Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-23048-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Die oben genannte Anfrage der FDP-Fraktion vom 29.01.2024 beantwortet die Verwaltung unter Beteiligung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH (BSM).

 

Die BSM hat im Auftrag des Arbeitsausschuss Innenstadt Braunschweig e. V. (AAI) für das Jahr 2024 für die Sonntage 28.04. (Stadtfrühling), 29.09. (trendsporterlebnis) sowie 03.11. (mummegenussmeile) eine Öffnung der Verkaufsstellen in der Braunschweiger Innenstadt beantragt. Die Amtliche Bekanntmachung dazu erfolgte am 25.01.2024 in der Braunschweiger Zeitung. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig erhoben werden, sodass eine verbindliche Kommunikation der Termine erst im Anschluss erfolgen kann.

 

Zu Frage 1.:

Im Auftrag des AAI, als Vertreter eines maßgeblichen Anteils der Innenstadthändlerinnen und -händler, übernimmt die BSM die Terminkoordination und Anmeldung der Veranstaltungen mit verkaufsoffenen Sonntagen. Um möglichst hohe Besucherströme zu erzielen, werden für die Terminfindung Ferienzeiten und Feiertage berücksichtigt, es erfolgt zusätzlich eine Abstimmung mit dem Dom, um auf kirchliche Veranstaltungen Rücksicht nehmen zu können.

 

Durch die Stadtverwaltung als genehmigende Behörde der Verkaufsöffnung erfolgt vorab ein Stellungnahmeverfahren, in das bspw. der Handelsverband als auch ver.di eingebunden werden. Da eine Anlassbezogenheit in Niedersachsen ausschlaggebend für die Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen ist, muss bspw. mittels Befragungen oder Frequenzmessung dargelegt werden, dass die Besucherinnen und Besucher einer Veranstaltung mit verkaufsoffenem Sonntag aufgrund des Veranstaltungsformats und nicht nur aufgrund der reinen Verkaufsöffnung die Innenstadt besuchen. Aus diesem Grund können die bereits bestehenden Veranstaltungsformate mit verkaufsoffenen Sonntagen in den Städten nicht ohne weiteres grundlegend inhaltlich oder zeitlich verändert werden. Dafür ist ebenfalls die Flächenverfügbarkeit in der Innenstadt entscheidend.

 

Darüber hinaus sind die ersten oder letzten Wochenenden des Monats oder Wochenenden vor der Oster- oder Weihnachtszeit die umsatzstärksten Zeiträume für den Einzelhandel, sodass diese Kriterien ebenfalls Berücksichtigung finden.

 

Die Grundlagen für die Terminfindung sind in den umliegenden Städten weitestgehend identisch, sodass dadurch die gleichen Wochenenden betrachtet werden. So finden jährlich zeitgleich Sonntagsöffnungen in der Region und aufgrund der rechtlichen Grundlagen auch in anderen Teilen Niedersachsens statt. Trotz eines frühzeitigen Austausches mit den Städten in der Region konnten diese Überschneidungen in den letzten Jahren nicht verhindert werden.

 

Die Befragungen von 691 Besucherinnen und Besuchern der letzten drei Veranstaltungen mit verkaufsoffenen Sonntagen in 2023 haben ergeben, dass rund 70 % der Besucherinnen und Besucher aus Braunschweig kommen und rund 26 % aus der Region:

 

Wolfenbüttel

9,26%

Gifhorn

3,76%

Salzgitter

3,18%

Peine

3,04%

Wolfsburg

2,46%

Helmstedt

1,30%

Hildesheim

1,16%

Hannover

1,16%

Goslar

0,72%

 

 

Zu Frage 2.:

Der BSM sind folgende Termine für Veranstaltungen mit verkaufsoffenen Sonntagen in der Region bekannt, bzw. wurden folgende Termine teilweise bereits veröffentlicht:

 

Braunschweig: 28.04., 29.09., 03.11.

Gifhorn: 28.04., 29.09., 03.11.

Wolfsburg: 29.09., 03.11.

Hannover (Innenstadt): 28.04., 02.06., 08.09., 03.11.

Peine: 21.07.

Loading...

Erläuterungen und Hinweise