Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-22815-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuauflage von Förderprogrammen für das Sanierungsgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0500 Sozialreferat
- Beteiligt:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit; 0120 Referat Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabenplanung; 0120 Referat Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabenplanung (Wahlen); 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Kundolf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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05.03.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Antrag der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 310 Westliches Ringgebiet vom 10.01.2024 (DS 24-22815) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Im Rahmen der Städtebauförderung besteht das Sanierungsgebiet Soziale Stadt im Westlichen Ringgebiet seit 2001 und wird voraussichtlich zum Jahresende 2026 aufgehoben. In den vergangenen Jahren wurden umfangreiche Aufwertungsmaßnahmen des Wohnraumbestandes, der sozialen Infrastruktur sowie des öffentlichen Raums durchgeführt. Daneben betreibt ein Quartiersmanagement quartiersorientierte Gemeinwesenarbeit.
Dennoch wird das Quartier anhand verschiedener Sozialindikatoren – z. B. Anteile von Arbeitslosen, Menschen im Transferleistungsbezug oder Menschen mit Migrationsgeschichte – nach wie vor als Stadtteil mit besonderem sozialen Handlungsbedarf definiert.
Vor diesem Hintergrund wird die Notwendigkeit der Förderung der individuellen Qualifikationsniveaus sowie der lokalen Ökonomie weiterhin gesehen, um die Chancen auf Arbeitsmarktintegration, Teilhabe und wirtschaftliche Prosperität weiter zu erhöhen.
Zu Frage 2:
Begleitend zum Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt existiert das vorrangig durch Mittel der Europäischen Union getragene Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“, welches sich bundesweit derzeit im fünften Durchlauf befindet und mit BIWAQ II von 2011 bis 2014 bereits im Rahmen des Projektes „STAR – Stadtteilbezogene ARbeitsmarktintegration“ im Sanierungsgebiet Soziale Stadt Westliches Ringgebiet durchgeführt wurde.
Da sich die momentan mögliche Förderung aus BIWAQ V bis Juni 2026 erstreckt, ein weiterer Aufruf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zur Interessenbekundung aber noch in der laufenden EU-Förderperiode (2021 – 2027) zu erwarten ist und laut aktueller Förderrichtlinie auch ehemalige Sanierungsgebiete der Sozialen Stadt als Förderkulisse infrage kommen, wird verwaltungsseitig geprüft, ob und wie eine erneute Bewerbung zu gegebener Zeit umgesetzt werden kann.
Neben dem Förderprogramm BIWAQ existieren noch weitere Bundes- und Landesprogramme, die einen Bezug zu den Themen Bildung, Wirtschaft und Arbeit aufweisen. Die dabei für Kommunen als Antragstellende infrage kommenden Programme sind allerdings mit relativ geringen Förderquoten und somit hohen Eigenanteilen verbunden und kommen angesichts der angespannten Haushaltslage momentan nicht in Betracht.
