Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-22815-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zum Antrag der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 310 Westliches Ringgebiet vom 10.01.2024 (DS 24-22815) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

Im Rahmen der Städtebauförderung besteht das Sanierungsgebiet Soziale Stadt im West­lichen Ringgebiet seit 2001 und wird voraussichtlich zum Jahresende 2026 aufgehoben. In den vergangenen Jahren wurden umfangreiche Aufwertungsmaßnahmen des Wohnraum­bestandes, der sozialen Infrastruktur sowie des öffentlichen Raums durchgeführt. Daneben betreibt ein Quartiersmanagement quartiersorientierte Gemeinwesenarbeit.

Dennoch wird das Quartier anhand verschiedener Sozialindikatoren z. B. Anteile von Arbeitslosen, Menschen im Transferleistungsbezug oder Menschen mit Migrationsgeschichte nach wie vor als Stadtteil mit besonderem sozialen Handlungsbedarf definiert.

Vor diesem Hintergrund wird die Notwendigkeit der Förderung der individuellen Qualifika­tionsniveaus sowie der lokalen Ökonomie weiterhin gesehen, um die Chancen auf Arbeits­marktintegration, Teilhabe und wirtschaftliche Prosperität weiter zu erhöhen.

 

Zu Frage 2:

Begleitend zum Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt existiert das vorrangig durch Mittel der Europäischen Union getragene Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier BIWAQ“, welches sich bundesweit derzeit im fünften Durchlauf befindet und mit BIWAQ II von 2011 bis 2014 bereits im Rahmen des Projektes „STAR Stadtteil­bezogene ARbeitsmarktintegration“ im Sanierungsgebiet Soziale Stadt Westliches Ring­gebiet durchgeführt wurde.

Da sich die momentan mögliche Förderung aus BIWAQ V bis Juni 2026 erstreckt, ein weiterer Aufruf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zur Interessenbekundung aber noch in der laufenden EU-Förderperiode (2021 2027) zu erwarten ist und laut aktueller Förderrichtlinie auch ehemalige Sanierungsgebiete der Sozialen Stadt als Förderkulisse infrage kommen, wird verwaltungsseitig geprüft, ob und wie eine erneute Bewerbung zu gegebener Zeit umgesetzt werden kann.

Neben dem Förderprogramm BIWAQ existieren noch weitere Bundes- und Landespro­gramme, die einen Bezug zu den Themen Bildung, Wirtschaft und Arbeit aufweisen. Die dabei für Kommunen als Antragstellende infrage kommenden Programme sind allerdings mit relativ geringen Förderquoten und somit hohen Eigenanteilen verbunden und kommen angesichts der angespannten Haushaltslage momentan nicht in Betracht.

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