Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 23-22573-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrats 330 vom 31.01.2024 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Stadtverwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Radfahrern/Innen auf beiden Seiten der Straße Ohefeld (z. B. Schutzstreifen oder Radfahrstreifen) zu prüfen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

  • Prüfung Radverkehrsanlagen:

Die Straße Ohefeld hat eine Fahrbahnbreite von 6,00 m und weist einen einseitigen Gehweg mit einer Breite von 1,80 m auf. Die Prüfung der Möglichkeit, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen anzuordnen hat ergeben, dass die vorhandene Infrastruktur zu schmal für die Ausweisung dieser ist.

 

  • Prüfung Geschwindigkeitsreduzierung:

Mit der Neueröffnung der Kita Löwenkinder erfolgt – wie in der StVO vorgesehen – im Bereich der Kita-Zufahrt eine Temporeduzierung auf 30 km/h.

 

Im Bereich der Mergesstraße besteht bereits eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h. Liegt innerhalb geschlossener Ortschaften zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen nur ein kurzer Streckenabschnitt (bis zu 300 Meter), so kommt, gemäß StVO, zur Verstetigung des Verkehrsflusses eine Absenkung der Geschwindigkeit auch zwischen den beiden in der Geschwindigkeit beschränkten Streckenabschnitten in Betracht. Dieses fördert nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern trägt auch zur Verringerung der verkehrsbedingten Lärm- und Abgasbelastung bei.

 

Zur Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden wird auf dem Streckenabschnitt der Straße Ohefeld vom Kitabereich bis zur Mergesstraße eine streckenbezogene Temporeduzierung auf 30 km/h ausgewiesen.

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