Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-23171

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Mit der Mitteilung DS 22-19362 informierte die Verwaltung den Rat am 24.08.2022 umfassend über die Förderprojekte im Programm „Perspektive Innenstadt!“. Die Maßnahmen mussten nach den Förderbedingungen bis zum 31.03.2023 abgeschlossen sein. In Ausnahmefällen konnte zur vollständigen Projektumsetzung eine Projektverlängerung bis zum 15.08.2023 beantragt werden.

 

Die Verwaltung berichtet nachfolgend über die wesentlichen Ergebnisse und Erfahrungen mit dem Förderprogramm.

 

Allgemeine Informationen zum SofortprogrammPerspektive Innenstadt!“:

 

Das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ wurde aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung „EFRE“ gefördert. Insgesamt standen gut 120 Millionen Euro r Projekte aus niedersächsischen Gemeinden beim Niedersächsischen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung zur Verfügung. Städte sowie Samt- und Einheitsgemeinden ab 10.000 Einwohnern und mindestens einem Grundzentrum konnten sich um die Förderung bewerben.

 

Grundlagen der Umsetzung in Braunschweig

 

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) wurde im Zeitraum von Frühjahr 2017 bis November 2018 erstellt. Entstanden ist ein konkretes Konzept mit Leitzielen, Projekten und Schwerpunkten für die räumliche Entwicklung, das einen klaren Orientierungsrahmen für die Stadtentwicklungsprojekte der kommenden Jahre aufspannt. Innerhalb des Arbeitsfelds 2 „Stadt und Quartiere“ wurde die Stärkung der Braunschweiger Innenstadt als eines der Rahmenprojekte herausgearbeitet. Zu den Hauptzielen gehören die Attraktivitätssteigerung der öffentlichen Räume, die dauerhafte Sicherung des Einzelhandels und die Erlebbarmachung der Oker. Das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ trug durch seine vielfältigen Maßnahmen zu dieser Zielerreichung bei.

 

Der Fokus des Sofortprogramms lag auf Projekten, die von der Stadtverwaltung entwickelt, im Rahmen des Innenstadtdialogs bzw. der damit verbundenen Austausch- und Vernetzungsformate vorgestellt und mit diesen diskutiert wurden. Die Projekte und Maßnahmen sollten möglichst schnell umzusetzen sein und einen größtmöglichen positiven Einfluss auf die Innenstadtentwicklung haben. Deshalb wurde bei den Projektkonzeptionen einerseits auf die Oberthemen Aufenthaltsqualität, das Stadtklima und die Schaffung von Besuchsgründen geachtet. Andererseits wurde auch die Schaffung konzeptioneller Grundlagen, deren Umsetzung mit dem Folgeprogramm „Resiliente Innenstädte“ forciert wird, gefördert.

 

Überblick

rdermittelgeber

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

rdermittelprogramm

Aufbauhilfe REACT EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) der Europäischen Union

rdervolumen

bis zu 1,8 Million Euror Braunschweig

rderquote

90%rderquote

10% Eigenanteil durch Stadt Braunschweig

Gesamtsumme bewilligter Zuwendungen:

1.283.858,00 (+ 10 % Eigenmittel: 151.651,00)

Gesamtsumme angeforderter Zuwendungen:

1.254.418,21 € (zzgl. Eigenmittel: 148.381,51 €)

Gesamtsumme ausgezahlter Zuwendungen:

Stand 04.03.2024:

1.076.337,07 (zzgl. Eigenmittel 173.326,29)

Bei einzelnen Projekten steht der Schlussbescheid noch aus, sodass mit Abschluss dieser Bescheide insgesamt rund 1,25 Mio. €rdermittel erwartet werden.

Programmlaufzeit

01.01.2022 - 31.03.2023 (auf Antrag war eine Verlängerung bis 15.08.2023 möglich)

Projektanzahl

Insgesamt:

17 (16 städtische Projekte und

      ein privat getragenes Projekt)

Dezernat III

3

Dezernat IV

2

Dezernat VI

7

Dezernat VIII

4

Art Braunschweig gGmbH

1

Projektträger

Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat (Dez III)

Kultur- und Wissenschaftsdezernat (Dez IV)

Wirtschaftsdezernat (Dez VI)

Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat (Dez VIII)

Art Braunschweig gGmbH

 

 

Erfolgreiche Umsetzung der Förderprojekte

 

Das Fazit zu den unterschiedlichen Projekten in der Braunschweiger Innenstadt llt äerst positiv aus. Insgesamt wurden 16 Maßnahmen durch die Verwaltung, das Stadtmarketing und die Wirtschaftsförderung realisiert. Diese reichen von der Schaffung konzeptioneller Grundlagen, über Veranstaltungen bis hin zu investiven Aktivitäten. Die Dokumentation der Einzelmaßnahmen ist in Form von Steckbriefen erfolgt, die der Mitteilung als Anlage beigefügt sind. Einige zentrale Ergebnisse werden im Folgenden hervorgehoben:

