Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Den in der Anlage unter 1 bis 74 genannten Sportvereinen werden für den Betrieb bzw. die Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur für das Jahr 2024 Abschlagszahlungen auf die dynamisierten Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse mit einer Gesamtsumme von 512.059,93 € gewährt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Braunschweig kann gemäß Ziffer 3.6.3 der Sportförderrichtlinie Sportvereinen für den Betrieb und die laufende Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur jährlich auf Grundlage der entsprechenden Einzelansätze zweckgebundene, pauschalierte Zuschüsse gewähren.

 

Für das Jahr 2024 wurde die Dynamisierungsrate angepasst (Ds. 23-21295). Für die Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse beträgt die Dynamisierungsrate 2,19 %, die Dynamisierungsbeträge sind auf volle Einhundert Euro aufzurunden.

 

Die dynamisierten Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse errechnen sich daher wie folgt:

 

Dynamisierter Gesamtzuschuss 2024 = Dynamisierter Gesamtzuschuss 2023 + Dynamisierungsbetrag 2024

 

Dynamisierungsbetrag 2024 = Dynamisierter Gesamtzuschuss 2023 x 2,19 %, aufgerundet auf volle Einhundert Euro

 

Rechenbeispiel (Ausgangswert: 1.000,00 € dynamisierter Gesamtzuschuss in 2023):

 

Dynamisierungsbetrag 2024 1.000,00 € x 2,19 % = 21,90 €, aufgerundet 100,00 €

 

Gesamtzuschuss 2024 = 1.100,00 €

 

Als Abschlagszahlung soll jeweils 50,00 % des voraussichtlichen dynamisierten Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschusses gewährt werden.

 

Zu lfd. Nr. 54 (Spielvereinigung Wacker von 1912 e. V.):

 

Die Stadt Braunschweig hat den Überlassungs- und Mietvertrag vom 18. März 1991 gemäß § 3 Absatz 1 des Überlassungs- und Mietvertrages sowie gemäß Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 11. Februar 2020 (Ds. 19-12098-01) fristgerecht zum 31. Juli 2024 gekündigt. Aus diesem Grund soll die Spielvereinigung Wacker von 1912 e. V. einen Zuschuss für die im Jahr 2024 verbleibenden sieben Nutzungsmonate erhalten.

 

Allgemeines:

 

Sofern sich Bestandsveränderungen im laufenden Jahr bei einzelnen Sportvereinen ergeben sollten, würde dies bei der Beschlussvorlage über die endgültigen dynamisierten Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse berücksichtigt werden. Die Entscheidung über die endgültigen dynamisierten Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse im Jahr 2024 ist für eine der Sitzungen des Sportausschusses vor der Sommerpause geplant.

 

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im Doppelhaushalt 2023/24 zur Verfügung.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise