Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-23135-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Hundestationen in der Weststadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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zur Kenntnis
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28.02.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 221 vom 15.02.2024 (24-23135) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Die Kosten für die Beschaffung, Errichtung, Wartung, Befüllung und Entleerung einer Hundestation teilen sich wie folgt auf.
Beschaffung | ca. 1.000 € |
Einbau | ca. 200 € |
Hundekotbeutel zum Befüllen (jährlich wiederkehrende Kosten) | ca. 170 € (nach jetzigem Stand, eine Preissteigerung ist zu erwarten) |
Hinzu kommen nicht konkret bezifferbaren Kosten für die Wartung, Befüllung der Hundestation und die Entleerung des daran befindlichen Abfallbehälters. Diese Arbeiten werden durch das städtische Reinigungsprojekt durchgeführt. Da das Reinigungsprojekt kapazitätsmäßig bereits ausgelastet ist, würde jede zusätzliche Leistung auf Kosten anderer ebenfalls zu erfüllender Aufgaben und Leistungen gehen müssen. Folgen wären bspw. die Verringerung der Leerungsintervalle an Bestandsabfallbehältern oder der Reinigungsfrequenz für Flächen in den Grün- und Parkanlagen.
Zur Betreuung einer Hundestation gehört die einmal wöchentliche Befüllung mit Hundekotbeuteln bei gleichzeitiger Leerung der Abfallbehälter. Reicht die Leerungsfrequenz bei größeren Müllmengen nicht aus, müsste zudem zusätzliche Arbeitszeit für weitere Anfahrten und Leerungen veranschlagt werden.
Zu 2:
Vom Aufstellen von Tütenspendern mit Hundekotbeuteln wird abgesehen. Hundekottüten können einfach über den Handel erworben werden, sodass die eigene Bevorratung der Hundebesitzerinnen und -besitzer möglich ist und auch sinnvoll erscheint, wenn diese gleich ab der Haustür der Beseitigungspflicht des Hundekots nachkommen.
Da das Bereithalten von Hundebeuteln keine Pflichtaufgabe der Stadt darstellt und die Anzahl der Abfallbehälter zum Entsorgen von Hundebeuteln im Westpark als ausreichend erachtet wird, sieht die Verwaltung davon ab, eine Hundebeutelstation zu installieren.
