Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-23177-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der CDU-Fraktion und Tobias Zimmer (FDP) (DS 24-23177) vom 20.02.2024 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.

Nein, da für die freien Träger von Kitas keine Meldepflicht gegenüber der Stadt besteht. Je nach Umfang/Auswirkung der Einschränkungen besteht jedoch eine Anzeige-/Meldepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde, dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung.

 

Zu 2.

Gemäß der Beantwortung zu Frage 1 liegen der Stadt hierzu keine systematisch erhobenen Daten vor. Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung veröffentlicht zu Angebotseinschränkungen oder ausfällen keine Daten, die ggf. durch die Stadtverwaltung ausgewertet werden könnten.

 

Zu 3.

Mangels entsprechender Rechtsgrundlagen hat die Stadtverwaltung keinen Einblick oder Kenntnis über Einschränkungen und Ausfälle von Betreuungsangeboten bei freien Trägern.

Eine Aufforderung zur Rechtfertigung/Erkrung zu Einschränkungen/Ausfällen von Betreuungsangeboten könnte nur durch die Aufsichtsbehörde (Regionales Landesamt für Schule und Bildung) ergehen, da nur dort die entsprechenden Informationen vorliegen.

 

Bereits seit vielen Jahren fordert die Stadt Braunschweig über die Kommunalen Spitzenverbände die Abstimmung und Umsetzung von Maßnahmen gegen die Auswirkungen des Fachkräftemangels gegenüber dem Kultusministerium. Hierzu steht die Stadt auch in enger und kontinuierlicher Abstimmung mit den freien Trägern.

 

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Beantwortung der Anfrage aus dem Stadtbezirksrat 112 vom 27.12.2022 (DS 22-20293-01) verwiesen.

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