Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 23-22425-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrats 310 vom 21.11.2023 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Zur Verbesserung der Verkehrssituation für Radfahrer und Radfahrerinnen wird an der Nordseite der Broitzemer Straße im Bereich der Einmündung in den Altstadtring/Cyriaksring eine Radwegeverbindung im Gehwegbereich vom Ende des Parkstreifens bis zum Radweg am Altstadtring hergestellt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Broitzemer Straße benötigt aufgrund ihrer Funktion im Straßennetz und ihrer Verkehrsbelastung im Kfz-Verkehr keine besonderen Anlagen für den Radverkehr. Die Führung des Radverkehrs zusammen mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn entspricht den Richtlinien. Eine Gefährdungslage des Radverkehrs liegt nicht vor. Es ist nicht unzumutbar für den Radverkehr, sich in die Warteschlange auf der Fahrbahn zusammen mit dem Kfz-Verkehr einzureihen.

 

Die Anregung, für den Radverkehr Lösungen zu finden, wie die auf der Broitzemer Stre vor der Lichtsignalanlage in Richtung Altstadtring stehenden Kfz umfahren werden können, z. B. um den Überweg über den Altstadtring zu erreichen, ist jedoch nachvollziehbar.

 

r die regelkonforme Lösung mit einer Ausfädelung bzw. einem „Hochführen“ des Radverkehrs auf den heutigen Gehweg steht im Gehwegbereich an der Lichtsignalanlage genügend Platz zur Verfügung. Der Platzbedarf beträgt 2,50 m für die Wartefläche der Fußnger, 2,3 m für den Einrichtungsradweg und 2,50 m für den Gehweg, zusammen also 7,30 m. Weiterhin müsste die Überführung des Radverkehrs von der Fahrbahn auf den heutigen Gehweg (etwa vor Haus-Nr. 232) baulich hergestellt werden, was nur zu Lasten von einigen Parkständenglich wäre.

 

Personelle Ressourcen für diese Planung stehen derzeit nicht zur Verfügung.

 

Aus diesen Gründen kann eine Realisierung dieser Maßnahme derzeit nicht in Aussicht gestellt werden.

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