Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-23242-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Vorbemerkung:

Auf der Homepage der Stadt werden umfangreiche Informationen zum Stadttaubenkonzept, zu den Stadttauben selbst und zu Ansprechpartnern angeboten sowie häufig auftretende Fragen beantwortet.

https://www.braunschweig.de/leben/gesundheit/tierschutz_veterinaerwesen/stadttauben/index.php

 

Dies vorangestellt wird zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN vom 23.02.2024 (24-23242) wie folgt Stellung genommen:


Zu 1:

 

Es sind insgesamt sechs betreute Futterstellen im Stadtgebiet ausgewiesen. Eine befindet sich im Bezirk 330 Nordstadt-Schunteraue an der Ecke Lampestraße/Rebenring auf der kleinen Grünfläche vor den Glascontainern. Die fünf weiteren betreuten Futterstellen befinden sich alle im Bezirk 130 Mitte. Diese liegen an der Südseite des Schlossplatzes, am Hagenmarkt, in der Friedrich-Wilhelm-Straße, am Altstadtmarkt sowie am Platz der Deutschen Einheit. Die Fütterung am Altstadtmarkt wird derzeit sukzessive mit Annahme des Taubenschlags in der St. Martinikirche zurückgefahren. So wird auch am Schloss vorgegangen werden, sobald die neuen Taubenschläge auf dem Parkdeck des ECE in Betrieb sind und entsprechend angenommen wurden.

 

Die Futterstelle am Platz der Deutschen Einheit wurde ab dem 06.03.2024 in Betrieb genommen. Sie dient dazu, den Taubenschwarm am Schlossplatz zu entzerren. So soll sichergestellt werden, dass sich im Schlag auf dem Parkdeck jene Tauben ansiedeln, die auch im direkten Umfeld brüten, um nach Annahme des Schlages das Verschließen dieser Brutplätze zu ermöglichen.

 

Zu 2:

 

Bei Taubenfütterungen im öffentlichen Raum – also nicht auf privaten Grundstücken -, welche gemäß § 7 der „Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz vor Lärm in der Stadt Braunschweig“ vom 20. Juni 2017 nicht zulässig sind, können Meldungen an das Funktionspostfach stadttauben@braunschweig.de gesendet werden.

 

Zu 3:

 

Neben den zu Frage 1 benannten Örtlichkeiten gibt es keine weiteren betreuten Futterstellen im Stadtgebiet; die Verteilung auf die Stadtbezirke ergibt sich aus der Antwort zu Frage 1. Die Informationen können auch den Bezirksräten bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.
 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise