehe Anhang).

- Die Be- und Entladevorgänge finden nicht nur "am Fahrbahnrand" statt, sondern

  regelmäßig (teilweise) auf dem südlichen Gehweg, der dafür nicht ausgelegt ist, und im

  absoluten Halteverbot - dazu noch mit nicht zugelassenen Fahrzeugen (ohne Kennzeichen)

  im öffentlichen Verkehrsraum.

 

Dies vorangestellt fragen wir die Verwaltung:

 

1. Ist es hinnehmbar, dass die Straße Im Steinkampe mehrmals pro Woche, oft sogar

    mehrmals am Tage bzw. zeitgleich von mehreren Autotransportern angefahren wird und

    durch Be- und Entladetätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs

    entstehen?

2. Inwieweit entspricht eine Ausnutzung der Freifläche mit bis zu 400 PKW bei nur engen

    Durchfahrten noch den Sicherheitsanforderungen der Feuerwehr und Rettungsdienste

    und den Anforderungen im Umweltschutz?

3. Welche Möglichkeiten haben die Behörden, dem  Betrieb entsprechende Auflagen zu

    erteilen, dass z.B. durch eine Umorganisation der Freifläche und Verminderung der

    Gesamtzahl abgestellter PKW ausreichend Platz für Be- und Entladung auf dem

    Betriebsgelände und ausreichende Durchfahrtbreiten für Feuerwehr und Rettungskräfte

    zur Verfügung gestellt werden?

 

gez.

Heidemarie Mundlos

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Anlagen

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