Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-22958-02

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrats 322 vom 30.01.2024 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung wird gebeten, schnellstmöglich für das 51. Wendener Volksfest, das vom 14. bis 16. Juni 2024 stattfindet, und im Nachgang möglichst auch für das 52. Volksfest 2025, einen geeigneten Platz zur Verfügung zu stellen.

Als Plätze kämen infrage

a) der bisherige Festplatz an der Lindenstraße in Gänze,

b) ein Platz nördlich der Veltenhöfer Straße im Bereich Wenden-West (2. BA), ggf. nach minimaler funktionaler Aufbereitung.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Notwendigkeit zum Freihalten des Festplatzes an der Lindenstraße in dem für das Volksfest benötigten Zeitraum wurde von der Verwaltung nie in Frage gestellt. Vielmehr wurde von der Verwaltung auf einen Ansprechpartner der Wendener Vereine zugegangen, um zwischen Verwaltung und Baufirma mit örtlichen Vereinen und ggf. weiteren Akteuren mögliche Flächen und Zeiträume für eine Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche) zu eruieren und abzustimmen.

 

Diese Abstimmung über geeignete Flächen für die Baustelleneinrichtung (BE) fand inzwischen statt. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass sowohl für das 51. als auch für das 52. Wendener Volksfest die erforderliche Festplatz-Fläche freigehalten bzw. rechtzeitig geräumt und ggf. hergerichtet wird. Außerhalb dieser Zeiten wird auch die Festplatz-Fläche (zumindest partiell) als BE-Fläche in Anspruch genommen.

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