Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-23137-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 221 (DS-Nr.: 24-23137) beantwortet die Verwaltung wie folgt:

 

zu Frage 1:

 

Grundsätzlich ist das Parken nur am rechten Fahrbahnrand parallel zur Fahrbahn in Fahrtrichtung erlaubt. Andere Parkmöglichkeiten, wie z. B. das Querparken, müssen durch entsprechende Verkehrszeichen (Schilder oder Fahrbahnmarkierungen) explizit erlaubt werden. Eine entsprechende Markierung liegt in der Wendemöglichkeit der Huntestraße nicht vor. Wenn dort in der Vergangenheit das Querparken nicht sanktioniert wurde, lag das an der geringen Überwachungsfrequenz außerhalb der Okerumflut. Der Rat hat in seiner Sitzung am 13.07.2021 beschlossen, die Überwachung des ruhenden Verkehrs auch in den Außenbereichen zu verstärken. Das hierfür nötige Personal wurde akquiriert sowie ausgebildet und befindet sich seit Mitte des Jahres 2023 im Einsatz. Diese Erhöhung der Überwachungsfrequenz führte dazu, dass im Bereich der Huntestraße Verkehrsverstöße festgestellt wurden.

 

zu Frage 2:

 

Das Parken ist ohne weitere Verkehrszeichen nur am rechten Fahrbahnrand parallel zur Fahrbahn in Fahrtrichtung zulässig. Die Verwaltung prüft, ob im Wendebereich der Huntestraße weitere Parkmöglichkeiten geschaffen werden können. Soweit dies möglich ist, werden die Parkflächen durch Markierung und Beschilderung kenntlich gemacht.

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