Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 24-23286
Grunddaten
- Betreff:
-
Auswirkungen der ausgeweiteten Parkraumbewirtschaftung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
|
zur Beantwortung
|
|
|
|
12.03.2024
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss des rot-grünen Änderungsantrages zur Neufassung der Parkgebühren (DS.-Nr. 22-19222-03) wurde in der Ratssitzung am 20. Dezember 2022 der Weg für eine deutliche Ausweitung des gebührenpflichtigen Parkens in unserer Braunschweiger Innenstadt – innerhalb der Okerumflut – freigemacht. Gegen die Stimmen unter anderem von CDU und FDP, aber vor allem gegen den entschiedenen Widerstand von betroffenen Anwohnern, Gewerbetreibenden und Verbänden hat die Ratsmehrheit damit zusätzliche Gebiete mit Parkgebühren durchgedrückt und für viele Menschen den täglichen Weg zur Arbeit erschwert.
Im ersten Abschnitt – gelegen im Westen, Süden und Osten – wurden zum 1. September des vergangenen Jahres Parkgebühren eingeführt. Am 1. Februar 2024 folgte nun mit dem nördlichen Bereich der zweite Ausbauschritt.
Ziel der Einführung einer Parkgebührenpflicht innerhalb der kompletten Okerumflut war sicherlich eine – ideologische – weitere Lenkung weg vom motorisierten Individualverkehr und hin zum ÖPNV beziehungsweise dem Fahrrad. Die vorgetragenen Argumente konnten in vielen Fällen nur als zynisch empfunden werden: Wie sollen sich eine Frisörin oder ein Handwerker einen Dauerparkplatz im Parkhaus für mehr als 100 Euro im Monat leisten können? Wie soll ein Verkäufer im Einzelhandel zu unterschiedlichen Tageszeiten mit dem ÖPNV verlässlich zur Arbeit und wieder nach Hause kommen? Wie soll man bei jedem Wetter – also auch bei Sturm, Schnee und Regen – mit dem Fahrrad zur Arbeit oder zum Arzttermin kommen?
Argumentiert wurde auch mit einer erhofften Steigerung der städtischen Einnahmen durch das größere Gebiet und eine verstärkte Überwachung. Demgegenüber stehen allerdings Kosten für die Aufstellung von Parkautomaten und die Personalkosten zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs. In den letzten Monaten ließ sich nun beobachten, dass die bewirtschafteten Parkflächen leerstehen, während sich der Parkdruck in anderen Gebieten erhöht – ein Umstand, vor dem bereits in der Ratssitzung am 20. Dezember 2022 gewarnt wurde. Und erste Rückmeldungen von Unternehmen zeigen deutlich, dass deren Beschäftigte vielfach große Probleme bei der Parkplatzsuche haben.
Seit der Einführung der Parkgebührenpflicht innerhalb der Okerumflut im ersten Ausbauschritt ist inzwischen mehr als ein halbes Jahr vergangen. Wir gehen daher davon aus, dass erste Aussagen zu den Auswirkungen getroffen werden können. Darüber hinaus wurde im bereits eingangs angesprochenen rot-grünen Änderungsantrag eine Evaluation eingefordert. Diese Anfrage kann ein erster Schritt dazu sein.
Vor dem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie haben sich die städtischen Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung innerhalb der Okerumflut im Vergleich zur Situation vor dem 01.09.2023 entwickelt?
2. Welche Kosten sind demgegenüber durch das Aufstellen von Parkscheinautomaten, dem Anbringen von Schildern und Markierungen sowie gesteigerte Personalkosten für die Umsetzung des Beschlusses entstanden?
3. Hat sich die Auslastung der bestehenden Parkhäuser innerhalb der Okerumflut im Vergleich zur Situation vor dem 01.09.2023 verändert, wobei der Ausfall des Parkhauses Packhof bei der Antwort zu berücksichtigen ist?