 

-          Das Strategische Rahmenkonzept, auch Innenstadtstrategie genannt, wurde im Frühjahr 2022 mit Unterstützung eines externen Büros erarbeitet. Es war Voraussetzung zur Aufnahme in das Folgeprogramm „Resiliente Innenstädte“. In die Erstellung flossen sowohl Fachkonzepte wie das ISEK und Papiere sowie die Ergebnisse eines breit und vielschichtig angelegten Beteiligungsprozesses ein. Künftige Entscheidungen rund um die Innenstadtentwicklung werden sich an den identifizierten Leitlinien und Handlungsfeldern orientieren.

 

-          Die Entwurfsplanung zu den "Sitzstufen an der Oker" wurde erfolgreich abgeschlossen. Es wurden mittelfristig umsetzbare Lösungen entwickelt, die sowohl Sitzstufen im Grünen als auch einen aufgeständerten Balkon an der Oker beinhalten. Zusätzlich wurde eine alternative Variante mit steinernen Sitzstufen entwickelt, falls eine Veränderung der Straßenführung und Stadtbahntrasse möglich ist. Das Vorhaben erfüllt gleich mehrere Zielaspekte der Innenstadtstrategie und des ISEK: Es wird eine neue und dauerhafte Attraktion geschaffen, die die Anziehungskraft der Innenstadt erhöht und die Oker erlebbar macht. Zudem werden neue Begegnungsräume mit hoher Aufenthaltsqualität geschaffen.
 

-          Die Entsiegelung und Begrünung der Flächen am Bäckerklint haben die Bedingungen für den Baumbestand verbessert und ihre Vitalität gestärkt. Die Maßnahmen tragen zur Reduzierung von Hitze und zur Verbesserung des Mikroklimas bei. Zudem leisten sie einen positiven Beitrag zum Klimaschutz durch die Produktion von Sauerstoff und die Bindung von CO2. Die Flächen wurden klimaökologisch reaktiviert und tragen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bei. Die Schaffung von Sitzgelegenheiten und Verweilmöglichkeiten hat den Platz aufgewertet und die Gesamtwahrnehmung des Ortes verbessert. Die Maßnahmen haben auch positive Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Menschen, da sie natürliche Elemente in einem stark versiegelten Umfeld erlebbar machen.
 

-          Das Gutachterbüro Proloco hat zudem Vorschläge für Regelungen von Werbeanlagen erarbeitet, die den Ratsgremien zur Kenntnis gegeben wurden und als Grundlage für eine Örtliche Bauvorschrift dienen sollen.
 

-          Die geplante Kultur.Raum.Zentrale Innenstadt, als Teil des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts ISEK 2030, bietet zahlreiche Vorteile für Braunschweig. Sie erhöht die Sichtbarkeit des Kulturbereichs, ermöglicht Teilhabe und macht innovative Formate sichtbar. Zudem können Leerstände belebt und Trading-down-Effekte reduziert werden. Die Kultur.Raum.Zentrale setzt positive Impulse für die Innenstadtentwicklung und trägt zur zukunftsorientierten Nutzungsvielfalt bei.
 

-          Die Stadt plant außerdem den Bau eines temporären Architekturpavillons, um die Attraktivität der Innenstadt weiter zu erhöhen. Studierende der TU Braunschweig und lokale Architekturbüros sind an der Entwicklung beteiligt. Das Projekt aktiviert verschiedene Gruppen der Stadtgesellschaft durch Beratungen zu kulturellen Themen und Veranstaltungen vor allem in den Sommermonaten.
 

-          Des Weiteren wurde eine Studie zur digitalen Präsenz der Braunschweiger Innenstadt durchgeführt, die Verbesserungspotenziale aufgezeigt hat. Die Ergebnisse wurden in Form eines Strategie- und Maßnahmenkonzepts veröffentlicht und werden in die weitere Arbeit der Braunschweig Stadtmarketing GmbH einfließen.
 

-          Zusätzlich wurden verschiedene Maßnahmen durchgeführt, um kurzfristig die Attraktivität der Innenstadt und die Besucherzahlen zu steigern, wie Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche, ein Stadtstrand, ein Stadtgarten und eine Rollschuh-Disco.
 

-          Ein weiteres Projekt namens "Mission Löwenstadt", eine digitale Spiele-Anwendung, die es den Nutzern ermöglicht, spielerisch die Stadt zu erkunden, wurde entwickelt, um die Aufenthaltsdauer in der Innenstadt zu erhöhen und neue Wege, Geschäfte und Gastronomieangebote zu entdecken.

