Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-23222-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.02.2024 (Drs.-Nr. 24-23222) wird wie folgt beantwortet:


Zu 1:

 

Die Fällarbeiten entlang der Bundesallee wurden anlässlich einer notwendigen Verkehrssicherung bzgl. des angrenzenden Gehwegs und der Fahrbahn durch den Privatwaldbesitzer beauftragt.

 

Der Eigentümer ist grundsätzlich verantwortlich für die Verkehrssicherung und hat die Maßnahme in Abstimmung mit dem betreuenden Revierförster der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) geplant. Die Ausführung erfolgte durch eine vom Eigentümer bzw. von der LWK beauftragte Fachfirma. Es handelt es sich nicht um eine städtische Maßnahme.

 

Der Waldbestand ist Teil des Landschaftsschutzgebiets „von Pawelsches Holz, Ölper Holz und Lammer Busch“. Gemäß § 5 Abs. 2 der LSG-VO ist die land- und forstwirtschaftliche Nutzung und Bewirtschaftung von Grundstücken von den Beschränkungen der Verordnung freigestellt. Die konkreten forstwirtschaftlichen Eingriffe liegen in der Verantwortung des Eigentümers und der betreuenden Landwirtschaftskammer.

 

 

Zu 2:

 

Eine Information der Anwohner über die Verkehrssicherungsmaßnahme sowie über die dafür notwendige Sperrung der Wege erfolgte durch den betreuenden Revierförster in Form eines Aushangs vor Ort, einige Tage vor Beginn der Maßnahme.
 

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