Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-23270
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung Regionales Einzelhandelskonzept (REHK) Stellungnahme Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0120 Referat Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabenplanung; DEZERNAT VI - Wirtschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Entscheidung
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13.03.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusszuständigkeit
Die Beschlusszuständigkeit des Ausschusses für Planung und Hochbau ergibt sich aus § 6 Ziffer 4b der Hauptsatzung. Danach wurde die Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses gem. § 76 Abs. 2. Satz 1 NKomVG für die Dauer der Wahlperiode für die Zustimmung zu städtischen Stellungnahmen in nicht-verkehrlichen und nicht-umweltrechtlichen Planfeststellungsverfahren auf den Ausschuss für Planung und Hochbau übertragen. In diesem Beschlusskontext ist auch die Zustimmung zur Änderung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes einzuordnen.
Gegenstand
Der Regionalverband Großraum Braunschweig hat die Verwaltung informiert, dass das Oberzentrum Salzgitter die Ansiedlung eines XXXLutz-Einrichtungshaus und eines Mömax-Möbelmitnahmemarktes südlich der Kanalstraße im Stadtteil SZ-Salder nahe Lebenstedt beabsichtigt. Die Verkaufsfläche soll insgesamt 30.200 m² betragen. 2018/19 war das gleiche Vorhaben in SZ-Thiede geplant, wo nun allerdings die entsprechende Fläche nicht mehr zur Verfügung steht.
Da die Möbelmarktansiedlung gegen die Regelung zum zentrenrelevanten Randsortiment des Landesraumordnungsprogramms 2017 verstößt, kann und soll die Verträglichkeit des Randsortimentes aus Sicht des RGB wie bereits 2018/19 für den Standort in SZ-Thiede durch eine Änderung des REHK ermöglicht werden (s. „Ergänzung `19“ in https://www.regionalverband-braunschweig.de/einzelhandelskonzept/). Gemäß der gutachterlichen Auswirkungsanalyse geht von dem Vorhaben formal keine zentrenschädigende Wirkung aus. Die Gutachterin äußerte in einer Anhörung am 07.02.2024, dass sich die Rahmenbedingungen des Vorhabens seit 2019 auch nicht geändert haben sollen.
Die Kommunalverwaltungen erhalten die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 15.03.2024. Die IHK fordert in ihrer Stellungnahme, dass der Anteil zentrenrelevanter Sortimente auf maximal 10 % (3.020 m²) der Verkaufsfläche begrenzt werden soll. Dies ist auch die Hauptforderung der Stellungnahme der Stadt Braunschweig.
Der weitere Sachverhalt kann der Stellungnahme in der Anlage entnommen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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160,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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237,6 kB
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