Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 24-23282

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gemäß § 49 (2) der Geschäftsordnung vom 16. November 2021 (für den Rat, den VA, die Ausschüsse und die Stadtbezirksräte der Stadt Braunschweig) gebeten, in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben am 12.03.2024 einen neuen Tagesordnungspunkt mit dem Titel „Gut zu Fuß in Braunschweig“ aufzunehmen. Innerhalb dieses TOPs soll die Verwaltung über folgende Aspekte berichten:
• Grundlagen für die Planung von Fußwegen in Braunschweig, Qualitätsstandards, Komfort, Verkehrssicherheit, Lärm
• Belange von Kindern, gehandicapten sowie betagten Menschen
• Strategische Überlegungen zur Umsetzung der, im ISEK verankerten, Premiumwege für zu Fußgehenden mit hoher Qualität wie Breite, Belag, geradlinige Wegeführung, Stadt der kurzen Wege, bevorrechtigte Ampelschaltungen, Zebrastreifen
• Strategische Überlegungen zur Umsetzung der, im ISEK verankerten Wegebeziehungen für zu Fußgehende (Alltagsziele wie Wohnen, Quartierszentren, Schule, Kita, ÖPNV-Haltestellen, Sharing-Angebote, öffentlichen Einrichtungen)
• Bedeutungsplanung / Fußverkehrskonzeptentwicklung
• Erfahrungen und Austausch mit anderen Kommunen (z.B. Kiel, Leipzig)
• Fördermöglichkeiten für Pilotprojekte
• Verfahrensvorschlag für die Entwicklung von Qualitätsstandards für Fußwege/Premiumwege sowie eines Fußwegenetzes, ggf. mit einem Pilotquartier. 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Zu Fuß gehen ist die umweltfreundlichste und kostengünstigste Art der Fortbewegung. Zu Fuß beginnen und enden alle Wege, die Menschen täglich eigenständig zurücklegen. Zu Fuß gehen ist biographisch die erste und letzte Fortbewegungsart von Menschen. Zu Fuß sind Menschen auf ihren Alltags- und Freizeitwegen mobil.

Daher ist es sehr erstaunlich, dass bundesweit und auch in Braunschweig diese Form der Basismobilität in der Stadt- und Verkehrsplanung Jahrzehnte lang vernachlässigt wurde. Ergebnis sind Gehwege, die nicht entsprechend den Bedürfnissen von zu Fußgehenden gestaltet sind: zu schmal, zu uneben, zu dunkel, zu laut, zu heiß, zu unübersichtlich.
Von Qualitätsstandards für Fußwege profitieren alle Menschen und ermöglichen soziale Teilhabe: junge und alte Menschen, Gesunde und viele Gehandicapte, Menschen aller Geschlechter und Kulturen, aller sozialen Situationen.

Qualitätsvolle Flächen für den Fußverkehr sind ein attraktives Angebot, mehr zu Fuß zu gehen. Zu Fuß gehen lässt sich gut mit allen Formen des Nahverkehrs, wie Bus, Bahn, Rad verknüpfen, so dass sich, bei entsprechendem Angebot, der Verkehrsanteil deutlich steigern und einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann. In Braunschweig sind 18 % vom Modal Split Fußverkehr* mit Potential nach oben. Damit ist die Förderung des Fußverkehrs ein Baustein für die Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Braunschweig, die möglichst bis 2030 klimaneutral werden will.

Mit der Einrichtung dieses TOPs soll das Thema Fußverkehr mit seinen besonderen Belangen in die öffentliche Mobilitätsdebatte einbezogen werden. Ziel ist es, die Bedingungen langfristig im Sinne eines inklusiven Braunschweigs signifikant zu verbessern.
 

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Anlagen

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