Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-23150-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Leerstände am und um den Frankfurter Platz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Schmidbauer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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05.03.2024
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Sachverhalt
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 19.02.2024 (24-23150) wird wie folgt Stellung genommen:
Durch die Umgestaltung des Frankfurter Platzes mit Hilfe von Städtebauförderungsmitteln im Sanierungsgebiet „Soziale Stadt – Westliches Ringgebiet“ konnte die Attraktivität und damit die Aufenthaltsqualität des Platzes gesteigert werden. Durch die damit einhergehende steigende Besucherfrequenz kommt die Umgestaltung auch den anliegenden Geschäften zu Gute. Über die Städtebauförderung konnte die Stadt somit für den Platz, die Anwohnenden und die Geschäfte eine Verbesserung der Situation bewirken. Die Eröffnung des Platzes erfolgt am 3. Mai 2024.
Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die an dem Platz anliegenden Grundstücke stehen nicht im Eigentum der Stadt. Somit besteht kein Einfluss auf die Vermietung oder den Besatz der Gewerbeeinheiten. Der Stadt liegen des Weiteren keine Informationen bezüglich der Anzahl von Leerständen am Frankfurter Platz vor.
Zu 2.:
Der Stadt liegen keine Informationen bezüglich geplanter Neueröffnungen am Frankfurter Platz vor.
Zu 3.:
Die Stadt würde es begrüßen, wenn leerstehende Gebäude am Frankfurter Platz wieder bespielt würden und somit zu einem vielfältigen und belebten Geschehen auf dem Platz beitragen. Alternative Ladennutzungen oder temporäre Vermietungen sind der Stadt nicht bekannt. Auch ist eine Einflussnahme auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke mit den aufstehenden Gebäuden nicht möglich.