 

Insgesamt tragen die aufgeführten Maßnahmen dazu bei, die Attraktivität der Braunschweiger Innenstadt weiter zu steigern. Zudem erfüllen einige Maßnahmen die erforderliche Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm „Resiliente Innenstädte“.

 

Zwei Projekte (Familien-Cafés mit Kinder-/Jugendbeteiligungsetage und Gründerprogramm Innenstadt) konnten nicht wie geplant umgesetzt werden, da sie nicht die fördertechnischen Anforderungen des Programms erfüllten.

 

Kosten-Nutzen-Bewertung

 

Das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ gestaltete sich insgesamt als herausfordernd für die Verwaltung. Einer relativ kurzen Antragsfrist standen sehr lange Bewilligungszeiträume für die Förderanträge auf Seiten der NBank gegenüber. Ohne die Bereitschaft, im Rahmen des vorzeitigen Maßnahmenbeginns die Projekte ohne abschließende Bewilligung auf eigenes Risiko zu realisieren, wäre eine Umsetzung in den meisten Fällen nicht möglich gewesen.

 

Dem gegenüber stand eine sehr attraktive Förderquote und die NBank versuchte bestmöglich zu begleiten. Die erfolgreiche Umsetzung der Vielzahl an Aktivitäten begründet sich insbesondere in dem hohen Engagement der Kolleginnen und Kollegen in den Fachabteilungen der Verwaltung und der städtischen Tochtergesellschaften. Die Förderprojekte wurden nahezu alle zusätzlich zum laufenden Geschäft realisiert, ohne die Schaffung zusätzlicher Ressourcen oder die Förderung von Personalkosten.

 

Insgesamt konnten durch die Förderprojekte gerade im Sommer des letzten Jahres wichtige Besuchsanlässe und Steigerungen der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt geschaffen werden. Gerade am Ende der Pandemie in 2022 waren dies wichtige Impulse.

 

Grundsätzlich ist jedoch auch festzuhalten, dass die Verwaltung zwar an den Rahmenbedingungen einer lebendigen Innenstadt arbeiten kann, insbesondere aber die Auswirkungen der Energiekrise und der hohen Inflation für den Immobilienmarkt und die Wirtschaft weiterhin eine enorme Herausforderung darstellen. Auf diese kann die Verwaltung hingegen kaum Einfluss nehmen. So bleibt der Leerstand in der Innenstadt nach wie vor in vielen Bereichen deutlich sichtbar und neue Nutzungen lassen auf sich warten. Es bedarf daher auch weiterhin anhaltender Kraftanstrengungen, um die Entwicklung der Braunschweiger Innenstadt positiv zu begleiten sowie die Bereitschaft, neue Wege bei der Nachnutzung großer Immobilien zu gehen, wie im Investitions- und Maßnahmenpaket Bildungs- und Arbeitsort (DS 23-20889) vorgeschlagen.

 

Ausblick

 

Voraussetzung für die Teilnahme am Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“ war die Erstellung und Bewilligung des Strategischen Rahmenkonzepts für die Braunschweiger Innenstadt. Im Rahmen des Förderprogramms „Resiliente Innenstädte“ gilt es nun zum einen die in „Perspektive Innenstadt!“ erarbeiteten Konzepte umzusetzen, zum anderen weitere Projektideen zu verwirklichen. Dafür stehen maximal 4,2 Millionen Euro rdermittel zur Verfügung, die im Zeitraum 2023 bis 2027 bis zu 40 % der beantragten Projektkosten abdecken. Die restlichen 60% werden aus Eigenmitteln finanziert.

 

Über die geplanten Vorhaben hat die Verwaltung in der Vorlage DS 23-21251 informiert. Aktuell wird weiter mit Hochdruck an der Vorbereitung der Projekte gearbeitet. Vier Anträge wurden bisher eingereicht, zwei weitere folgen in Kürze.

 

Anzumerken ist, dass der sehr aufwändige Antragsbearbeitungsprozess mit mehreren aufeinander aufbauenden Prüfungsschritten und die dabei zu involvierenden Instanzen (NBank und Steuerungsgruppe) je Antrag mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen wird. Verschärft wird dieser Umstand durch die Arbeitsbelastung auf Seiten der NBank, die aktuell noch mit der Verwendungsnachweisprüfung des Vorgängerprogramms „Perspektive Innenstadt!“ ausgelastet ist. Die Verwaltung kann daher keine valide Aussage treffen, wann die ersten Förderanträge genehmigt werden.

 

Die Verwaltung wird bei Vorliegen neuer Informationen wieder berichten.

 


 

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Anlagen

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